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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo Liebe Leute, Kurz zu mir, Ich bin 21 Jahre alt, lebe im raum hamburg. ich bin schüler und seit mitte september lebe ich auf der straße. ich übernachte im moment bei einem freund im auto. da ich mich mal informiert habe und weiß das es nicht leicht es wenn das amt mir eine wohnung sucht habe ich mich selbst auf die suche gemacht. nach etlichen ablehnungen habe ich von einer genossenschaft ein wohnungsangebot bekommen. die wohnung ist 39 qm groß - baujahr 1953 und die miete im monat beträgt insgesamt 320 €. ich war bei der besichtigung und alles und nun habe ich vor einer woche einen nächsten termin bekommen für weiteres. mietbeginn ist am 01.03. was wäre mein nächster schritt damit das amt mir die wohnung bezahlt. soll ich mit den ganzen unterlagen von der wohnung dort hingehen und sagen ich habe eine selbst gefunden oder muss ich als erstes ALG 2 beantragen? ich habe echt keine ahnung, wie es jetzt weitergeht und was ich machen muss. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich wäre sehr sehr dankbar. LG |
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#2
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| Zitat:
Turtle |
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#3
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| ich hole meinen realschulabschluss auf einer schule für sozialpädagogische dienstleistungen nach. von meinen eltern habe ich seit meinem raußschmiss von zu hause nichts mehr gehört. |
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#4
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| Hallo royal09, Die normale Vorgehensweise ist, zuerst den Antrag auf Hartz IV bei der zuständigen ARGE zu stellen, denn der Leistungsbezug kann erst nach Antragsstellung erfolgen. Folglich kannst du auch erst danach Mietkostenübernahme bekommen. Von der Größe her sollte mit 39qm eigentlich kein Problem vorliegen, denn dir stehen als allein stehende Person 45qm zu. Pro weitere Person kannst du 15qm hinzurechnen. Wie sich der Mietspiegel in Hamburg verhält kann ich dir nicht sagen, denn das ist von Bundesland zu Bundesland bzw. von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Ich rate dir schnellstmöglich zur ARGE zu gehen und dort den Antrag zu stellen. Wenn du hast, dann nimm die Mietunterlagen gleich mit, sodass du direkt bei Antragsstellung abklären lassen kannst ob die Wohnung die du dir selbst gesucht hast in der richtigen Preis-/ Größenklasse liegt. Rein theoretisch kannst du bezüglich deiner Ausbildung/Arbeitsstelle auch noch weitere Leistungen beantragen.(bspw. Fahrkosten in bestimmten Fällen u.ä.) Da du unter 25 Jahre bist wirst du von der ARGE sowieso als besonderer Fall angesehen, da du noch zu dem Personenkreis der Auszubildenden zählst. Ich hoffe ich konnte einige Unklarheiten beseitigen und dir Hilfestellung geben. Ich drück dir die Daumen. Gruß NightFlyer |
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#5
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| Zitat:
Da kann man ja mal hier gucken SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung - Stadt Hamburg
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#6
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| Sind deine Eltern erwerbstätig? |
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#7
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| also zuletzt haben beide noch gearbeitet. also ich denke immer noch. aber ich bin ja seit dem 16. september obdachlos. also ohne unterkunft, - abgemeldet beim bezirksamt. |
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#8
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| Ist die Schule bafögfähig? Wo wohnen die Eltern? Bedenke, dass du ggf. die Schule abbrechen musst, solltest du ALG 2 bekommen! Turtle |
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#9
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| ja sie ist bafögfähig. meine eltern wohnen in der nähe zusammen mit meinen 2 geschwistern in einer 4 zimmer wohnung. die schule abbrechen? :S das ist meine allerletzte chance, ich kann sie nicht abbrechen. |
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#10
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| Wenn du ALG 2 beziehst (was dann möglich ist, wenn der Bafögsatz nur 212 Euro ist, allerdings weiß ich nicht, in welcher Höhe du Bafög bekommen könntest), dann bist du verpflichtet, eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen. Deine Schule ist Privatvergnügen. Es gibt nur einen Rechtsanspruch auf den Hauptschulabschluss. Und den hast du ja sicherlich. Ansonsten ist Ausbildung und Arbeit für Jugendliche nur dann nicht zumutbar, wenn sie sich in der normalen Schulausbildung befinden. Das ist bei dir mit 21 nicht mehr der Fall. Entsprechend kann man von dir erwarten, dass du tagsüber arbeitest und z. B. abends deinen RSA machst an einer VHS oder so. Turtle |
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