AG sieht KÜ als wirksam, aber Arbeitsvertrag sagt was anderes Hallo zusammen,
folgende Situation:
Ich habe am 22.6.09 einen Arbeitsvertrag für Gewerbliche Arbeitnehmer auf 200,- Euro-Basis geschlossen.
Mein Chef teilte mir anfang November mündlich mit, er habe mich zum 01.November 09 "abgemeldet". Ich erhielt keine Kündigung vom Chef zu diesem Zeitpunkt. Als ich ihn am 12.11.09 telefonisch kontaktierte, sagte er mir der Arbeitsvertrag wurde (seiner Meinung nach) rechtens zum 1.Nov gekündigt. Daraufhin fragte ich, warum ich kein ordentliches KÜ-schreiben erhalte. Zwei Tage später erhielt ich einen Brief. Als ich ihn öffnete stand als Überschrift "Aufhebungsvertrag". Der Brief wurde vom 01.10.09 datiert. Inhalt dieses Briefes ist: ZITAT:
"leider muss ich Ihnen mitteilen, das ich für die Monate November/Dezember noch keine weiteren Aufträge erhalten habe. Darum muss ich Sie vorerst ab 1. November abmelden. Auftragsverhandlungen sind derzeit in Arbeit. War mit Ihrer Arbeit sehr zufrieden und würde mich freuen Sie dann wieder einstellen zu können."
Das war´s!!!
Nun, im Arbeitsvertrag ist geregelt:
Zitat aus dem Arbeitsvertrag:
"Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits gekündigt werden mit einer Frist von zwei Wochen (so wurde es angekreuzt)."
Habe ich das Recht mein Gehalt zu fordern? Da meiner Meinung nach das Arbeitsverhältnis noch besteht. Außerdem habe ich dadurch schwierigkeiten dem Job-Center zu erklären, warum ich schon zum 01.11.09 arbeitslos bin und dies nicht belegen kann.Ich erhalte kein Geld vom AG, obwohl mir das Job-Center die 200,- als Einkommen anrechnet.
Für die Mühen bedanke ich mich im Voraus und hoffe auf "klärende" Antworten. |