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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo Gemeinde ![]() Ich bin etwas verzweifelt und hoffe, dass es Leute gibt, die mir hier helfen können. Die Situation ist die: Ich habe mit meiner ehemaligen Partnerin bis zum 01.02.2012 in der gemeinsamen Wohnung gewohnt und wir haben eine gemeinsame Tochter im Alter von 1 Jahr und 4 Monaten. Sie hat zum 1.2. eine neue Wohnung gefunden, wir sind aber schon ein paar Monate getrennt. Vorher habe ich kein aufstockendes Hartz 4 beantragt, nun musste ich das allerding snatürlich in Anspruch nehmen, da ich die Miete der jetzigen Wohnung allein nicht stemmen kann. Ich bin auf 25 Std/Woche angestellt und verdiene 600 Euro brutto. Die jetzige Wohnung kostet 570 Euro warm... Habe mich natürlich auch nach einer anderen Wohnung umgesehen und habe auch eine gefunden, die preislich für 2 Personen(also meine Tochter und mich), im Rahmen der ARGE liegt (460 € Warmmiete, 60 qm, 2 Zimmer). Habe dem Amt auch gesagt, dass ich ab 1.4. eine neue Wohnung habe, die gut 100 € günstiger ist, daraufhin habe ich vom 1.2.- 31.3. quasi die derzeitigen Mietkosten der alten, aber noch aktuellen Wohnung bewilligt bekommen. So weit so gut. Die jetzige Wohnung habe ich allerdings bereits Ende Dezember gekündigt, weil ich da schon die Zusage, für die neue Wohnung ab 1.4. hatte. Und da ich bisher nie aufstocken musste und auch nie Hartz 4 bekommen habe, war mir die Gesetzeslage blöderweise nicht so bewusst, dass ich dem Amt erst das Angebot zukommen lassen muss. Da sie aber preislich im Rahmen der Arge liegt, habe ich mir darüber keine großen Gedanken gemacht Nun zum eigentlichen Problem, die Arge will meine Tochter nicht mitanrechnen lassen bei der Wohnungsgröße, d.h. mir stehen eben "nur" 1,5 räume und 370 Euro warm zur Verfügung. Der Grund laut der Dame am Telefon ist, dass meine ehemalige Partnerin das alleinige Sorgerecht hat. Da meine ehemalige Partnerin meist sehr früh arbeitet (Vollzeit in einer Bäckerei) und ich auch im Schichtdienst in der Gastronomie arbeite, jedoch eigentlich immer nachmittag oder abends, hat das mit der Betreuung immer sehr gut funktioniert. Also meine Tochter wird auch, je nach Schicht, in Zukunft, mehrmals in der Woche bei mir sein, und auch bei mir übernachten. Habe auch ein Schreiben fertig gemacht, indem genau das, meine ehemalige Partnerin auch bestätigt und unterschrieben hat, das wir uns eben beide je nach Schicht, um unsere Tochter kümmern! Den Tipp hat uns auch das Jugendamt gegeben, weil die sagten, sie können uns das nicht schriftlich geben, denn sie sind ja auch keine "Bestätigungsbehörde" (O-Ton Jugendamt). Und wir sollen einfach so ein Schreiben für die ARGE machen und dann sollte es keine Probleme geben. Aber naja falsch gedacht, ich weiß momentan nicht wirklich was ich machen soll. Und das, wo ich morgen den Mietvertrag unterschreiben wollte... Ist es wirklich so, dass sie mir die Wohnug verweigern können? Schließlich habe ich gesetzlich sogar die Pflicht, mich um meine Tochter zu kümmern. Und soweit ich weiß würde mir der Wohnraum sogar zustehen, wenn ich meine Tochter nur alle 2 Wochen, am WE hätte. Da regelt man das so unkompliziert und zum Wohle des Kindes, und dann so was... PS: ich will gar keine weiteren Leistungen dafür, dass meine Tochter häufig bei mir ist oder so, ich will einfach nur, dass sie mir die Wohnung bewilligen und ich auch dementsprechenden Zuschuss für die Wohnung bekomme. Nicht mehr und nicht weniger. DANKE fürs Lesen und schon mal im voraus für eure Hilfe. Hoffe ihr habt verstanden, worum es mir geht. die Situation ist ja doch etwas komplizierter. |
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#2
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| Habe ich das jetzt richtig verstanden: Ihr habt bis vor kurzem alle Drei in einem Haushalt gelebt, aber DU hast kein Sorgerecht für Deine eigene Tochter? |
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#3
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| Ja das ist richtig. War ja nicht abzusehen, dass wir uns trennen... Na ja nun stehe ich halt blöd da und da sie sehr stur ist, glaube ich kaum, dass sie sich auf ein geteiltes Sorgerecht einlassen wird. Ich hatte das ja auch schon mal angeschnitten das Thema. |
