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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#21
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| Du unser Kind war auch klein. Wir sind beide Vollzeit arbeiten gegangen. Auch unsere Tochter ging in den Kindergarten/Krippe und war öfters krank. Das war für uns kein Grund, dass einer nur Teilzeit arbeiten konnte. Ich habe bei dir auch das Gefühl, dass du dich auf deiner Teilzeitarbeit ausruhst. Sieh zu, dass du Vollzeit arbeiten gehst, dann kannst du deine Ansprüche, die du hast, selbst finanzieren. |
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#22
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| Zitat:
Ich kann die Mutter gut verstehen, schließlich möchte sie wegen deiner Konstruktionen nicht auch noch den Alleinerziehendenzuschlag verlieren. Du solltest als erstes versuchen, mit der Mutter gleichzuziehen und dir einen Volltagsjob suchen. Dann sitzt du auch nicht die Hälfte der normalen Arbeitszeit zuhause rum und überlegst aus langer Weile, was du noch so abgreifen könntest. |
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#23
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| Zitat:
Was Du dann natürlich beim Amt angibst. Als Taxifahrer oder Kellner in einem Urlaubsort sicherlich nicht wenig... |
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#24
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| Das Trinkgeld ist kein festes Einkommen und das muss ich nicht angeben, zumal es auch nicht soviel ist, da ich nicht in einem Restaurant arbeite, sondern in einer "Freizeiteinrichtung". Dort gibt es Trinkgeld, aber lange nicht vergleichbar, mit dem, eines Restaurants. Danke für die Antworten, aber ich habe auf die eigentliche Frage noch immer keine Antwort bekommen. Ich habe bis dato nie aufstocken müssen und nie ALG II bezogen und habe immer Vollzeit gearbeitet. Wenn ich die Möglichkeit hätte, würde ich auch wieder in Vollzeit arbeiten. Ist wie gesagt nicht immer leicht hier eine Anstellung zu finden, die nicht auf die Saison befristet ist, aber gut. Versuch macht klug. Denke es macht keinen Sinn hier weiter zu diskutieren, wenn man nur Dinge vorgeworfen bekommt, die zum Teil, aus der Luft gegriffen sind. |
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#25
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| Steuerrechtlich mag das stimmen (nach dem Einkommenssteuergesetz sind Trinkgelder nicht steuerpflichtig), im Rahmen des SGB II sind jedoch alle Einkünfte anzugeben, unabhängig von ihrer Herkunft und auch unabhängig von einer eventuell bestehenden Steuerpflicht. Also Trinkgeld einsacken und gegenüber dem JC verschweigen, und gleichzeitig das volle Alg 2 kassieren, wird nicht funktionieren. Da hat schon so mancher neben einer Rückforderung auch eine Betrugsanzeige am Hals gehabt.
__________________ Schöne Grüße ubu |
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#26
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__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#27
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| Zitat:
Hier ist jetzt Ende der Diskussion.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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