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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 25.04.2009, 23:16
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Registriert seit: 19.01.2009
Beiträge: 4
Standard Wohnungswechsel bei Alg 2

Hallo Ihr Helfer,
folgendes Problem stellt sich meiner Lebensgefährtin und mir.
Sie hat seinerzeit eine Wohnung gefunden, die den Ansprüchen der Arge entspricht.
Da sie aus unterschiedlichen Gründen dort ausziehen möchte, wissen wir nicht ob sie das darf, oder ob die Arge das verbieten kann? ( Unerlaubter Wohnungswechsel ! )
Dass die Umzugskosten nicht übernommen werden ist ganz klar.Das würde dann von mir als Geschenk übernommen. ( Wenn die Arge es wünscht auch als Darlehn ---)
Wir wenden uns an das Forum, weil wir schon einmal siegreich gegen die Arge geklagt haben, und die Sachbearbeiterin keinen kooperativen und kompetenten Eindruck seit dem auf uns macht.
Gut wäre ein Aktenzeichen eines ähnlichen Falles, auf das wir uns berufen könnten, wenn meine Lebensgfährtin ihr Umzugsvorhaben bei der Arge anmelden möchte.
Danke schon an alle, die uns helfen können.
Kurt
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  #2  
Alt 26.04.2009, 07:13
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Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 979
Standard

Den Umzug kann ihr niemand verbieten. Bei einem nicht erforderlichen Umzug gibt es nur keine Umzugskosten, keine Kaution und es werden nur die bisherigen Kosten der Unterkunft gezahlt.

Andi
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  #3  
Alt 26.04.2009, 08:26
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von 2327kurt Beitrag anzeigen
Hallo Ihr Helfer,
folgendes Problem stellt sich meiner Lebensgefährtin und mir.
Sie hat seinerzeit eine Wohnung gefunden, die den Ansprüchen der Arge entspricht.
Da sie aus unterschiedlichen Gründen dort ausziehen möchte, wissen wir nicht ob sie das darf, oder ob die Arge das verbieten kann? ( Unerlaubter Wohnungswechsel ! )
Dass die Umzugskosten nicht übernommen werden ist ganz klar.Das würde dann von mir als Geschenk übernommen. ( Wenn die Arge es wünscht auch als Darlehn ---)
Warum schreibst du die ganze Zeit von deiner Lebensgefährtin, aber dann auch immer nur von ihr im Leistungsbezug, seid ihr keine Bedarfsgemeinschaft oder wie muss man die Konstellation verstehen?
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  #4  
Alt 26.04.2009, 08:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 281
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Vielleicht wohnen beide in verschiedenen Wohnungen, nennen sich aber so.
__________________
Grüße vom Engel
http://www.sozialhilfe24.de/forum/gr...nd-vaeter.html
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  #5  
Alt 26.04.2009, 11:55
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
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Was los ist, kann man doch hier nachlesen:
Ich möchte meine Alg 2 bekommende Freundin heiraten

Menschen, die das Schöne des Zusammenlebens auskosten möchten, aber bitte nur, wenn es der Steuerzahler finanziert. Und nicht der Partner, der Einkommen hat.

Turtle
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  #6  
Alt 26.04.2009, 11:57
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
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Oh, schon wieder SO einer.
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