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#4
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| Okay, ich hab' verstanden: Ihr seit nicht verheiratet. Dennoch wäre es doch eigentlich normal gewesen, Ihr hätte gleich bei Geburt des Kindes das gemeinsame (geteiltes gibt es nicht) Sorgerecht vereinbart. Das rächt sich nun. Vielleicht hat dies ja auch bestimmte Gründe gehabt, die ich nicht kenne. Ob Dir allerdings, bei vorhandenem Sorgerecht, wirklich die größere Wohnung finanziert würde, da bin ich mir nicht so hundertprozent sicher. Egal. Du wirst Dich damit abfinden müssen, die hundert Euro Mehrmiete aus Deinem Freibetrag zum Erwerbseinkommen zu finanzieren. PS. Ist der sonstige Unterhalt des Kindes denn geklärt? |
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#5
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| erst mal danke für die Antwort. Wir waren gemeinsam beim Jugendamt, um das wegen Unterhalt zu klären. Sie hat theoretisch Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Aber nur dann, wenn die gemeinsame Tochter, auch häufiger von der Mutter, als von mir betreut wird. Und ehrlich gesagt, sehe ich es eher so, dass ich meine Tochter häufiger betreue, als es meine Ex tut. Die Betreuerin meinte dann, wir sollen das für Februar mal genau aufschreiben, wer die Kleine, wie lange bei sich hat. Und wenn dabei raus kommt, dass ich sie öfter habe, dann ist das Jugendamt dafür nicht zuständig und zahlt keinen Vorschuss. Was man dann stattdessen machen sollte, weiß ich allerdings auch nicht. Sehr verzwickt die ganze Situation. Und ehrlich gesagt, würde ich es auch nicht so ganz ok finden, wenn meine Ex Kindergeld+Unterhalt bekommt, aber meine Tochter öfter bei mir ist. |
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#6
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| Was Du jetzt ansprichts, hat aber mit ALG-II ziemlich nix zu tun. Obwohl: Wenn Eure Tochter letztendlich überwiegend bei Dir ist, steht Dir dafür zumindest anteilig deren Regelleistung zu. Und sicherlich auch KDU. Aber ich frage Dich: Wenn Ihr das Kind jetzt also wechselseitig und sagen wir mal im gleichen Maße betreut (und versorgt), wie soll das sich vereinbaren mit der Tatsache, dass Du gar kein Sorgerecht hast? Ist das beim Jugendamt nicht angesprochen worden? Verstehe ich nicht. NAchsatz: Und das Kindergeld müsste ja wohl auch geteilt werden... Geändert von WalterWinter (06.02.2012 um 17:43 Uhr) Grund: Nachtrag |
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#7
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| Stimmt, das wurde beim Jugendamt gar nicht angesprochen. Und ja, ich bin doch der Vater, und die Mutter hat von vornherein ja automatisch erst mal das alleinige Sorgerecht. Das Umgangsrecht ist dann ja schon wieder was ganz anderes, oder?! PS: um nochmal auf das eigentliche Thema zurück zu kommen, ist denn wirklich so, dass mir die Wohnung definitiv versagt werden kann, auf der Grundlage? Trotz der schriftlichen Vereinbaren zur gemeinsamen Betreuung? |
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#8
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| Kann ich Dir nicht definitiv beantworten. Wäre aber logisch. Wie kann ich Wohnraum beanspruchen zur Betreuung einer Person, zu deren Betreuung mir das Recht ausdrücklich fehlt. Du kannst Dich höchstens als 'Tagesmutter' ansehen. Geändert von WalterWinter (06.02.2012 um 17:55 Uhr) Grund: Nachtrag |
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#9
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| Da hast du vom Prinzip ja gar nicht Unrecht, aber ich bin der Meinung, selbst wenn ich meine Tochter nur alle 2 Wochen sehen würde, wie es ja oftmals geregelt ist, steht mir doch trotzdem der Raum zu, oder nicht? Und auch wenn sie momentan das alleinige Sorgerecht hat, haben sich die Gesetze ja auch schon sehr zugunsten der Väter geändert. |
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#10
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| Zitat:
Und für dich wäre es bei Teilung des Sorgerechts auch ungünstig, weil du dann künftig statt der jetzigen 25 h Woche nicht einen Volltagsjob mit 40 h Woche übernehmen könntest, schließlich bleibt ja die Kindesmutter des Kindes wegen schon zu Hause. |
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