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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, bitte um dringende Hilfe, damit ich den Behörden ordentlich begegnen kann : Bin 30, seit 2 Monaten lebe ich wieder bei den Eltern - dies ist für mich aber nur bis 01.03 möglich - mir wurde 900 Euro ALG 1 vom österreichsichen Saat gewährt, was ich vom deutschen Arbeitsamt ausbezahlt bekomme - sprich für 3 Monate bis zum 01.04 - ab dem Zeitpunkt muss ich dann Hartz 4 beantragen. Wie schaut es dann aus mit Wohnnungen, bekomme ich dann mehr Hartz 4, damit ich mir eine Wohnung meisten kann oder ist es seperat Wohngeld zu beantragen ? Finanziell habe ich keine Rücklagen, nicht mal ein eigenes Konto (lass mir das ALGgeld immer per Post zuschicken) oder ein Auto und es ist nur jetzt für mich möglich eine Wohnung zu nehmen, zu einem wegen meinen Eltern, da ich ab 01.03 sonst auf der Strasse lande und auch im Hinblick auf die 2 Monatsmieten Kaution ! Heute Wohnungen angeschaut - einmal 320 warm ohne Mobiliar und eine für 400 Euro warm, die komplett möbiliert ist, wenn auch grösser als die andere und ich würde diese sehr gerne nehmen, da meine Freundin auf 01.04 zu mir zieht, aber erst 22 Jahre alt ist - sie hat auch keine Arbeit, der Vertrag läuft auf 01.04 aus Was passiert wenn ich nun diese Wohnung auf 01.03 nehme - den Meitvertrag abschliesse und auf die 1 Jahresfrist eingehe, da ich ja unterschreibe - sowie die 800 Euro Kaution hinterlege ? Bekomme ich dann über Hartz 4, mit dem zusätzlich gezahlten Wohngeld voll die Wohnung erstattet, da ich in einem Vertrag bin oder wird mir nur ein zumutbarer Anteil z.B. 300 Euro gezahlt oder sind die so, das ich dann gar nichts bekomme, da sie meinen die Wohnung ist zu teuer oder zu gross - ich lebe im Landkreis Waldshut ! Bitte um qualifizierte Antworten - ich werde es euch im Herzen danken Michael |
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#2
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| Ich verstehe keinen Ton. Was willst du bekommen zum 1.3.? Du hast 900 Euro Einkommen. ALG 2 wären 351 Euro Regelsatz + 400 Euro Miete = 751 Euro. Du hast also mehr Einkommen als ALG 2 wäre: es steht dir im März daher gar nix zu von der ARGE. Und wenn ab April, wo dein ALG aus Österreich endet deine Freundin zuzieht, die selbst am Hungertuch nagt, kann es passieren, dass du zwar ALG 2 bekommst, aber u. U. nur noch die halbe Miete. Nämlich dann, wenn deine Freundin um zu dir zu ziehen bei den Eltern auszieht und zwar ohne Genehmigung der ARGE. Turtle |
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#3
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| Danke Turtle - deine Antwort brachte mir schon ein wenig mehr Klarheit ! Also das ich ab 01.03 kein Wohngeld bekomme, ist mir glasklar und so meinte ich es nie - es ging lediglich um die Situation ab 01.04 ! Falls meine Freundin auf 01.04 zu mir zieht, obwohl keine Genehmigung der Arge vorliegt, bekommt sie ja trotzallem noch Hartz 4, denke ich ? Es sieht aber so aus, das ihr das genehmigt wird, aufgrund persönlicher Umstände und ich sehe daher keine Problem auf uns zu kommen - das wir beide Hartz 4 bekommen und die Wohnung genehmigt wird ! Frage 1 : Varainte 1 - ihr wird von der Arge der Umzug bewilligt, dann bekommt sie Hartz4 und die Erstattung vom Wohngeld für uns zwei steht ausser Frage Variante 2 - ihr wird von Arge der Umzug nicht bewilligt - dann bekommt sie von der Arge trotzallem noch Hartz 4 ? Ist ihr dann lediglich der Antrag auf Wohngeld für unseren gemeinsamen Haushalt genommen worden und für mich zusätzlich die Konsequenz von der Halbierung vom Wohngeldbetrag ? Frage 2 Diese Frage ist mir die wichtigste - falls für mich allein die Wohnung als zu gross oder zu teuer von den Ämter betrachtet wird, sei es mit der Freundin bzw. ohne Freundin, hätte ich KEIN Problem damit, das sie mir weniger Wohngeld zahlen, da ich den fehlenden Betrag mit Hartz 4 bzw. dem gemeinsamen Hartz 4 vervollständigen würde. ICH HATTE NUR DIESE BEFÜRCHTUNG : Sie würden mir dann komplett das Wohngeld streichen und nicht einen geringeren Satz zahlen, also den, der einer angemessenen Wohnung für mich zustehen würde ! Habe ich das richtig verstanden ? Frage 3 Wird eine Wohnung nach der Wohnfläche oder nach der Miete bemessen, im Bezug auf die Angemessenheit einer Wohnnug ? Danke Michael |
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#4
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| Zitat:
Jede Stadt/Gemeinde hat ihre Vorgaben hinsichtlich der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (=KDU, nicht Wohngeld). Und da sind wir schon beim springenden Punkt: Warum mietest du dir jetzt (wo du doch immerhin € 900 Einkommen hast) nicht eine angemessene Wohnung? Das würde so einiges vereinfachen. |
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