Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.01.2010, 22:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2010
Beiträge: 5
Standard Wohnung gefunden, amt bezahlt?

Hallo Liebe Leute,

Kurz zu mir,
Ich bin 21 Jahre alt, lebe im raum hamburg.
ich bin schüler und seit mitte september lebe ich auf der straße. ich übernachte im moment bei einem freund im auto. da ich mich mal informiert habe und weiß das es nicht leicht es wenn das amt mir eine wohnung sucht habe ich mich selbst auf die suche gemacht. nach etlichen ablehnungen habe ich von einer genossenschaft ein wohnungsangebot bekommen.

die wohnung ist 39 qm groß - baujahr 1953
und die miete im monat beträgt insgesamt 320 €.

ich war bei der besichtigung und alles und nun habe ich vor einer woche einen nächsten termin bekommen für weiteres. mietbeginn ist am 01.03.

was wäre mein nächster schritt damit das amt mir die wohnung bezahlt. soll ich mit den ganzen unterlagen von der wohnung dort hingehen und sagen ich habe eine selbst gefunden oder muss ich als erstes ALG 2 beantragen?


ich habe echt keine ahnung, wie es jetzt weitergeht und was ich machen muss.


Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich wäre sehr sehr dankbar.

LG
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.01.2010, 23:35
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
Standard

Zitat:
ich bin schüler
Schüler von was für einer Schule? Und was ist mit deinen Eltern?

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 05.01.2010, 23:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2010
Beiträge: 5
Standard

ich hole meinen realschulabschluss auf einer schule für sozialpädagogische dienstleistungen nach.

von meinen eltern habe ich seit meinem raußschmiss von zu hause nichts mehr gehört.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 06.01.2010, 06:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 1
Standard

Hallo royal09,

Die normale Vorgehensweise ist, zuerst den Antrag auf Hartz IV bei der zuständigen ARGE zu stellen, denn der Leistungsbezug kann erst nach Antragsstellung erfolgen. Folglich kannst du auch erst danach Mietkostenübernahme bekommen.

Von der Größe her sollte mit 39qm eigentlich kein Problem vorliegen, denn dir stehen als allein stehende Person 45qm zu. Pro weitere Person kannst du 15qm hinzurechnen.
Wie sich der Mietspiegel in Hamburg verhält kann ich dir nicht sagen, denn das ist von Bundesland zu Bundesland bzw. von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

Ich rate dir schnellstmöglich zur ARGE zu gehen und dort den Antrag zu stellen. Wenn du hast, dann nimm die Mietunterlagen gleich mit, sodass du direkt bei Antragsstellung abklären lassen kannst ob die Wohnung die du dir selbst gesucht hast in der richtigen Preis-/ Größenklasse liegt.

Rein theoretisch kannst du bezüglich deiner Ausbildung/Arbeitsstelle auch noch weitere Leistungen beantragen.(bspw. Fahrkosten in bestimmten Fällen u.ä.)

Da du unter 25 Jahre bist wirst du von der ARGE sowieso als besonderer Fall angesehen, da du noch zu dem Personenkreis der Auszubildenden zählst.

Ich hoffe ich konnte einige Unklarheiten beseitigen und dir Hilfestellung geben. Ich drück dir die Daumen.

Gruß

NightFlyer
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 06.01.2010, 08:55
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von NightFlyer Beitrag anzeigen
Wie sich der Mietspiegel in Hamburg verhält kann ich dir nicht sagen, denn das ist von Bundesland zu Bundesland bzw. von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

Da kann man ja mal hier gucken SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung - Stadt Hamburg
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 06.01.2010, 10:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
Standard

Zitat:
Zitat von royal09 Beitrag anzeigen
ich hole meinen realschulabschluss auf einer schule für sozialpädagogische dienstleistungen nach.

von meinen eltern habe ich seit meinem raußschmiss von zu hause nichts mehr gehört.
Sind deine Eltern erwerbstätig?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 06.01.2010, 10:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2010
Beiträge: 5
Standard

also zuletzt haben beide noch gearbeitet. also ich denke immer noch.

aber ich bin ja seit dem 16. september obdachlos. also ohne unterkunft, - abgemeldet beim bezirksamt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 06.01.2010, 15:42
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
Standard

Ist die Schule bafögfähig? Wo wohnen die Eltern?

Bedenke, dass du ggf. die Schule abbrechen musst, solltest du ALG 2 bekommen!

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 06.01.2010, 20:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2010
Beiträge: 5
Standard

ja sie ist bafögfähig. meine eltern wohnen in der nähe zusammen mit meinen 2 geschwistern in einer 4 zimmer wohnung.

die schule abbrechen? :S das ist meine allerletzte chance, ich kann sie nicht abbrechen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 06.01.2010, 23:58
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
Standard

Wenn du ALG 2 beziehst (was dann möglich ist, wenn der Bafögsatz nur 212 Euro ist, allerdings weiß ich nicht, in welcher Höhe du Bafög bekommen könntest), dann bist du verpflichtet, eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen. Deine Schule ist Privatvergnügen. Es gibt nur einen Rechtsanspruch auf den Hauptschulabschluss. Und den hast du ja sicherlich. Ansonsten ist Ausbildung und Arbeit für Jugendliche nur dann nicht zumutbar, wenn sie sich in der normalen Schulausbildung befinden. Das ist bei dir mit 21 nicht mehr der Fall. Entsprechend kann man von dir erwarten, dass du tagsüber arbeitest und z. B. abends deinen RSA machst an einer VHS oder so.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alleinerziehend / Alleinstehend Wohnung gekündigt, Arge genehmigt neue Wohnung nicht cerise Kosten der Unterkunft 6 17.12.2009 09:38
Wohnung Bezahlt bekommen? djn3twork Arbeitslosengeld I - ALG 1 6 18.11.2009 20:02
Frage zum Antrag auf Umzug in neue Wohnung Lavid Kosten der Unterkunft 1 27.09.2009 15:37
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Wohnung bezahlt bekommen von Arge Jule86 Hartz IV 4: U 25 20 14.05.2009 11:14
Zwickmühle-Teure Wohnung bezahlt die Arge-Wenn Arbeit kann sie nicht zahlen. jagger54 Kosten der Unterkunft 8 20.03.2009 13:42


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:44 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0