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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 05.11.2009, 18:14
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Beiträge: 11
Standard Zwangsversteigerung wer trägt die Umzugskosten??

Hallo Leute,

Bekannte von mir hatten vor kurzem eine Zwangsversteigerung ihres Hauses.
Sie müssen sich jetzt auf ungewollte Wohnungssuche begeben und wollten gerne wissen ob die Umzugskosten von der ARGE vollständig oder zum teil übernommen werden. Da sie raus MUSSTEN!!!

Bitte um schnelle Hilfe.
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  #2  
Alt 05.11.2009, 20:23
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Beiträge: 17.911
Standard

Beziehen sie denn ALG 2?

Turtle
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  #3  
Alt 05.11.2009, 20:25
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Ja, beide beziehen Alg II.
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  #4  
Alt 05.11.2009, 20:37
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 17.911
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Dann können sie natürlich bei der ARGE einen Antrag stellen. Was übernommen wird, ist Sache der ARGE.

Turtle
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  #5  
Alt 05.11.2009, 21:19
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Beiträge: 11
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Ja aber gibt es da nicht irgendwie einen § was beinhaltet, dass sie ein Recht auf Umzugskosten haben?
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  #6  
Alt 05.11.2009, 21:24
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Beiträge: 1.566
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SGB 2 - Einzelnorm

Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.
__________________
Jette
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