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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo zusammen ![]() Ich hab mal eine Frage bzgl. Wohnung. Ich möchte mit meinem Freund demnächst zusammenziehen,wir sind beide Hartz4-Empfänger.Nun könnte ich evtl. ab August als Zimmermädchen in einem Hotel arbeiten,würde ca. 900 Euro netto verdienen. Nun meine Frage: Würde die ARGE dann noch unsere gemeinsame Wohnung bezahlen oder würde ich zuviel verdienen? ![]() Wäre super,wenn mir jemand helfen würde! Viele liebe Grüße Simone |
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#2
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| Benutze doch mal den ALGII-Rechner hier auf der Startseite.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Hab ich schon ausprobiert mit dem Rechner,aber da wir noch keine Wohnung haben,konnte ich das nur so ungefähr ausrechnen.Ich bekomme da irgendwie auch nicht raus,ob die Wohnung weiterhin von der Arge übernommen würde. |
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#4
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| Wieso weiterhin, ich denke ihr habt noch keine Wohnung?
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#5
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| Ich meine,ob die weiterhin übernommen würde,wenn ich ab August nen Job hätte? Noch wohne ich nicht mit meinem Freund in derselben Stadt,wir möchten aber gerne zusammenziehen,so schnell wie möglich.Bis August wäre ich ja dann auch noch Hartz4-Empfängerin und die Arge würde die Wohnung für uns bezahlen. Aber ob sie ab August dann auch noch bezahlt werden würde,das is die Frage |
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#6
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| Und was ist so schwer daran, eure künftigen Daten in den Rechner zu geben? 2 Klicks bei dir und bei Partner, künftige Miete eingeben, deinen Bruttolohn eingeben, dann die Abzüge (Differenz Brutto-Netto) und auf "Berechnen" klicken? Turtle |
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#7
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| Ich weiß nicht,wieviel Geld man zusammen als Bedarfsgemeinschaft bekommt und da wir noch keine Wohnung haben,kann ich auch die Höhe der Miete etc. noch nicht eintragen. Ich wollte nur allgemein wissen,ob die Arge überhaupt noch zahlt,wenn man ca. 900 Euro verdient! |
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#8
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| Zitat:
Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#9
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| Ah ok,super,dann probier ich das nochmal mit dem Rechner. |
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#10
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| Ganz grobe Berechnung, auf 10 € hin oder her wird es wohl nicht ankommen. 1.100 € Bruttoverdienst 900 € Nettoverdienst - 270 € Erwerbstätigenfreibetrag 630 € anzurechnendes Einkommen Das reicht also ziemlich genau für euren Lebensunterhalt von 2x 323 €, die angemessene Miete kommt zusätzlich dazu. |
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