Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 28.02.2010, 09:14
rio rio ist offline
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Beiträge: 3
Standard Zweitwohnung

Hallo,

meine zunkünftige Lebensgefährtin und ich wollen zusammenziehen.
Leider habe ich eine Kündigungsfrist meiner derzeitigen Wohnung bis Ende April. Durch unser gemeinsames Kind würde eine 3-Personen-BG enstehen.

Derzeitiger Stand ist:
Einkommen der Frau = Mutterschaftsgeld ca 600,-
Miete der Frau = 400,-

Mein Einkommen = Lohn ca. 1100,-
Meine Miete = ca. 400,-

Wie man erkennen kann, muss die Dame ALG2 beantragen...wobei wir wiederum auch ab März zusammen ziehen wollen.

Meine Frage ist...wird für eine bestimmte Zeit (demnach bis zur Kündigung meiner Wohnung) meine Miete bei Einzug in ihre Wohnung mit übernommen (oder zumindest zum Teil)?
Wenn nicht, würde sie kein Geld bekommen...ergo ich müsste bis zur entgültigen Kündigung in meiner Wohnung bleiben und sie könnte für diese zeit ALG2 mit Kind alleine beantragen.

Klar gibt es sicher Leute die inoffiziell einziehen würden...aber sowas ist nicht unbedingt mein Fall, darüber hinaus zieht dies schwere Strafen mit sich.

Grüße Rio
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  #2  
Alt 28.02.2010, 11:22
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von rio Beitrag anzeigen
Derzeitiger Stand ist:
Einkommen der Frau = Mutterschaftsgeld ca 600,-
Miete der Frau = 400,-

Mein Einkommen = Lohn ca. 1100,-
Meine Miete = ca. 400,-

Wie man erkennen kann, muss die Dame ALG2 beantragen...wobei wir wiederum auch ab März zusammen ziehen wollen.

Meine Frage ist...wird für eine bestimmte Zeit (demnach bis zur Kündigung meiner Wohnung) meine Miete bei Einzug in ihre Wohnung mit übernommen (oder zumindest zum Teil)?
Nein, deine Miete wird sicher nicht übernommen, zumal die Arge generell keine Doppelmieten übernimmt.

Und warum MUSS die Frau ALGII beantragen, was ist mit Kindesunterhalt, Kindergeld und Wohngeld, das fehlt da in der Rechnung irgendwie.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 28.02.2010, 11:28
rio rio ist offline
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Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Nein, deine Miete wird sicher nicht übernommen, zumal die Arge generell keine Doppelmieten übernimmt..
...grunsätzlich schonmal eine Antwort, danke dir.

Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Und warum MUSS die Frau ALGII beantragen, was ist mit Kindesunterhalt, Kindergeld und Wohngeld, das fehlt da in der Rechnung irgendwie.
Vorweg habe ich vergessen zu sagen...ich/wir kennen uns nicht aus, haben so gut wie nie in der Vergangenheit Leistungen beziehen müssen.

Unterhalt geht, da wir gemeinsam das Leben nun bestreiten materiell ein...der offizielle Zusammenzug steht an.
Ich habe die einzelnen Einkommenspunkte nun nicht extra mit eingespielt, weil es eigentlich nur um deine o.g beantwortete Frage ging...sollte nur der grunsätzlichen Situation dienen.
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  #4  
Alt 28.02.2010, 11:51
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von rio Beitrag anzeigen
Unterhalt geht, da wir gemeinsam das Leben nun bestreiten materiell ein...der offizielle Zusammenzug steht an.
Und bis es soweit ist, gilt der Kindesunterhalt nunmal als ihr Einkommen bzw. das Einkommen des Kindes. Sofern sie also bis zum Zusammenzug ALGII beantragt, wird man sie auch auffordern, diesen bei dir einzufordern.

Von daher wäre es wohl rechnerisch günstiger, ihr beißt in den saueren Apfel und tragt die Doppelmiete selbst.
__________________
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  #5  
Alt 28.02.2010, 12:11
rio rio ist offline
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Beiträge: 3
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Jap, wird wohl nicht anders gehen...oder Nachmieter finden, damit ich ehr aus der Wohnug komme.

Danke nochmal
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  #6  
Alt 03.03.2010, 12:49
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Beiträge: 2.745
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Wobei das mit dem Nachmieter ein altbekanntes Märchen ist. Nachmieter stellen und aus MV rauskommen ist nicht. Außer der Vermieter ist einverstanden natürlich.
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