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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| hallo ich brauche noch mal eure hilfe habe heute eine frau in ähnlicher situation wie ich es bin getroffen ihre wohnung ist zu groß und zu teuer ihre tochter ist vor ca. 3 monaten zu einer freundin gegangen und hat da oft übernachtet hat sich aber nie aus der wohnung der mutter abgemeldet jetzt wo der vater weg ist würde sie wieder zur mutter zurück gehen so das diese ihre wohnung behalten kann hat jemand eine ahnung wie das dann mit der arge abläuft? anzumerken ist noch das die tochter arbeitet und ihr eigenes geld verdient |
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#2
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| Da wäre es erst mal wichtig zu wissen, wie alt die Tochter ist und ob sie eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. |
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#3
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| ja sie hat eine abgeschlossene ausbildung zur bäckerin und ist 22 jahre alt und arbeitet auch in diesem beruf verdienst ca. 1200-1300 € |
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#4
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| OK, dann wird man vermutlich sofort eine sogenannte Haushaltsgemeinschaft vermuten. Das hört sich aber schlimmer an, als es ist. Die Durchführungsanweisungen zu § 9 SGB II der BA sagen dazu : Zitat:
Selbst wenn ARGE das nicht schlucken sollte, bei € 1200 Verdienst, dürfte kaum ein Unterhalt vermutet werden. 1200 Verdienst minus 0280 Freibetrag (mindestens) 0920 anrechenbares Einkommen Unterhalt ist ihr zumutbar, wenn sie ein anrechenbares Einkommen hat von mehr als € 718,00 plus halbe Miete für die Wohnung. Da dürfte es also auch von den Finanzen kein Unterhalt möglich sein. |
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#5
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| ok nun noch die frage wie zahlt die tochter an die mutter ? auf ihr konto oder bar an die mutter ? |
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#6
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| Ich würde immer den Weg über's Konto wählen, denn nur dann ist absolut zweifelsfrei nachweisbar, da ist tatsächlich Geld geflossen. Lies mal ein wenig hier im Forum - es gibt furchtbar mißtrauische Menschen auf dieser Welt. |
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#7
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| noch eine frage müen lohnabrechnungen der tochter der arge vorgelegt weerden ? |
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#8
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| Voraussichtlich nein, da ja die Mutter erst mal erklären wird - ich bekomm nix von der Tochter, wir wohnen nur zusammen. Das sollte eigentlich reichen. |
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#9
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| danke erst mal denn die beiden sitzen hier bei mir und schwitzen mit mir ![]() aber deine berechnung beruht auf 1200 netto gell ? |
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#10
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| Ja, basiert auf 1200 netto. Aber wie ich schon sagte, das ist der letzte Rettungsanker. Die Haushaltsgemeinschaft sollte man bereits mit deutlich weniger Aufwand kippen können. Wenn Mutter sagt, da ist nix mit Unterstützung, dann muss ARGE schon Gründe bringen, warum sie das nicht akzeptiert - einfach mit dem Kopf schütteln reicht da nicht. |
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