Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 05.08.2009, 21:46
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Frage Wohngeld wenn die Wohnung der Mutter gehoert?

Ich werde wohl bald Hartz 4 beantragen (nach laengerem Auslandsaufenthalt). Frage: kann ich auch Wohngeld bekommen, wenn ich in einer Eigentumswohnung wohne die meiner Mutter gehoert? Ich koennte mir vorstellen, dass man dann sagen koennte: "Die Mutter wird Sie ja nicht auf die Strasse werfen, also besteht kein Bedarf." Ich moechte auch nicht direkt diese Frage an die Agentur stellen, denn im negativen Fall koennte ja schon die Existenz einer solchen Moeglichkeit als Zeichen gesehen werden, dass kein Bedarf an Wohngeld besteht. (Falls das relevant ist: Meine Mutter besitzt nur diese eine Wohnung, die gerade frei ist da der letzte Mieter weg ist. Meine Mutter selbst zahlt Miete fuer ihre jetzige Wohnung und lebt von einer ausreichenden aber nicht ueppigen Rente, ca. 1000 bis 1500 euro.)
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  #2  
Alt 05.08.2009, 22:31
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Beiträge: 1.122
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Zitat:
Ich werde wohl bald Hartz 4 beantragen (nach laengerem Auslandsaufenthalt). Frage: kann ich auch Wohngeld bekommen, wenn ich in einer Eigentumswohnung wohne die meiner Mutter gehoert?
Hi,

(1) Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger und Empfängerinnen von

1.Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,

§ 7 wogg

Wenn deine Mutter dir die Wohnung zu einem ortsüblichen Mietpreis vermietet, kann das als KdU von der Arge bezahlt werden.

Die Höhe der Miete muss einen Fremd vergleich standhalten.

Die Mutter muss die Mieteinnahme beim Finanzamt angeben.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #3  
Alt 06.08.2009, 13:07
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Beiträge: 13
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Danke fuer die Infos. Meine Frage ist schon ob die Miete uebernommen wird, auch wenn es bei hartz4 dann nicht Wohngeld heisst. Also es scheint mir, wenn ich genauso und genausoviel Miete an meine Mutter bezahle wie ein "normaler" Mieter, sollte es nichts ausmachen, dass der Vermieter mit mir verwandt ist. Verstehe ich das richtig?
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  #4  
Alt 06.08.2009, 13:14
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Ja, warum sollte es nicht übernommen werden? Deine Mutter kann ja auch andersweitig vermieten. Warum sollte sie an Dich kostenfrei vermieten müssen?
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mutter, wohngeld

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