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| Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden. |
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#11
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| DA der BA zu § 144 SGB III: 9.1 Lösung des Beschäftigungsverhältnisses oder vertragswidriges 9.1.1 Allgemeine wichtige GründeVerhalten (1) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ..... die Entlohnung der Beschäftigung sittenwidrig ist. Hiervon kann Bezahlung liegt, ...ausgegangen werden, wenn die Entlohnung mindestens 30 % unter dem maßgeblichen Tariflohn oder der ortsüblichen |
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#12
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| mh das kann ich nachweisen.ich gehe ja neben meiner arbeit,schon wo anders noch arbeiten um wenigstens etwas über die runden zu kommen. tja dummheit wird bestrafft und arbeit auch(könnte man denken) ich danke euch für eure antworten und werde euch auf dem laufenden halten! |
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#13
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| so wie versprochen will ich heute berichten wie es mir ergangen ist! ich war also auf dem aa um mich arbeitssuchend zu melden,dass klappte auch sehr gut.leider war das schon alles! es interessierte auf dem amt keinen das ich für 360euro so viel arbeite und wirklich einen rat hat mir der gute mann auch nicht gegeben.so stand ich 30min.später vor der tür und hatte nichts außer einen neuen termin. da meine chefin jetzt schon 14 tage krank feiert,gehe ich jetzt jeden tag arbeiten.auf meine frage wie sie sich das vorstellt,sagte sie,sie wäre krank und ich hätte einen arbeitsvertrag! meine kündigung von ihr habe ich auch nicht bekommen.ist ja auch klar,wo gibt es schon so eine billige arbeitskraft! also hatte ich keine chance außer zum anwalt zu gehen und selber fristgerecht zu kündigen,damit ich wenigstens noch meinen urlaub bekomme! nun rechne ich fest damit das mir das amt eine speere rein knallt.aber ehrlich,ich bin am ende mit meiner kraft und meinen nerven! |
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#14
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| @schatz: Bitte halte dich an die Regeln dieses Forums und wende beim Schreiben deiner Beiträge die Groß- und Kleinschreibung an! Turtle |
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#15
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| Hi, Du solltest zunächst mit einem Beratungshilfeschein einen Anwalt aufsuchen, der im Arbeitsrecht fit ist. Alternativ kannst Du auch zur Rechtsantragstelle des örtlichen Arbeitsvertrags gehen und dort beantragen, dass Dir ein branchenüblicher Lohn gezahlt wird. Dabei solltest Du aber die Beiordnung eines Anwalts mit Prozesskostenhilfe beantragen. Dieser wird den Antrag, den Du beim Gericht stellen musst, genauer formulieren und eine Begründung erstellen. Die Wahrscheinlichkeit einer Sperre halte ich für gering.Du solltest aber dokumentieren, wann Du im Amt bei welchem Mitarbeiter welche Fragen gestellt hast. |
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#16
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#17
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| Hi, das sollte natürlich örtliches Arbeitsgericht heißen! Ich vertraue auf Eure Kombinationsgabe. |
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