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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 17.04.2011, 08:53
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Beiträge: 2
Standard Wohnungsgröße alleinerziehend u. schwanger

Guten Morgen

ich versuche, alles so kurz und knapp zu schildern:
Aktuelle Situation ist die, dass ich als Alleinerziehende mit meinem Sohn (4J) zusammenwohne. Ich beziehe zur Zeit Bafög (Bafög-Leistungen noch bis 14.06.11), Unterhaltszahlungen meiner Eltern sowie den Alleinerziehendenzuschlag der ARGE. Durch eine gute finanzielle Unterstützung meiner Familie kann ich gerade so die aktuelle Wohnung zahlen. Da die Bafög-Leistung im Juni ausläuft, werde ich zu diesem Zeitpunkt HartzIV beantragen müssen.
Ich bin in der 10. Woche schwanger von meinem Partner, wir können allerdings erst im November zusammenziehen.
Nun hat sich mein Opa angeboten, mir die Einliegerwohnung in seinem Haus zu vermieten. In meiner jetzigen Wohnung kann ich nämlich definitv nicht wohnen bleiben wenn wir dann mal zu viert sind.
Meine Frage ist nun, wie gross denn die Wohnung sein darf, wenn ich im Juni umziehe und was darf sie kosten? Leben im Saarland.
Und bringt das irgendwelche Nachteile, wenn man wie ich in meinem Fall mit dem Vermieter verwandt ist?

Vielen Dank und Grüße
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  #2  
Alt 17.04.2011, 09:44
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Das musst Du beim zuständigen Amt erfragen, da es von Ort zu Ort verschieden geregelt ist!

Die Verwandtschaft mit dem vermieter spielt keine Rolle. Man muss nur nachweisen, dass die Miete auch tatsächlich fließt.
Und Opa muss natürlich die Mieteinnahmen beim Finanzamt angeben.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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alleinerziehend, schwangerschaft, wohnungskosten

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