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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 09.04.2009, 12:56
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Registriert seit: 05.04.2009
Beiträge: 8
Standard Wohnung zu gross - Mietzuschuss bei ALG II?

Hi! Tolles Forum - hier eine neue Frage:

Mutter (2 Teenage-Kinder), verdient EUR 900,-. Trennung im Gange. Ehemann verweigert Unterhalt. Wollte bei der Wohngeldstelle Wohngeld beantragen, wurde auf die ARGE verwiesen.

Bevor Sie ALG II beantragt, möchte Sie mit den Kindern in eine 3-Zi /100 m2 Wohnung für EUR 430,- + NK ziehen. Bedeutet das, dass sie jeden Anspruch auf Wohngeld von der ARGE verlieren würde, da die Wohnung 75 m2 überschreitet, oder bekommt sie zumindest einen Mietzuschuss, wie sie es von der Wohngeldstelle bekommen hätte? Teuer ist die Wohnung ja nicht...

Danke für die Hilfe!
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  #2  
Alt 09.04.2009, 13:20
Benutzerbild von Musiker
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Beiträge: 5.842
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Bleibt der Ehemann in der bisherigen Wohnung und ist die bisherige Wohnung billiger als die neue?
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 09.04.2009, 15:33
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Registriert seit: 05.04.2009
Beiträge: 8
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Bisher haben beide zusammen ein Reihenhaus gemietet (weit grösser als die gewünschte Whg), das keiner von beiden alleine zahlen kann, d.h. auch er wird umziehen müssen.

Wenn sie ALG2 beantragt, muss sie dann nur den neuen Mietvertrag vorlegen, oder auch den des vormals zusammen gemieteten Reihenhauses?

Oh, habe die Frage nochmal gelesen - das Reihenhaus war auch weit teurer als die gewünschte Whg.
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  #4  
Alt 09.04.2009, 16:19
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von misfit Beitrag anzeigen
Bevor Sie ALG II beantragt, möchte Sie mit den Kindern in eine 3-Zi /100 m2 Wohnung für EUR 430,- + NK ziehen.
Wäre es nicht sinnvoller, sich von der Arge erst einmal die angemessenen Kosten der Unterkunft nennen zu lassen?
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  #5  
Alt 09.04.2009, 19:04
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Registriert seit: 05.04.2009
Beiträge: 8
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Wäre schön, wenn einem die ARGE solche Auskünfte erteilen würde. Es ist aber immer nur von angemessenen m2 die Rede, nie von angemessenen Mietkosten. Die Antwort vom Amt war, sie solle wiederkommen, wenn sie einen Mietvertrag vorlegen könne, vorher könne man die Sache nicht beurteilen - sprich keine vernünftige Auskunft geben.

Bin ich heilfroh, dass ich nicht in ihrer Lage stecke, aber ich werde sie nächste Woche zur ARGE begleiten und sehen, ob ich genauso "auskunftslos" abgefertigt werde.
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  #6  
Alt 09.04.2009, 19:07
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Entscheidend sind die angemessenen Mietkosten. Danach müsst Ihr fragen! Entsprechend kann man sich dann eine Wohnung suchen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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