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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, ich bin neu hier und habe zwar schon über Suche etc. versucht Antworten zu meinen Fragen zu erhalten. Allerdings habe ich nicht alle gefunden... Ich beschreibe vielleicht erstmal meine Situation: In meinem Betrieb herrschten so große persönliche Differenzen, dass ich nun mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen habe. Diesen ohne Abfindung und sehr kurzfristig, so dass hier eine 3 monatige Sperre bis ich ALG I erhalte sehr sicher sein wird. Da dies mein erster Job nach dem Studium war und ich noch aus dem Studium sehr hohe Schulden mitgenommen habe, muss ich nun versuchen diese "Lücke" der 3 Monate mit ALGII zu überbrücken. Ich wohne seit knapp 1,5 Jahren mit meiner Freundin zusammen. Meine Freundin ist noch Studentin. Hat bis Ende letzten Jahres Bafög bekommen und muss sich nun einen Studienkredit besorgen. DIe Zwischenzeit konnten wir mit meinem Gehalt überbrücken. Die Wohnung habe ich in den letzen 1,5 Jahren immer selbst bezahlt, wie auch den allgemeinen Unterhalt. Nach Informationen zum ALG II, habe ich das Anrecht darauf (kein Vermögen, Schulden etc.) Wie ist es nun wenn ich ALG II beantrage wird nun unsere komplette Miete für die 3 monatige Sperrzeit übernommen? (Unsere Wohnung: ca 75 m² / 680 € inkl. Nebenkosten / Heizung / Strom) Müssen wir für die 3 Monate in eine kleinere / günstigere Wohnung umziehen? Wird nur ein Teil der Miete übernommen? Wird nur die Hälfte übernommen und die andere muss meine Partnerin übernehmen (obwohl Sie kein Einkommen hat)? Meine Freundin hat einen Bausparer mit 3900 € und ein 9 Jahre altes Auto (ca. 1000 €) und bezieht Kindergeld. Hat das Auswirkungen auf mein ALG II Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir auf diese Fragen Antwort geben könnt Gruß an alle August |
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#2
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| Zunächst mal wirst du zwar ALG II bekommen, allerdings wird man Dich dann zum Kostenersatz auffordern. Sprich Du musst das ALG II zurückzahlen, da Du ja eine Sperrzeit der BA hast. Deine Freundin hat keinen Anspruch auf ALG II, somit würde nur ein möglicher ihren Bedarf übersteigender Teil des Einkommens angerechnet werden. Sie muss für ihre Kosten selber aufkommen. Zur Miete: es wird Dein Anteil in angemessener Höhe übernommen, den Rest müsst Ihr selber zahlen. |
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#3
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| Und beim Alg2 wirst du aufgrund der Sperrzeit auch noch eine Sanktion erhalten.
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#4
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| Hallo, kannst Du mir sagen was für Sanktionen ich zu erwarten habe? Wieviel des ALGII muss ich zurückzahlen? Danke für die Antworten Grüße August |
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#5
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| Du bekommst als Ü25er eine 30%-Sanktion. Zurückzahlen musst Du die gesamte Leistung. |
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