| |
| |||||||
| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Guten Abend zusammen! Ich bekomme seid Mitte November KUG in Höhe von 542,00 €. Da dies nicht reicht habe ich bei der Arge Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt. Die ich auch bekomme in Höhe von 200,34 €. Mein Sohn (Zeitsoldat) wohnt bei mir. Von ihm bekomme ich 350 €. Wir laufen unter einer HG. Meine Wohnung hat 102 m² 2 große Zimmer, in einem wohnt mein Sohn und in dem großen Zimmer 45 m² wohne ich, das dritte Zimmer ist mehr oder weniger Abstellkammer und Keller da ich hier keinen besitze, Küche und Bad teilen wir, und kostet warm 680,00 €, wovon 80,00€ Heizung sind. Dies ist ja auch unangemessen weiss ich. Die Mietkosten hat die Arge halbiert, wg. HG versteh ich auch und die Heizkosten für 2 Personen auf 60,00 € gesetzt. Habe auch schon ein Schreiben bekommen das ich die Kosten muss (Umzug) Mein Problem ist, ich suche schon fast 1,5 Jahre nach einer kleineren Wohnung und mein Handycap ist ich habe eine schlechte Schufa aus dem Grund da steht bei mir die Regelinsolvenz drin und dies hält die Vermieter ab mir Wohnraum zu Verfügung zu stellen. Das zehrt mir so an den Nerven das ich mittlerweile nachts schon nicht mehr schlafen kann. Habe auch einen Wohnberechtigungsschein beantragt aber nur für mich da wir den für 2 Personen nicht bekommen hätten da das Einkommen über der Grenze gelegen hätte. Mir steht lt. Wohnberechtigungschein eine Einraumwohnung zu und damit kann ich mich garnicht abfinden denn dann müsste ich die hälfte meiner Möbel entsorgen. Nun kam mir die Idee, wenn ich meine jetzige Wohnung kündige und mein Sohn den Mietvertrag für die Wohnung alleine unterschreibt (mein Vermieter ist damit einverstanden, ein ganz lieber Mensch) und mein Sohn mir das Zimmer vermietet geht das? brauch ich dann nicht ausziehen? Hoffe ihr könnt mir helfen
__________________ Et kütt wie et kütt |
|
#2
| ||||
| ||||
| Du bist zur Kostensenkung aufgefordert worden, nicht zwingend zum Umzug. WIE du die Kosten senkst, ist der Arge egal, von daher dürfte es in Ordnung sein, wenn du zur Untermiete bei deinem Sohn lebst. Er sollte aber einen Untermietvertrag mit dir machen.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Muss/sollte ich meine Wohnung so schnell wie möglich kündigen? | Juliette | Kosten der Unterkunft | 24 | 15.03.2010 18:53 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Wohnung gekündigt, Arge genehmigt neue Wohnung nicht | cerise | Kosten der Unterkunft | 6 | 17.12.2009 10:38 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Umzug in eine neue Wohnung | Isy22 | Kosten der Unterkunft | 43 | 12.09.2009 18:21 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Bei Trennung zuerst Wohnung suchen oder zuerst SH beantragen? | cop1492 | Kosten der Unterkunft | 11 | 08.09.2009 23:17 |