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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, ich habe eine Frage zum Wohnungswechsel... ich bin Renterin mit einem Minderj. Sohn. Da meine Rente so gering ist erhält mein Sohn Harz IV...Nur mein Sohn ,da für mich das Grundsicherungsamt zuständig ist. Nun würde ich gerne umziehen , aber kann ich dies so einfach oder brauch ich da eine Art Erlaubnis vom JobCenter ( obwohl ich kein HArz IV erhalte)? Was muss ich beachten? Danke für eure Hilfe"!!!!! |
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#2
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| Da du ja Grundsicherung bekommst, müßt ihr sogar die Genehmigung von dort und wegen deinem Sohn auch von der Arge haben.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#3
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| danke ..aber was ist das denn für eine erlaubnis genau? genügt es nicht, wenn ich mir eine wohnung suche, die eine bestimmte miete und m2 hat? ich erhalte ja kein geld vom grundsicherungsamt..dieses wäre nur für mich zuständig, daher erhält mein sohn vom jobcenter geld und wäre meine rente kleiner würde ich geld vom grundsicherungsamt erhalten, da meine rente aber für mich und die hälfte der wohnung genügt bekomme ich nichts... daher bin ich unabhängig von einem amt...nur mein sohn nicht..aber wenn ich umziehen möchte muss er ja mit ,da er noch minderjährig ist...daher kann es sich das ja auch nicht aussuchen wo er wohnen will |
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#4
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| Na gut, wenn du keine Grundsicherung bekommst, dann braucht ihr wenn nur die Genehmigung von der Arge wegen deinem Sohn. Die Genehmigung ist wichtig und notwendig, wenn die Miete der neuen Wohnung teurer als die jetzige ist oder wenn Umzugskosten und/oder eine Mietkaution benötigt werden/wird.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#5
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| und wenn die wohnung nicht teurer ist nur etwas größer und ich den umzug selbst bewältige...brauch ich dann auch eine erlaubnis? |
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