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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 08.03.2009, 22:04
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Standard Zuschuss für Bedarfskosten nicht erhalten

Hallo

Ich habe seit August 2008 ein riesiges Problem. Ich bin in der Ausbildung, noch bis Juli 2009, dann bin ich fertig. Ich wohne allein und bekomme 455 Euro Bafög und 164 Euro Kindergeld. Bis Juli 2008 habe ich ohne Probleme einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten erhalten. Seit 1.1.2007gibt es ja das neue Gesetz, welches mir sehr recht kam, da ich durch den Zuschuss gut zurecht kam. Im Juli 2008 habe ich einen neuen Antrag eingereicht, für einen weiteren Zuschuss, da der alte Bescheid Juli 2008 auslief. Ich habe wie auch bei dem alten Bescheid alle Unterlagen eingereicht. Diese liegen auch dort vor, doch bis jetzt habe ich keinen Bescheid erhalten. Mir fehlt das Geld an allen Ecken und Kanten. Mein Dispo kann ich mehr erhöht werden und dieser ist an der Grenze. Wenn ich an die Grenze komme, was in ca. 2 Wochen der Fall ist, droht mir eine Kontosperrung. Das Amt hält mich hin und sagt seit fast 8 Monaten, dass es noch in der Bearbeitung ist. Es interessiert die gar nicht, wie es bei mir aussieht. Nur wenn mein Konto gesperrt wird, geht keine Miete mehr ab. Ich stehe dann davor meine Ausbildung zu verlieren, weil ich nichts mehr bezahlen kann. Im Januar habe ich einen Bewerbungskosten Antrag beantragt, welchen man mir zusenden wollte, weil ich laufende Bewerbungen hatte. Bis jetzt habe ich diesen Antrag nie bekommen. Man teilte mir mit, dass man mir den noch nicht zusenden konnte und ich warten muss mit den Bewerbungen. Doch warten konnte ich nicht, ich musste die im Februar abschicken, war eh schon spät dran. Nun bleibe ich auf den Kosten sitzen, auch wenn mir die zustehen.

ich habe keine Ahnung mehr, was ich machen soll. Ich habe Schulden nun bei der Bank, stehe bald davor nichts mehr bezahlen zu können, weil mein Bafög gleich vom Dispo verschluckt wird.
Ich habe langsam echt Angst, dass ich die Ausbildung wegen dem Geld nicht mehr beenden kann. Es geht hier schlißelich auch um einen Zuschuss von 100 Euro - 120 Euro. Das ist eine Menge Geld für mich, vor allem da ich nur bestimmte Nahrungsmittel zu mir nehmen darf und so gesundheitliche Kosten habe, die bisher abgedeckt wurden, da ich Nachweise vom Arzt bringen konnte. Ich kann nicht mal mehr meine Reha bezahlen, die aber nötig ist. Ich schaffe es kaum noch die teuren Lebensmittel zu kaufen, darf keine Laktose. Nehme ich die zu mir, durch irgendwelche Lebensmittel, bekomme ich sofort heftige Probleme. Kann ich die Reha nicht durchführen, bleiben Schäden am Knie, mit dem ich einen heftigen Unfall hatte und es lange dauern wird, bis es wieder funktionsfähig wird.

ich habe mal gelesen, dass man das Recht hat auch das Geld einzuklagen, dass soll sogar schon nach 3 Monaten gehen, nun sind es bei mir aber schon 8 Monate. Stimm das? Und wie kann ich das durchführen?

Hoffe, dass mir jemand helfen kann. ich habe langsam keine Ahnung mehr.

Danke
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  #2  
Alt 08.03.2009, 22:25
Benutzerbild von jette
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Warst du mal direkt beim Vorgesetzten oder hast du bisher immer nur telefonische Auskünfte erhalten?
Ansonsten kannst du Untätigkeitsklage einreichen.
__________________
Jette
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  #3  
Alt 08.03.2009, 22:37
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Ich war persönlich da. Die haben mich, bzw. einen Bekannten, der mir dabei hilft, da ich zeitlich nicht alles allein machen kann und er mehr Ahnung hat als ich, immer abgewimmelt. Bisher lief es reibungslos, doch seit August 2008 läuft nichts. telefonisch sind die ja nie zu erreichen. Telefonnummern gibt es anscheinend nicht. Ich komme nur nach Nürnberg durch, aber nicht nach HH zum Amt. Telefonisch konnte ich letztes Jahr mal ohne Probleme mir einen Antrag auf Bewerbungskosten zuschicken lassen, was auch gut lief und ich alle Kosten bekam, nur jetzt nicht.

Gut, wenn ich also irgendwie Klagen kann, ist das gut.

Doch eine andere Frage. Es gibt Prozesskostenbehilfe. Den Antrag habe ich schon gefunden. Doch eines ist mir noch unklar.

Zuerst erfolgt immer eine Beratung beim Anwalt, läuft diese auch schon unter dieser sog. prozesskostenbehilfe oder muss ich die Kosten für eine Beratung zahlen, was ich nicht kann, da ich ja selbst auf fehlendes Geld klagen muss? Oder, so wie ich es teilweise nur verstanden habe, bezieht sich diese Beihilfe schon auf eine Beratung mit anschließender Klage, wenn sicher gestellt ist, dass eine Klage Erfolg haben würde? Das ist bei mir ja der Fall?

