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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 25.10.2010, 08:28
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Beiträge: 1
Standard Arbeit im Erziehungsjahr kündigen?

Hallo,
mein Fall ist etwas kompliziert, aber ich versuche mein Bestes ihn verständlich zu erklären:
Also, ich arbeite seit 2000 in einer Sicherheitsfirma. Das Einkommen ist nicht berauschend, so das ich ALG II-Aufstocker bin. Ich bin verheiratet, mein Mann kann aufgrund einer Erkrankung nur Teilzeit arbeiten und habe 2 Kinder (3 und fast 2). Mein Erziehungsjahr geht noch bis Februar 2011. Momentan gehe ich 20 Stunden pro Monat arbeiten, damit ich auf die 100 Euro komme, die man dazu verdienen kann. Allerdings gehe ich Nachts arbeiten und nur am Wochenende. Seit Anfang Oktober sind beide Kinder bis Mittag im Kindergarten untergebracht. Nun würde ich gern wieder voll arbeiten gehen, aber in meiner Firma gibt es nur 2 Möglichkeiten:
1) ich arbeite entweder nur Nachts für ein paar Tage im Monat (5 Euro Brutto)
oder
2) ich arbeite mindestens 12 Stunden tagsüber (4,35 Brutto)
dazu habe ich einen tägl. Arbeitsweg von 50 Km hin und zurück.
Mein Chef ist sehr kulant und würde mich auch kündigen, allerdings geht das erst 3 Monate nach Beendigung der Elternzeit und das ist zu lange hin. Und selbst dann ist die Kündigungfrist aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit auch noch enorm.
Ich hab mir überlegt einen 400 Eurojob für den Übergang zu suchen, weil da der Stundenlohn höher wäre, als wenn ich normal arbeiten würde. (Wie ist das eigentlich wenn man 2 400 Eurojobs annimmt, wieviel zahlt man da?)
Nun bin ich ganz ratlos, weil ich ja eine Sperre befürchten müßte, wenn ich einen Aufhebungsvertrag machen würde, oder welche Gründe würden für mich sprechen? Ich würde auch wenn ich ALG I bekommen würde immer noch unter die Aufstocker zählen ...

Vielen Dank für eure Hilfe!
Dani
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  #2  
Alt 25.10.2010, 13:05
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von Daniela1212 Beitrag anzeigen
Nun bin ich ganz ratlos, weil ich ja eine Sperre befürchten müßte, wenn ich einen Aufhebungsvertrag machen würde, oder welche Gründe würden für mich sprechen?
Versuche von deinem Arbeitgeber eine Bestätigung über diese Konditionen zu bekommen

Zitat:
aber in meiner Firma gibt es nur 2 Möglichkeiten:
1) ich arbeite entweder nur Nachts für ein paar Tage im Monat (5 Euro Brutto)
oder
2) ich arbeite mindestens 12 Stunden tagsüber (4,35 Brutto)
und sprich beim Arbeitsamt vor und bespreche die Möglichkeiten eines Aufhebungsvertrages.
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Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 25.10.2010, 13:10
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von Daniela1212 Beitrag anzeigen
Mein Chef ist sehr kulant und würde mich auch kündigen, allerdings geht das erst 3 Monate nach Beendigung der Elternzeit
Wieso? Hast du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten?

Zitat:
Der Arbeitgeber darf grundsätzlich das Arbeitsverhältnis nach dem Ende der Elternzeit kündigen. Der Arbeitnehmer kann zum Ende der Elternzeit kündigen, muss eine besondere Frist hierfür beachten, nämlich die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit.
Kündigungsschutz nach der Elternzeit? Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog
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