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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, ich schilder hier mal als Neuling mein Problem inklusive der Vorgeschichte. Ich war 2 Jahre krankgeschrieben. In dieser Zeit habe ich eine Heizkostennachzahlung von 230 € erhalten (März 2009) Die Ämter hatten eine Zahlung abgelehnt und von den 500 Euro Krankengeld, das ich bekam konnte ich dies bis heute nicht ausgleichen. Da ich seit August wieder die Schule besuche, beziehe ich nun eine Regelleistung der Arge. Dies hat sich dadurch zusammengesetzt, da ich nicht Bafög-berechtigt bin. Die Zeit von Antragsstellung des Bafög bis zum Ablehnungsbescheid zog sich von Anfang Juli auf Ende Oktober. In dieser Zeit war ich quasi Mittellos (Da Arge abgelehnt hatte, weil ich zu dem Zeitpunkt augenscheinlich noch Bafög-berechtigt gewesen bin) und bin auch mit der Miete von August rückfällig geworde. Ich habe dann vom Vermieter zu Anfang Oktober die Kündigung bekommen (zum 31.12.09) Seitdem bin ich nun auf Wohnungssuche. Ich hatte eigentlich schon eine Wohnung gehabt, diese hat die Vermieterin aber dann kurzfristig doch an jemand anderen vermietet und meine Anrufe ewig lange verweigert. Jetzt habe ich eine Wohnung gefunden, diese liegt allerdings 50 Euro über der erlaubten Kaltmiete. Dass das eigentlich zuviel ist, ist mir wohl bewusst. Jedoch finde ich keine andere Wohnung. Ich habe mir zich Wohnungen angeschaut. Entweder wurde ich vom Vermieter abgelehnt, die Wohnung war zu groß/teuer oder die Wohnung war so mangelhaft (z.B. Schimmel etc), dass eine Anmietung dort unzumutbar gewesen wäre. Jetzt hat die Arge mir mündlich mitgeteilt, dass ich diese Wohnung nicht haben darf. Mein Problem ist, ich bin in 2 Wochen obdachlos wenn ich diese Wohnung nicht anmieten kann. Ich suche zwar eifrig weiter, jedoch bisher erfolglos. Ich habe nun davon gelesen, dass bei einer Dringlichkeit zugestimmt werden muss. Kann mir evtl jemand helfen, wie genau meine Rechte dort nun aussehen? Die können mich doch nicht einfach auf die Straße schicken?! Das einzige was die nette Dame der Arge sagte war: "Ja, suchen suchen suchen." Liebe Grüße |
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#2
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| Dringlichkeit liegt vor, wenn z. B. schon ein Räumungstermin bestünde. Das ist doch bei dir gar nicht der Fall. Turtle |
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#3
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| Das heißt, ich soll jetzt einfach hier in der Wohnung bleiben, bis der Vermieter mich rausklagt? |
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#4
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| Zitat:
Nur die Bemühungen des Vermieters (gegnerischer Anwalt, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieher, Auslagerungskosten der Möbel etc) über einen Räumungstitel dich aus der Wohnung zu bekommen hättest du ggfs. zu tragen. Denn wir sind hier nicht mehr im SGB Bereich wo alles gratis ist. |
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#5
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| Das möchte ich ja nicht. Es ist nur leider nicht so einfach eine Wohnung zu finden, wie die Damen und Herren der Arge sich dies vorstellen. Ich werde einfach versuchen, nochmal beim Vermieter zu appelieren mir noch 1-2 Monate Zeit zu geben. |
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#6
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| Kannst du vielleicht mit ihm Ratenzahlung vereinbaren und er zieht die Kündigung zurück ?
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#7
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| Habe ich im Laufe der letzten Monate mehrere Male. Telefonisch ist er nicht erreichbar und auf meine Einschreiben reagierte er leider nicht. Ich hatte ein einziges Telefonat mit der Verwaltung, in denen ich eben mitteilte dass die das nicht einziehen mögen sondern dass ich schauen möchte, ob ich das vom Amt bezahlt bekommen kann. Es erfolgte ohne meine Zustimmung trotzdem ein Einzug - zwar in Raten - die jedoch in einer Höhe waren, die ich mir beim besten Willen nicht habe leisten können (380€ ALG - für ALLES). Ich habe diese zurückbuchen lassen weil ich mein Konto nicht überziehen kann und habe mehrfach versucht, den Vermieter zu kontaktieren und ihm die Lage zu erklären. Die haben dies einfach ignoriert. |
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