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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Habe im Netz gelesen das es zukünftig so sein soll das die ARGE den Mietanteil einbehält und diesen Anteil selbst an den Mieter überweist. Nun zahle ich mit Genehmigung meiner ARGE/Job Center die Miete in bar. Wird dann zukünftig einmal im Monat ein Mitarbeiter bei meiner Vermieterin aufschlagen um ihr die Miete in die Hand zu drücken? Klärt mich mal bitte auf !! Angela |
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#2
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| Also einzige "zeitung" die bisher darüber berichtet hat war die Blöd, wenn darauf jedes kleines oder großes soziales Forum drauf anspringt zeugt das sehr von deren Seriösität |
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#3
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| Und ich hoffe, dass es nicht so kommt. Ich habe definitiv keinen Bock auf hier aufschlagende Vermieter wenn hier aus irgendwelchen Gründen z.b. Arbeitsaufnahme die Zahlung gestoppt ist.. ![]() Gruß Enibas |
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#4
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| Zitat:
Die Arge interessiert auch nicht, wenn man seine Milch beim Bauern um die Ecke bar bezahlt und überweist den Regelsatz auf das Konto. Und nur weil du die goldene Ausnahme bist, die die Miete unüblicherweise in bar bezahlt, wird die Arge nicht von der Regelung des bargeldlosen Geldtransfers abweichen können. |
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#5
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| Och Enibas, dass wird doch lustig ![]() Man stelle sich das bei Aufstochern vor die noch 5,50€ bekommen. Da darfst Du dann jeden Monat 65cent an den Vermieter überweisen ![]() Übrigens das in Kombi mit 2 getrennten Behörden, die u.U. schlecht kommunizieren... |
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