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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 19.08.2009, 21:02
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Registriert seit: 23.02.2009
Beiträge: 34
Standard Wohnung angemessen, aber Kosten nicht voll anerkannt

Guten Abend an alle !!
Habe wieder mal eine Frage.
Vor par Monate ist mein Sohn ausgezogen. Habe vom JobCenter sofort eine Aufforderung zur Kostensenkung bekommen. Der Vermieter hat die Miete gemindert in dem die Schönheizreparaturkosten aus dem Mietvertrag rausgenommen wurden ( - 48,30 €). Ich habe das dem JobCenter mitgeteilt und da ich keine Antwort bekam habe ich ein Monat später angerufen, mein SB sagte mir dass die Wohnung immer noch zu teuer war. Vor kurzer Zeit habe ich eine perfekte Wohnung gefunden die in die Angemessenheit Kriterien perfekt passte
50 qm, 380 € Brutto Kaltmiete + 60 € Heizkosten
(für Hannover für 1 Person sind angemessen 50 qm, 385 € Brutto Kaltmiete und + 1,25 € pro qm Heizkosten)
Nur die neue Wohnung war 20 € teurer als die alte, aber dafür nur 50 qm statt 69 qm die ich jetzt habe.
Gestern bekam ich eine Antwort darauf und einen Bescheid.
Die Antwort lautet: auf Grund ihrer Mietminderung ist ihre Wohnung jetzt wieder von den Kosten her angemessen, sodass mein Schreiben vom xx.xx. Unangemessen Kosten der Unterkunft hinfällig ist.
Aber im Bescheid werden nur 410,00 € statt 425,70 € anerkannt. Die Antwort war : meine Wohnung ist 69 qm groß und 19 qm zu groß, deswegen werden die Heizkosten für diese 19 qm nicht übernommen. Also 57 € Heizkosten pro Monat, 57 : 69 = 0,826 * 19 = 15,70 €
Ist das so richtig so ??
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  #2  
Alt 20.08.2009, 08:55
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
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Nein, das ist falsch. Dazu gibt es eine neue Rechtsprechung (Einzelfallentscheidung natürlich) des BSG, wobei das Urteil noch nicht veröffentlicht ist. Hinweise dazu unter anderem hier zu finden Link zum anderen Forum gleicher Art entfernt (bitte Nutzungesbedingungen beachten! Punkt 5 Pflichten der Mitglieder: - es nicht zu nutzen um Werbung oder werbende Hinweise zu anderen und Konkurrenz-Angeboten anzubringen.)

Geändert von Mandy (20.08.2009 um 10:44 Uhr)
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  #3  
Alt 20.08.2009, 13:13
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
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Schade natürlich, dass die Userin nun keinen Hinweis erhält, wo sie Informationen zu diesem für sie wichtigen Urteil findet.
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  #4  
Alt 20.08.2009, 16:41
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Registriert seit: 23.02.2009
Beiträge: 34
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Herzlichen Dank Glownfisch , den Hinweis habe ich doch erhalten und die Informationen zu diesem Urteil gelesen. Werde einen Widerspruch einlegen.
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