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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo Liebes Sozialhilfe24 Community, ich habe 2009 eine Berufsausbildung angefangen und bin 21 Jahre alt. Meine Lehrstelle ist in einer anderen Stadt (Dorfgemeinde) und die Verbindung (Öffentliche Verkehrsmittel) sind sehr schlecht dorthin, d.h ich bin auf ein Auto hingewiesen. Ich habe momentan 150 Euro an Spritkosten, alleine damit ich zur Arbeit komme und wieder zurück nach Hause fahren kann. Naja zum Hauptthema/Hauptproblematik. Ich würde gerne in die Stadt ziehen, wo meine Lehrstelle ist. Ich wohne momentan zusammen mit meiner Mutter (41 Jahre) und meiner Schwester (16 Jahre) in der gleichen Wohnung. Ich würde gerne mit meiner Familie in die Stadt ziehen, denn meine Mutter ist schwerkrank, und bezieht zusammen mit meiner Schwester Hartz4 (Schwester besucht momentan die 10.Klasse). Ich bezieh kein Hartz4, denn ich mache eine Ausbildung. Die Wohnung, die ich nehmen würde ist 100 m² gross und kostet 700 Euro warm. Momentan ist unsere Wohnung 80 m² und warm 600 Euro. Kriegt meine Mutter und meine Schwester den Umzug bei der Arge genehmigt? Ich würde das dann gerne so handhaben, dass ich die Miete für 40 m² zahlen würde und meine Mutter und Schwester die restlichen 60 m² der Wohnung (insgesamt = 100 m²) Würde die ARGE das so akzeptieren? Bitte ich brauch Rat, denn ich kenne mich in diesen Sachen nicht aus. Vielen Dank im Vorraus. |
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#2
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Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Hallo TBI2008, eine Genehmigung für die Mutter und Schwester ist nicht erforderlich und da Du nicht im Leistungsbezug bist für Dich erst recht nicht. Es müssen aber mögliche Folgen beachtet werden. Dazu gehört vor allem, daß man sich nicht mit der Finanzierung übernimmt. Die 150 Einsparung spielen natürlich auch eine Rolle. Es sollte aber auch die Zukunft beachtet werden. Was wird nach der Ausbildung sein? Wenn man alle mit dem Umzug verbundenen Kosten tragen kann, ist ein Umzug, auch in der Zuständigkeit der gleichen ARGE, immer möglich, wenn die Kosten für die neue Wohnung (Anteil der Mutter und Schwester) nicht höher sind als in der alten Wohnung. (§ 22 Abs.1 S.2 SGB II) Dann reicht nach dem Umzug die Mitteilung der neuen Anschrift und der Unterlagen zu den Zahlungsverhältnissen (wer, wieviel zahlt) aus. Das müßtet Ihr aber schriftlich als Vertrag vereinbaren, der dann von der ARGE zu berücksichtigen ist. Eine Wohnung mit den in Aussicht stehenden Kosten könnte oberhalb dessen liegen, was nach SGB II als angemessen angesehen wird. Dann wäre es vielleicht besser eine kleinere (sprich billigere) Wohnung zu nehmen, als später wieder umzuziehen. Ob die ARGE das genauso sieht ist eine zweitrangige Frage. Das Gesetz läßt das zu und die ARGE müßte nach Gesetz handeln. Anders ist die Sache aber, wenn Umzugskosten von der ARGE gebraucht werden. Dann müßte die vorherige, schriftliche Zusicherung zur Übernahme der Umzugskosten eingeholt werden. Ob die ARGE das zusichert, kann auch von den neuen Kosten abhängen. Genauso ist es, wenn Kaution erforderlich wäre, die man nicht selbst stellen kann. (§ 22 Abs. 3 SGB II) siehe SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung |
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#4
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| Ersteinmal Vielen Dank für die Antworten. Ich habe das nicht so recht verstanden. Müsste die Arge mein Vorhaben nicht zustimmen? Denn ich würde ein Teil der Wohnung übernehmen (40m²) und 60 m² fällt somit nur zur Berechnung oder? Warum könnten die mir denn den Umzug verweigern? Würden die denn meiner Mutter und meiner Schwester trotdem Kosten für die Unterkunft zahlen, wenn die Wohnung auf mich und meiner Mutter läuft? Welche Argumente könnte ich den der Arge Mitarbeiter bringen, damit wir die Wohnung genehmigt bekommen? |
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#5
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| Du kannst doch tun was du willst, wenn du nicht im ALGII-Bezug bist.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#6
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| <Müsste die Arge mein Vorhaben nicht zustimmen?> Bist Du im Strafvollzug, daß Du eine Erlaubnis brauchst? Du bist nicht mal im ALG II-Bezug, weshalb also eine Zustimmung? <Denn ich würde ein Teil der Wohnung übernehmen (40m²) und 60 m² fällt somit nur zur Berechnung oder?> Du bist volljährig und vermutlich auch geschäftsfähig, also kannst Du mit Deiner Mutter auch einen gültigen Vertrag über die anteilige Kostenübernahme abschließen. Wenn darin festgelegt ist, daß Du 40% der Kosten trägst, dann ist das eben so und muß von einer rechtstreuen ARGE akzeptiert werden. <Warum könnten die mir denn den Umzug verweigern?> Wo habe ich denn geschrieben, daß sie das dürfen? Ich finde nichts und fragen brauchst Du bei der ARGE auch nicht. <Würden die denn meiner Mutter und meiner Schwester trotdem Kosten für die Unterkunft zahlen, wenn die Wohnung auf mich und meiner Mutter läuft?> Was "die" würden, weiß ich nicht, schließlich kann ich nicht hellsehen. Es gibt aber keinen sachlichen Grund das nicht zu tun, wenn die Kosten für Mutter und Schwester nicht höher sind als in der alten Wohnung. Lies im SGB II nach (§ 22 Abs.1 S.2 SGB II). <Welche Argumente könnte ich den der Arge Mitarbeiter bringen, damit wir die Wohnung genehmigt bekommen?> Diese Frage ist mir nun völlig unverständlich. Nochmal. Du brauchst überhaupt nicht zu fragen und die Mutter auch nicht, wenn die Kosten nicht höher als in der alten Wohnung sind und der Umzug selbst finanziert wird. |
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