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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Also Hallo erstmal. Ich habe da mal eine Frage und zwar geht es darum, das ich mit einer Klassenkameradin eine WG gründen möchte. Nun meine Frage: Ich bin ALG II Empfänger und meine jetzige Wohnung ist ca. 35 qm groß. Sie wohnt noch bei ihrer Mama und will aber auch ausziehen. Wir beide machen eine Ausbildung zum Erzieher (schulische Ausbildung = keine Ausbildungsvergütung). Ich wohne in Baden-Württemberg und man darf hier als Alleinstehender eine Kaltmiete bis 330€ haben und 40 qm Wohnraum. Wie ist das jetzt wenn ich mit ihr zusammen ziehen würde ?! Haben wir dann 660€ und 80 qm zur Verfügung oder wie läuft das ?! Und wie mache ich das dem obcenter klar, das wir keine Bedarfsgemeinschaft sind (kein Paar, nur Freunde) ?! Was für Vorraussetzungen muss man erfüllen oder gibt es überhaupt welche ?! Gibt es Gründe warum das Jobcenter "nein" sagen könnte ?! Wenn ja welche und wie kann ich dagegen vorgehen ?! Und wie läuft das ab mit dem Amt was muss ich wie, wo, wann für Anträge stellen, Formulare vorreichen ect. ?! Mein Riesenproblem ist, das ich mittlerweile 19 Jahre alt bin und ich mich noch nie mit dem Amt befassen musste, da es immer meine Eltern für mich gemacht haben (nicht das ich das nicht wollte). Ja so ist das würde mich freuen, viele Antworten zu bekommen ?! Mit freundlichen Grüßen Patrtick Haase |
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#2
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| Wieso bekommst du als Azubi überhaupt ALG 2? Die Erzieherausbildung ist dem Grunde nach bafögfähig und du dann gem. § 7 Abs. 5 SGB II vom Bezug von ALG 2 ausgeschlossen! Und sie ebenfalls! Turtle |
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#3
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| Weil die Schule noch nicht die Staatliche Anerkennung hat und deshalb die Schule beim Bafög Amt nicht im PC steht aber das sollte demnächst Folgen ! ![]() Und dann habe ich auch Angst, das ich mit Bafög im Endeffekt weniger zur Verfügung habe, als mit Hartz 4 ! |
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#4
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| Das ist fürchterlich egal. Die Ausbildung muss bafögfähig sein, nicht die Schule. Und die Ausbildung zum Erzieher ist definitiv bafögförderfähig. Dabei ist es egal, ob du wirklich Bafög bekommst oder nicht. Von daher sei froh und sieh zu, dass du beim JC (ggf. durch den Einzugswunsch der ebenfalls Azubine) nicht schlafende Hunde weckst, die in dem Zusammenhang auch deinen Fall mal neu prüfen. Und es könnte der Fall dann ja jemandem zu Gesicht kommen, der Ahnung hat. Denn: du hast keinen Anspruch auf ALG 2. Nur einen auf Mietzuschuss. Turtle |
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#5
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| Hier mal eine Entscheidung dazu: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...tschule&s2=dem Grunde nach&words=&sensitive= Turtle |
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#6
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| nein ich war schon einmal beim Bafögamt, dann meinten die zu mir, das die Schule im PC noch nicht vorhanden ist und dann hat das amt bei der Schule angerufen und nachgefragt und da meine meine Schulleiterin, das die Staatliche Prüfung noch nicht stattgefunden hat, daraufhin meinte die AmtTante das ich erst Bafög bekommen kann wenn diese Schule diese Prüfung hat ! ![]() Aber selbst wenn sie die hat und ich Bafög bekomme wie sieht es dann aus mit einer WG ?! |
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#7
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| Du verstehst es nicht: Die Entscheidung des Jobcenters ist FALSCH! Es ist EGAL, ob deine Schule bafögfähig ist, die Ausbildung zum Erzieher ist es DEM GRUNDE NACH, du würdest dafür Bafög bekommen, wenn du an einer bereits anerkannten Schule wärst. Und weil dem so ist, stünde dir kein ALG 2 zu. Und wenn du jetzt in der Sch.... weiter drin rumrührst, dann kann es dir passieren, dass deine Akte mal bei jemandem landet, der wirklich Ahnung hat. Mit dem Ergebnis, dass du nichts mehr bekommst. Oder wesentlich weniger als jetzt. Lies dir doch einfach den von mir verlinkten Beschluss durch. Als angehender Erzieher, also Absolvierender einer pädagogischen Fachschulausbildung solltest du intellektuell in der Lage sein, diesen Beschluss zu verstehen. Bei der Freundin genauso. Dessenungeachtet, dass man als U25 sowieso nicht einfach mal so ausziehen kann bei den Eltern und dann vom Jobcenter Geld bekommt. Ohne wichtigen Grund ist da nix. Turtle |
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#8
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| ja da hast du recht ! ich will ja auch Bafög beantragen, sobald die Prüfung durch ist ! Also meinst du, bzw. würdest du sagen da es eine Gründung einer WG mit ihr nicht funktioniert ?! |
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#9
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| Wenn sie bzw. ihr beide Bafög bekommt und euch die Wohnung leisten könnt von Bafög, Kindergeld (und was sonst ggf. noch so kommt), dann könnt ihr tun und lassen, was ihr wollt. Zum derzeitigen Zeitpunkt kannst du froh sein, an einen dummen Sachbearbeiter im JC geraten zu sein. Und da würde ich keine schlafenden Hunde wecken. Turtle |
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| hartz 4, wg gründen, wohngemeinschaft |
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