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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 27.01.2012, 11:17
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Standard Wohnung zum zweiten Mal unangemessen?

Hallo
ich habe folgendes Problem.

Anfang 2009 musste ich mit meinem Mitbewohner eine neue Wohnung suchen da das alte Haus abgerissen wurde. Wir haben dann eine Wohnung für ca. 600€ Warmmiete gefunden und die Arge hat meinen Mietanteil (etwa 300€) gezahlt. Anfang 2010 ist mein Mitbewohner in eine andere Stadt gezogen und ich wurde abgemahnt das meine Wohnung unangemessen sei, die volle Miete wurde für 6 Monate gezahlt und dann nur noch anteilig. Ich war selber schon kurz davor umzuziehen, als ich dann einen neuen Mitbewohner gefunden habe. Ich habe meine damalige SB mehrmals gefragt wie es aussieht wenn der auch mal auszieht, sie meinte die Arge würde erneut 6 Monate lang die volle Miete zahlen.

Nun ist es soweit und mein Mitbewohner ist diesen Monat ausgezogen. Dummerweise habe ich inzwischen eine neue SB bekommen und sie meint das diese Regel nur einmal pro Wohnung gilt, die Arge also die volle Miete für 6 Monate nicht mehr übernehmen kann. Sie hat mit angeboten Renovierungs- und Umzugskosten für eine neue Wohnung, sowie die Kaution zu übernehmen. Ich such ja schon wie verrückt nach einer neuen Wohnung, nur hilft mir das aktuell nicht weiter.

Daher meine Frage: Ist es richtig das die 6-monatige volle Mietübernahme nur einmal pro Wohnung gilt?
Hoffe jemand kann mich aufklären.

MfG
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  #2  
Alt 27.01.2012, 11:27
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Beiträge: 430
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Ja das ist richtig.
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  #3  
Alt 27.01.2012, 13:11
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Beiträge: 4.208
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Zitat:
Zitat von Ra2012 Beitrag anzeigen
Ist es richtig das die 6-monatige volle Mietübernahme nur einmal pro Wohnung gilt?
Eine solche Formulierung gibt es im Gesetz nicht. Dort heißt es

Zitat:
in der Regel jedoch längstens für sechs Monate
Leistungen für Unterkunft und Heizung
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  #4  
Alt 28.01.2012, 23:12
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Beiträge: 2.745
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DAs hiesige Gericht hat in einem Fall erst entschieden, daß dann nochmal angeschrieben und belehrt werden muß und nochmal bis 6 Monate die Miete voll gezahlt werden soll. Hier war es so, daß der HE sich nach dem ersten Mietsenkungsschreiben einen Untermieter gesucht hatte, um die Miete zu senken, dieser zog irgendwann aus und das JC hat dann gleich die Miete auf Angemessenheit gesenkt. War nicht zulässig. Mietsenkungsverfahren muß nochmal durchgeführt werden.
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