| |
| |||||||
| Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich habe am 01.11.2010 einen 400€ Job angefangen in einem kleinem Betrieb. Nun bin ich seit 01.07. krankgeschrieben. AM 25.07.(Poststempel, datiert war die Kündigung auf den 18.07.) habe ich die Kündigung erhalten,zum 31.07, aus betrieblichen Gründen. Eine Lohnabrechnung für Juni habe ich noch immer nicht. Meinen Lohn für Juli werde ich wohl vorraussichtlich nicht bekommen. Urlaub habe ich auch noch 18 Tage... Wie verhalte ich mich jetzt richtig??? |
|
#2
| ||||
| ||||
| Zitat:
In deinem Fall bis 20.07. (weil Kündigung am 18.07. erhalten). Gerade auch hinsichtlich der noch ausstehenden Löhne bei Agentur Vorgehensweise abstimmen. Alles Weitere kann dann auch dort besprochen werden.
__________________ Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !! |
|
#3
| ||||
| ||||
| Das Problem: Der Krankenschein alleine schützt nicht vor der Pflicht von Wahrnehmung der Termine beim Amt. Es sei denn, du wärst so krank, dass du eine sogenannte Termin- oder Wegeunfähigkeitsbescheinigung hast. Oder du anderweitig glaubhaft machen kannst, dass dir der Weg zum Amt nicht zuzumuten ist. Also, wie schon gesagt, so bald als möglich zum Amt. Bist du eigentlich bereits als arbeitslos gemeldet?
__________________ Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !! |
|
#4
| ||||
| ||||
| Fehler: In deinem Fall bis 20.07. (weil Kündigung am 18.07. erhalten) .Entscheidend ist die Bekanntgabe/Zustellung der Kündigung. Mit Poststempel vom 25.07. Hast du ihn sicher am 26. oder 27.07. erhalten. Mit Zustellung greift dann auch die 3- Tagesfrist.
__________________ Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !! |
|
#5
| |||
| |||
| Hallo, ich habe schon am 25.07. beim AMt vorgesprochen. Sie wollen den AG jetzt anschreiben und die noch ausstehenden Lohnabrechnungen anfordern. Für alles andere muss ich wohl zum Arbeitsgericht...die von der Arge kennen ich da nicht aus, haben sie gesagt. Es geht mir eigentlich um die Frage, ob es "rechtens" ist im Krankenschein gekündigt zu werden? Denn es ist doch im Gesetz so verankert, dass man auch im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung hat für 6 Wochen. Und den anteiligen Urlaub der ja auch Vergütet werden müsste. Oder??? |
|
#6
| ||||
| ||||
| Ja. Die Krankheit ist kein Schutz vor Kündigung. Allerdings muss der AG wirklich betriebliche Gründe haben. Eine Kündigung wegen Krankheit dagegen ist arbeitsrechtlich nicht so einfach. Dann muss der AG nachweisen, dass die Fortführung des Arbeitsverhältnisses für ihn unzumutbar ist.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
|
#7
| |||
| |||
| Guten Morgen, ich habe jetzt Kenntnis davon bekommen, dass mein Chef eine neue 400 Euro Kraft eingestellt hat. Diese arbeitet nun an meinem Arbeitsplatz. Sollte ich vielleicht doch den Weg zum Arbeitsgericht gehen? Einen Widerspruch gegen die Kündigung incl. Forderung meines Restlohnes für Juli/August habe ich schon verfasst.Danke für eure Antworten |
|
#8
| ||||
| ||||
| Das Problem gerade in kleineren Betrieben ist, dass bei Krankheit eines geringfügig Beschäftigten die Arbeit liegen bleibt. Deine Kündigung und die Neueinstellung Deines Nachfolgers erfolgte deshalb korrekterweise aus betriebliche Gründen, weil die Arbeit halt gemacht werden muss und ein Kleinbetrieb nicht in der Lage ist, Deinen Arbeitsplatz über längere Zeit unbesetzt zu lassen.
__________________ Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles) Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist. (Kurt Tucholski) |
|
#9
| |||
| |||
| Zitat:
Sollte er sich nicht an diese Regelung halten wirde ich Klage erheben. Ich denke aber nicht, dass er es darauf ankommen lassen wird. Denn da ich die Einzige Bürokraft war, die alle Arbeiten erledigt hat, weiß ich eben auch Dinge, von denen er garantiert nicht möchte, dass sie erwähnt werden. Danke für Eure ANtworten. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Berechnungsbogen vom Bescheid | tellerwäscher | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 5 | 01.04.2011 16:37 |
| Wieviel KU an volljährigen Schüler | ginaxyz | Kindesunterhalt | 43 | 06.08.2010 12:54 |
| Hartz IV Kochbuch | spinatschnecke | Hartz IV Kochbuch: backen und kochen mit Hartz 4 | 15 | 25.04.2009 11:47 |