Danke schon mal
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  #4  
Alt 09.03.2009, 07:22
Benutzerbild von Mandy
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Du gehst zum Amtsgericht und holst Dir einen sog. Beratungsschein (manchmal machen das auch die Anwälte direkt in der Kanzlei).
__________________
Grüsse,

Mandy

Ich beantworte ab sofort KEINE PN mehr, weshalb Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung erhielt. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN LESEN!!!!!)!
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  #5  
Alt 09.03.2009, 14:25
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Das Problem hatte mein Sohn auch mit der Arge in Hamburg. Nach einer Beschwerde beim Diensstellenleiter ging alles ganz schnell.
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  #6  
Alt 15.03.2009, 20:08
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Also es geht nun ein sehr harter und direkter Brief an den Vorgesetzten. Mal schauen, was dann passiert, wenn nichts, werde ich Klagen.

Ich habe eine ganz andere Frage noch und finde den nötigen Themen Bereich für Wohngeld nicht.

Im Oktober beginne ich eine 3 Jährige Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin. Da ich schon eine schulische Ausbildung dann habe(schließe ich im Mai ab) steht mir kein BAB mehr zu, und somit Wohngeld, das habe ich bereits herausgefunden. Da ich gleich ende Oktober mit dem Schichtdienst anfangen muss, und zwischen mehreren Krankenhäusern pendeln muss und morgen ums 5 kein Bus fährt und abends ab 20 Uhr auch nichts mehr fährt, brauche ich ein Auto, vor allem, da der Spätdienst bis 21 Uhr geht und ich echt pendeln muss. Da hilft mir auch keine AKN mehr, die von mir 4 km entfernt sein würde. Da ich noch eine Warmmiete von 300 Euro habe und nur 715 Euro Brutto verdienen werden, bleibt mir nicht viel übrig. Die Krankenversicherung wird sich um die 80 Euro belaufen, wo schon RE und AV mit drin sind. Netto hätte ich ca. 630 zur Verfügung, wovon ich 300 Warm zahlen müsste, wo noch kein Wasser und Strom abgerechnet ist. Ein Auto kostet auch eine Menge und ich werde ohne Auto nicht voran kommen können. Ich wohne seit meinem 18. Lebensjahr allein in einer Mietwohnung und bin nun 24 Jahre alt. Meine Etern wohnen höhe Bremen, ich in HH. Somit würde das Thema Wohnortnah geklärt sein. Jedoch weiß ich nicht genau wie es mit einer Unterstützung der Auto Kosten aussehen würde? Gibt es da überhaupt Möglichkeiten? Ich bekomme immer wieder mit, dass selbst Hartz IV Empfänger Unterstzützung bekommen zum Auto.

Was mir ca. an Wohngeld zustehen würde, habe ich bereits erfahren, jedoch reicht das gerade mal zum leben, aber nicht noch für Sprit Kosten. Ich werde ca. 30.000 km im Jahr nur für die Arbeit verfahren müssen. ich habe das mal so ausgerechnet, weil ich einen Plan bekommen habe, wann und wo ich eingesetzt werde. Da drin enthalten ist noch kein Dienstplan mit Früh-, spät-, Nachschicht.

Hoffe mir kann da jemand einen Tipp geben, vielen Dank schon einmal
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  #7  
Alt 15.03.2009, 20:24
Benutzerbild von jette
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Wo liegen denn die Krankenhäuser? Also alle mir bekannten Krankenhäuser in Schleswig-Holstein sind eigentlich gut mit der Bahn zu erreichen.
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  #8  
Alt 15.03.2009, 20:36
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Zitat:
Zitat von jette Beitrag anzeigen
Wo liegen denn die Krankenhäuser? Also alle mir bekannten Krankenhäuser in Schleswig-Holstein sind eigentlich gut mit der Bahn zu erreichen.
Kaltenkirchen, Henstedt Ulzburg, Bad Bramstedt, Ricklingen(oder wie auch immer das geschrieben wird), leider fährt eine AKN nicht zu den Zeiten, zu den ich unterwegs sein müsste. Bin alles durchgegangen. Und die AKn reicht allein nicht aus. in KaKi fährt nur ein Stadtbus alle Stunde, und das zu Schulzeiten, nicht morgens um 5 Uhr. Das hat das Amt auch schon erkannt. Und zugestimmt, dass ein Auto benötigt wird. Jedoch weiß ich nicht, wie ich allein für die Spritkosten noch aufkommen soll, ganz zu schweigen von den normalen zusätzlichen Kosten.
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  #9  
Alt 15.03.2009, 21:54
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Zitat:
Und zugestimmt, dass ein Auto benötigt wird. Jedoch weiß ich nicht, wie ich allein für die Spritkosten noch aufkommen soll, ganz zu schweigen von den normalen zusätzlichen Kosten.
Welches Amt? Bei einer Zweitausbildung wirst du kein ALG 2 mehr bekommen, auch keinen Mietzuschuss...

Turtle
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  #10  
Alt 15.03.2009, 22:23
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Genau, aber das wusste ich ja auch schon.


Ich meine das Wohngeldamt, mit denen habe ich schon geredet.

Ggf. kann ich zu den Härtefällen gehören und bekomme dennoch BAB. Es gibt Ausnahmen und das wird nun ein Bekannter versuchen zu klären, inwiefern der Härtefall bei mir zutrifft.


Aber bekommt man überhaupt eine Art Spritkostezuschlag auch vom Wohngeldamt?
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