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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 13.01.2010, 14:43
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Standard Zahlt die Arge meinen Umzug??

Hallo ich habe eine frage ich möchte aus persönlichen gründen von schleswig - holstein nach NRW ziehn.
habe ich da eine chance das die arge mir das umzugsunternehmen zahlt?

wäre über jede antwort dankbar

gruß svenja
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  #2  
Alt 13.01.2010, 15:00
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Wenns kein wichtiger Grund ist dann nein.

Wichtige Gründe können sein ein sv. Arbeitsverhältnis oder aber auch die Gründung einer Bedarfsgemeinschaft.
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  #3  
Alt 13.01.2010, 15:21
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Zitat:
Zitat von svenja81 Beitrag anzeigen
Hallo ich habe eine frage ich möchte aus persönlichen gründen von schleswig - holstein nach NRW ziehn.
habe ich da eine chance das die arge mir das umzugsunternehmen zahlt?

wäre über jede antwort dankbar

gruß svenja

Und ein Umzugsunternehmen wird eh nicht bezahlt, höchstens die Kosten für einen Transporter...
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  #4  
Alt 13.01.2010, 15:22
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ich möchte umziehen um wieder in der nähe meiner familie zu sein reicht das nicht?
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  #5  
Alt 13.01.2010, 15:23
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Nein Svenja das reicht nicht als Grund aus...dass ist ein privater Grund, der nicht als erforderlicher Grund für einen Umzug zählt. Versuchs mit deiner Familie hinzukriegen
Gruß
Enibas
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  #6  
Alt 13.01.2010, 15:24
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hallo ein transporter würde mir nicht viel bringen ersten kann ich so ein teil nicht fahren und zweitens habe ich hier keine helfer die mit mir meine möbel tragen
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  #7  
Alt 13.01.2010, 15:26
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ja das ist doch der grund warum ich nach NRW zurück will meine ganze familie wohnt dort
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  #8  
Alt 13.01.2010, 15:26
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Hallo,
dann musst du es leider anders auf die Reihe kriegen...
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  #9  
Alt 13.01.2010, 15:28
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das geht leider nur mit nem umzugsunternehmen bei der weiten strecke und wie soll ich sowas bezahlen bei hartz4
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  #10  
Alt 13.01.2010, 16:12
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Den Umzug bekommst du nur bezahlt wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Job am neuen Standort hast oder die ARGE den Umzug veranlaßt hat.
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