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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, ich habe folgendes Problem: Da in meiner letzten Wohnung die Heizung kaputt ging und diese nicht mal eben zu reparieren war (Fußbodenheizung) habe ich mich mit meinem Vermieter darauf geeinigt dass ich dort kurzfristig (zum 1. Feb) ausziehe. Um die zeit zu überbrücken bin ich bei meinen eltern untergekommen. Nun möchte ich zum 1. März gerne wieder eine Wohnung anmieten. Die Wohnung die ich in Aussicht habe ist allerdings für mich und zwei Kinder zu groß und zu teuer. Nun würde ich gerne ein Zimmer untervermieten. Wird die ARGE mir dann die Wohnung dann bezahlen, wenn sie dann durch die untervermietung im finanziellen rahmen liegt, oder werde ich nur die bisherige miete bekommen ? hoffe jemand kann mir da weiterhelfen und danke für eure antworten |
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#2
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| Das musst du mit dem Amt abklären... Turtle |
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#3
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| keiner sonst ne ahnung ? |
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#4
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| Was heisst Ahnung?! Wir können doch nicht die Antworten Deines Amtes zu diesem speziellen Fall voraussagen....
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Wäre denn die Miete nach Abzug der Einnahmen aus Untervermietung immer noch teurer als die alte?! Und bedenke, dass man bei einem andersgeschlechtlichen Untermieter früher oder später die Frage der Bedarfsgemeinschaft stellen wird! Turtle |
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#6
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| sorry Mandy aber ich dachte jemand hat da vllt erfahrungen, oder wissen ohne selbst schonmal davon betroffen gewesen zu sein Ja, die wohnung wäre wohl auch mit einnahmen (untermiete) teurer als die bisherige |
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#7
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| Dann könnte es tatsächlich Probleme geben. Wie schon gesagt: du musst es mit deiner ARGE klären. Turtle |
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| Stichworte |
| groß, teuer, unangemessen, untermieter, wohnung |
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