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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 19.05.2009, 15:00
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Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 360
Standard Zur Miete bei den eigenen Eltern - wird das anerkannt

Mein Vater ist Mieter eines Hauses, dessen Besitzer nun verstorben ist. Da das Haus nun veräußert werden soll, wurde meinem Vater ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Er wäre auch an dem Kauf interessiert, und würde dann gerne einen Teil des Hauses an uns (wir erhalten ALG II) vermieten. Mein Vater wäre dann also Hausbesitzer, und wir seine Mieter. Werden solche Mietverhältnisse innerhalb einer Familie als Kosten der Unterkunft anerkannt, oder könnte es da Schwierigkeiten geben ?
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  #2  
Alt 19.05.2009, 15:40
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
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Solange es einen ordentlichen Mietvertrag gibt und die Miete auch nachweislich bezahlt wird, sind keine Probleme zu befürchten. Ggf. kann die Arge noch nachfragen ob die Mieteinnahmen auch versteuert werden zwecks Glaubhaftmachung des Mietverhältnisses.
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  #3  
Alt 19.05.2009, 15:44
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
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Mit nem ordentlichen Mietvertrag und nachgewiesener Mietzahlung ( besser nicht bar ) im angemessenen Rahmen dürfte es keine Probleme geben.

Gruß
Enibas
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  #4  
Alt 19.05.2009, 19:59
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
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Enibas,

auch in bar wird das von der ARGE akzeptiert.

Mein Mietvertrag mit meiner Mutter läuft von Anfang an so das im Mietvertrag verankert ist das ich meine Miete in bar bezahle. Das Arbeitsamt/Job Center hat auch sogar einmal nachgefragt, so wie Grubenpony es schrieb, ob die Miete versteuert wird und ob ich meine Miete auch bezahle. Da beides bestätigt wurde, gab es keine Probleme seitens des Arbeitsamtes/Job Centers.

Angela
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