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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 02.07.2010, 15:44
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Ausrufezeichen zusammen ziehen mit arbeitenden Partner

Hallöchen
Ich hoffe mich kann mal jemand aufklären
Ich bin momentan leider von ALG2 abhängig weil mich mein Arbeitgeber gekündigt hat als ich schwanger wurde mit meiner Tochter aber das ist ja eine andere Geschichte.
Nun folgendes: Ich wohne mit meinem Sohn (6Jahre) und meiner Tochter (6 Monate) allein in einer angemessenen Wohnung (heißt Preis liegt ca. zehn Euro unter dem Höchstsatz in Berlin bei 3 Personen).
So nun will ich aber gerne mit dem Vater meiner Tochter zusammen ziehen (er ist aber nicht der Vater meines Sohnes), wir haben auch eine optimale Wohnung in Aussicht, Preis 619€warm, entspricht also dem Satz bei 4 Personen in Berlin.
Er verdient ca. 750€ netto. Wenn wir zusammen ziehen werde ich bzw. meine Kinder ja an sein Gehalt angerechnet, richtig?
1.Frage: Stehen meinem Partner dann auch "nur" 359€ zu für sich als Lebensunterhalt? Und der Rest wird quasi zur Miete angerechnet oder gibt es sowas wie einen "Bonus" für Arbeitnehmer die mit einem ALG2-Empfänger zusammen ziehen?
2.Frage: Wenn wir zusammen einen Mietvertrag unterschreiben, wird dann vom Jobcenter die Miete für jeden von uns 50:50 geteilt oder muss er von dem Rest der ihm bleibt die Miete berappen und die Arge zahlt dann für mich und Kids die Differenz?
3.Frage: Wenn ich der Arge, OHNE vorige Absprache, den neuen unterschrieben Mietvertrag vorlege (wie schon erwähnt, Miete entspricht dem vorgeschriebenen Satz) zahlen die dann für mich den Mietanteil für die neue Wohnung weiter oder muss ich mit Sanktionen rechnen? (Miete würde sich für mich ja dann quasi verringern mit der neuen Wohnung wenn man es durch zwei teilt)

Wäre sehr dankbar wenn mir jemand kompetente Auskunft geben könnte (ich habe es aufgegeben jemanden von der Arge zu fragen, jeder erzählt einem was anderes)
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  #2  
Alt 02.07.2010, 16:30
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Es gibt hier auf der Startseite einen recht einfach zu bedienenden ALGII-Rechner, nutze den mal, dann kommst du weiter.
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Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 02.07.2010, 17:03
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naja nur der rechner nützt mir ja nicht wirklich was bei frage 2 und 3
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  #4  
Alt 02.07.2010, 17:05
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Zitat:
Zitat von schnattchen23 Beitrag anzeigen
naja nur der rechner nützt mir ja nicht wirklich was bei frage 2 und 3
Irgendwie doch schon. Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft. Im Zuge dessen werden eurem Gesamtbedarf (Regelsätze plus Miete) alle Einkommen (abzüglich Freibeträge) gegenübergestellt. Der Rest ist dann euer ALGII-Anspruch. Da gibt es dann kein Mein und Dein mehr.
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  #5  
Alt 02.07.2010, 17:10
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damit ist dann aber immer noch nicht frage 3 beantwortet ich weiß ich kann nerven
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  #6  
Alt 02.07.2010, 17:18
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Du musst die Miete nicht durch zwei teilen, sondern durch die Anzahl der Personen. Ist die neue Miete dann immer noch günstiger für dich und die Kinder?
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  #7  
Alt 02.07.2010, 17:47
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ja ist sie, also günstiger..beantwortet aber immer noch nicht meine frage zwecks sanktion und kostenübernahme bei umzug ohne VORHER genehmigung einzuholen
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  #8  
Alt 02.07.2010, 19:16
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Ohne vorherige Genehmigung wird max . die alte Miete weiter gezahlt und es gibt keine Kaution, Umzugs- und Renovierungskosten.
Eine Sanktion erfolgt nicht.
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