Altersteilzeit und Kündigung Hallo,habe folgendes Problem:
ich bin im Besitz eines Altersteilzeitvertrages (ATZV)-Blockteilzeit.
Nachdem ich 7 Monate vor Ablauf der Aktiv-Phase stehe, stelle ich fest, dass man mich mit Arbeit zuschüttet, auch mit Arbeiten über mein Aufgabengebiet hinaus. Ich vermute, dass man Abmahnungen und eine Kündigung anstrebt.
Im §6 des ATZV "vorzeitige Kündigung" ist allgemein festgelegt: bei vorzeitiger Kündigung des AV wird dem AN die Differenz zw. dem Gehalt ohne ATZ-Vereinbarung u. den geleisteten Zahlungen (Summe aus monatl. Vergütung u. Aufstockungsbeträgen) ausgezahlt. Gilt dies auch, wenn ich selbst kündige?Die momentane Situation ist für mich unerträglich und grenzt schon an Mobbing,so dass ich schon depressiv bin.Nun meine Fragen: Muss ich mich dann arbeitslos melden? Erhalte ich Arbeitslosengeld? Kann ich trotzdem mit 63 (ab 1.1.14 )in Rente gehen? Muss der AG bis zu diesem Zeitpunkt die sozialen Leistungen weiterzahlen?
Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus.
MfG
nobby07 |