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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 06.03.2010, 10:15
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Registriert seit: 23.11.2009
Ort: schleswig holstein
Beiträge: 11
Ausrufezeichen zusammenzug

hallo leute

ich möchte in april mit meinen freund zusammen ziehen der bekommt alg 2. und ich bin schwanger und werde in mai entbinden und dann gehe ich nach der mutterschutzzeit ins elternjahr, momentan bin ich im beschäftigungsverbot und bekomme mein lehrlingsgehalt weiterhin,
wir haben von amt schonmal soviel erfahren das wir eine wohnung von 75m² mieten dürfen und für 230 euro kaltmiete

jetzt haben wir eine wohnung gefunden die 84m² ist und 240 euro kaltmiete kostet, muss leider dazu sagen ist die einzigste wohnung die wir gefunden haben.

werden da die kosten für die wohnung übernommen wenn es größer ist?
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  #2  
Alt 06.03.2010, 10:20
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Es kann maximal die angemessene Miete übernommen werden, also 230 Euro. Ausserdem gäbe es keine Kaution und keine Umzugskosten.
__________________
Grüsse,

Mandy

Ich beantworte ab sofort KEINE PN mehr, weshalb Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung erhielt. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN LESEN!!!!!)!
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kostenübernahme, wohnungsgröße

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