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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 20.10.2011, 09:17
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Registriert seit: 20.10.2011
Beiträge: 1
Standard Arbeitnehmer möchte kündigen hat aber 6 Monate Kündigungsfrist

Hallo

ich bin neu hier im Forum und deshalb weis ich nicht ob ich hier richtig bin?

Ich möchte eigentlich mein Arbeitsverhältnis so schnell wie möglich Kündigen, natürlich brauch ich erst mal einen neuen Job.
Leider habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, ganz schlecht sich mit so etwas zu Bewerben.
Ich weiß ich könnte auch fristlos Kündigen, Gründe gibt es hier genug.
Hier einige Beispiele :
Arbeitssicherheit ist in unserer Firma (100 Mitarbeiter) nicht existent, es wird hier gebaut und selbst der Architekt gibt den Bau nicht frei da er große sicherheitsbedenken hat aber unserem Chef interessiert das nicht. Er baut munter weiter, leider haben wir auch kein Betriebsrat wo man sich beschweren kann. Der Sicherheitsbeauftragte vom TüV (unser Sicherheitsbeauftragte) geht mit geschlossen Augen durch unsere Firma. Keine Ahnung ob die was dagegen tun.
Unser Chef bekommt jede E-Mail die an mich geschickt wird in Kopie zu gestellt, dass von allen Mitarbeitern, die er dann auch immer liest, 100% Kontrolle. Datenschutz und Privatsphäre gibt es nicht. Fachlich gesehen kann man mit Ihm auch nicht reden er will immer seinen Willen durchsetzen auch wenn dies ein falscher Weg ist und ich damit Kunden vor den Kopf stoße, wenn ich es dann genau so mache wie der Chef es will und der Kunde nicht mehr bei uns Bestellt bin ich wieder der an allem schuld ist und man bekommt Ärger. Es ist auch sehr belastend mit diesem Menschen zu arbeiten, Gesundheitlich gesehen. Mehrere Mitarbeiter haben schon die Firma verlassen.
Ich bin auch auf der Suche aber hab leider noch nichts.


Meine Frage ist kann ich fristlos durch Angabe dieser Gründe die ich oben genannt hab, fristlos Kündigen ???
Oder sind diese nicht schwer genug, ich möchte Ihm ja sozusagen auch eins auswischen Ihn einfach verlassen damit er zu sieht wie es weiter geht, vielleicht lernt er daraus das man mit seinen Mitarbeitern gut umgehen sollte. Denn der Chef stellt sich hin wie der Lehensherr in Person und wir sind seine Leibeigene.
Das ist kein Scherz es gibt wirklich noch solche Chefs in Deutschlan.
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  #2  
Alt 20.10.2011, 09:56
Benutzerbild von edy
edy edy ist offline
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Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 790
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Hallo tossi,


Zitat:
Leider habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, ganz schlecht sich mit so etwas zu Bewerben.
Ordentliche Firmen die Personen längerfristig einstellen,sehen das anders als
du.



lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
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  #3  
Alt 20.10.2011, 10:33
Benutzerbild von WalterWinter
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Registriert seit: 12.07.2009
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Beiträge: 2.194
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Mit 'eins auswischen' wirst Du berufsmäßig nicht weit kommen.
Du schreibst selber: einen neuen Job hast Du nicht in Aussicht.
Sieh erst zu, dass Du einen kriegst - dann (und erst dann) kannst Du Dich mit Deinem Chef so in etwa anlegen, wie Dir das vorschwebt.

Wenn Du jetzt aber fristlos kündigst, was soll das? Dann stehst Du auf der Straße.

Und wenn Du (wie ich vermute) Deinen Beitrag während der Arbeitszeit geschrieben hast,
dann solltest Du dies vielleicht auch mal überdenken.
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  #4  
Alt 20.10.2011, 14:08
Gesperrt
 
Registriert seit: 17.10.2011
Ort: Kassel
Beiträge: 20
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Hallo Tossi,

Zitat:
Wenn Du jetzt aber fristlos kündigst, was soll das? Dann stehst Du auf der Straße.


Und darüber hinaus könntest Du nichtmal Hartz IV beantrage, weil Du, dadurch das Du selber gekündigen willst, auch noch eine Sperre vom Amt riskieren würdest.Und das ist die Sache nicht wert.Erst neuen Job suchen, dann kündigen, ist besser.

Gruß Robert ;-)
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  #5  
Alt 20.10.2011, 14:13
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Beiträge: 844
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Zitat:
Zitat von RobertKS Beitrag anzeigen
Und darüber hinaus könntest Du nichtmal Hartz IV beantrage, weil Du, dadurch das Du selber gekündigen willst, auch noch eine Sperre vom Amt riskieren würdest.
Abseits davon, dass die Idee zu kündigen, ohne einen neuen Job zu haben, dumm ist:

Eine Sperrzeit gibt es nur beim Alg 1.

Beim Alg 2 würden Leistungsminderungen eintreten (§§ 31. ff SGB II) sowie Ersatzansprüche nach § 34 SGB II auf den Leistungsberechtigten zukommen.
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  #6  
Alt 28.10.2011, 15:51
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.10.2011
Beiträge: 37
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Zitat:
Zitat von tossi Beitrag anzeigen
Das ist kein Scherz es gibt wirklich noch solche Chefs in Deutschlan.
Ja, so einen hatte ich auch, alter Bauern-Adel,...
Inklusive Lehrlinge verdreschen ec.

Ich hatte auch keine Lust mehr auf solche Zustände, und ging dann anders vor.
Als erstes in die Gewerkschaft.
als zweites zwei, drei entschlossene Kollegen gesucht und Betriebsrat gegründet.
Natürlich gibt das eine klasse Keilerei, inklusive Arbeitsgericht ec, aber es ist die beste Möglichkeit dem Chef legal eins auszuwischen, und helfen tut man damit auch noch.
Nur Nerven braucht man...
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