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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 28.07.2011, 11:28
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Standard 400 Euro Job+Kündigung im Krankenschein

Hallo,

ich habe am 01.11.2010 einen 400€ Job angefangen in einem kleinem Betrieb. Nun bin ich seit 01.07. krankgeschrieben. AM 25.07.(Poststempel, datiert war die Kündigung auf den 18.07.) habe ich die Kündigung erhalten,zum 31.07, aus betrieblichen Gründen. Eine Lohnabrechnung für Juni habe ich noch immer nicht. Meinen Lohn für Juli werde ich wohl vorraussichtlich nicht bekommen. Urlaub habe ich auch noch 18 Tage...

Wie verhalte ich mich jetzt richtig???
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  #2  
Alt 28.07.2011, 16:47
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Standard Erst einmal zur Agentur für Arbeit oder zum JC gehen

Zitat:
Zitat von Miki Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe am 01.11.2010 einen 400€ Job angefangen in einem kleinem Betrieb. Nun bin ich seit 01.07. krankgeschrieben. AM 25.07.(Poststempel, datiert war die Kündigung auf den 18.07.) habe ich die Kündigung erhalten,zum 31.07, aus betrieblichen Gründen. Eine Lohnabrechnung für Juni habe ich noch immer nicht. Meinen Lohn für Juli werde ich wohl vorraussichtlich nicht bekommen. Urlaub habe ich auch noch 18 Tage...

Wie verhalte ich mich jetzt richtig???
Erst einmal innerhalb von 3 Tagen zur Agentur für Arbeit oder zum JC gehen (je nach dem, welche Behörde für dich zuständig ist) und dieses melden.
In deinem Fall bis 20.07. (weil Kündigung am 18.07. erhalten). Gerade auch hinsichtlich der noch ausstehenden Löhne bei Agentur Vorgehensweise abstimmen. Alles Weitere kann dann auch dort besprochen werden.
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  #3  
Alt 28.07.2011, 16:58
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Standard Wie gesagt, so bald als möglich zum Amt.

Das Problem: Der Krankenschein alleine schützt nicht vor der Pflicht von Wahrnehmung der Termine beim Amt. Es sei denn, du wärst so krank, dass du eine sogenannte Termin- oder Wegeunfähigkeitsbescheinigung hast. Oder du anderweitig glaubhaft machen kannst, dass dir der Weg zum Amt nicht zuzumuten ist.

Also, wie schon gesagt, so bald als möglich zum Amt.

Bist du eigentlich bereits als arbeitslos gemeldet?
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  #4  
Alt 28.07.2011, 18:25
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Standard Korrektur.

Fehler: In deinem Fall bis 20.07. (weil Kündigung am 18.07. erhalten) .

Entscheidend ist die Bekanntgabe/Zustellung der Kündigung.

Mit Poststempel vom 25.07. Hast du ihn sicher am 26. oder 27.07. erhalten. Mit Zustellung greift dann auch die 3- Tagesfrist.
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  #5  
Alt 28.07.2011, 18:48
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Hallo,

ich habe schon am 25.07. beim AMt vorgesprochen. Sie wollen den AG jetzt anschreiben und die noch ausstehenden Lohnabrechnungen anfordern. Für alles andere muss ich wohl zum Arbeitsgericht...die von der Arge kennen ich da nicht aus, haben sie gesagt.

Es geht mir eigentlich um die Frage, ob es "rechtens" ist im Krankenschein gekündigt zu werden? Denn es ist doch im Gesetz so verankert, dass man auch im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung hat für 6 Wochen.

Und den anteiligen Urlaub der ja auch Vergütet werden müsste. Oder???
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  #6  
Alt 29.07.2011, 06:31
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Zitat:
Zitat von Miki Beitrag anzeigen
Es geht mir eigentlich um die Frage, ob es "rechtens" ist im Krankenschein gekündigt zu werden?
Ja. Die Krankheit ist kein Schutz vor Kündigung. Allerdings muss der AG wirklich betriebliche Gründe haben. Eine Kündigung wegen Krankheit dagegen ist arbeitsrechtlich nicht so einfach. Dann muss der AG nachweisen, dass die Fortführung des Arbeitsverhältnisses für ihn unzumutbar ist.
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  #7  
Alt 03.08.2011, 09:01
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Guten Morgen,

ich habe jetzt Kenntnis davon bekommen, dass mein Chef eine neue 400 Euro Kraft eingestellt hat. Diese arbeitet nun an meinem Arbeitsplatz. Sollte ich vielleicht doch den Weg zum Arbeitsgericht gehen? Einen Widerspruch gegen die Kündigung incl. Forderung meines Restlohnes für Juli/August habe ich schon verfasst.

Danke für eure Antworten
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  #8  
Alt 03.08.2011, 11:12
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Das Problem gerade in kleineren Betrieben ist, dass bei Krankheit eines geringfügig Beschäftigten die Arbeit liegen bleibt.

Deine Kündigung und die Neueinstellung Deines Nachfolgers erfolgte deshalb korrekterweise aus betriebliche Gründen, weil die Arbeit halt gemacht werden muss und ein Kleinbetrieb nicht in der Lage ist, Deinen Arbeitsplatz über längere Zeit unbesetzt zu lassen.
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Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
(Orson Welles)

Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist.
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  #9  
Alt 04.08.2011, 07:10
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Zitat:
Zitat von gfr Beitrag anzeigen
Das Problem gerade in kleineren Betrieben ist, dass bei Krankheit eines geringfügig Beschäftigten die Arbeit liegen bleibt.

Deine Kündigung und die Neueinstellung Deines Nachfolgers erfolgte deshalb korrekterweise aus betriebliche Gründen, weil die Arbeit halt gemacht werden muss und ein Kleinbetrieb nicht in der Lage ist, Deinen Arbeitsplatz über längere Zeit unbesetzt zu lassen.
Das hätte man ja auch als Krankheits-Vertretung laufen lassen können. So zumindest sieht es das Arbeitsgericht. Dort habe ich mich beraten lassen. Die Kündigung ist nichtig. Eingang bei mir am 26.07. + 14 Tage, also der 09.08. Aber er muss mir jetzt eine neue Kündigung schreiben. Und ab Eingang dann 14 Tage. Der Urlaub muss auch Anteilig ausbezahlt werden.

Sollte er sich nicht an diese Regelung halten wirde ich Klage erheben. Ich denke aber nicht, dass er es darauf ankommen lassen wird. Denn da ich die Einzige Bürokraft war, die alle Arbeiten erledigt hat, weiß ich eben auch Dinge, von denen er garantiert nicht möchte, dass sie erwähnt werden.

Danke für Eure ANtworten.
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