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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo eine Frage, ich (Student --> nicht ALG 2 berechtigt) beantrage Wohngeld --> Angaben über Haushaltsmitglieder: "Frau hat ALG 2 beantragt" Nun die Frage: Bekomme ich Wohngeld, auch wenn meine Frau ALG II beantragt hat? Und: Bekommt meine Frau ALG II wenn ich Wohngeld beantragt habe (ALG 2 darf ich als Student ja nicht beantragen... Um wieviel wird das Wohngeld auf die Einkünfte der Bedarfsgemeinschaft angerechnet? (wahrscheinlich voll)... Könnte der ALG 2 Antrag meiner Frau abgelehnt werden (mein Einkommen ist schon grenzwertig hoch und durch Wohngeld wäre es noch Höher)? Wir wollen natürlich vermeiden, dass wegen "50 Euro" Wohngeld ALG 2 ganz abgelehnt wird... Wie ist in solchen Konstelationen die Rechtslage bzw. wie wird gerechnet? |
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#2
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| In der Regel haben Studenten keinen Wohngeldanspruch. Der Anspruch auf Wohngeld ist ausgeschlossen, wenn der Student Anspruch auf BAföG hat (was in der Praxis jeden Studenten betrifft), wobei es nicht von Bedeutung ist, ob die Leistungen beantragt wurden oder wenn das BAföG beispielsweise wegen zu hohem Einkommen nicht gezahlt wird. Weiterhin wird kein Wohngeld bei Erhalt anderer Leistungen (Sozialhilfe, ALG II) gezahlt. |
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#3
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| Zitat:
ALG II kann dennoch nicht beantragt werden. Allerdings sehr wohl von anderen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft. Daher der Frage, wie sich eine evtl. Wohngeldauszahlung des einen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft (Student) auf die Berechnung von ALG II des anderen Mitglieds auswirkt. |
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#4
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| Um die Aussage von Edgemaster zu präzisieren. Ein Wohngeldanspruch kann für Studenten gegeben sein
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#5
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| Zitat:
Du kannst kein Wohngeld beantragen. Das hast du wohl selbst inzwischen geklärt daß auch Clownfish's Sonderfälle nicht zutreffen. Und soweit ich verstanden habe ist das "andere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft" deine Frau. Die erhält ALGII und kann deshalb kein Antrag auf Wohngeld stellen. |
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#6
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| Zitat:
Natürlich kann mein Frau kein WG beantragen, denn sie hat ALG II beantragt. Die Frage lautete aber: Kann ich Wohngeld beantragen WENN meine Frau ALG II beantragt hat? Bei ALG II würde ja nur der halbe Mietanteil meiner Frau berücksichtigt, da ich Studentenstatus habe. Für den anderen Teil der Miete würde ich dann Wohngeld beantragen. Und: Wenn ich WG bekäme, würde das in die Einkünfte der Bedarfsgemeinschaft mit reinspielen? --> Bei Überschreitung bestimmter EK-Grenzen, wären dann u.U. kein ALG II - Bezug mehr möglich... Wenn durch meinen Studentenstatus die Kosten der Unterkunft meiner Frau rechtmäßig nur zur Hälfte übernommen werden, stellte sich natürlich die Frage wie das mit meinem theoretischen Wohngeldanspruch verrechnet wird... |
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#7
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| Du kannst selbstverständlich Wohngeld beantragen. Als Student in einer dem Grunde nach BAföG fähigen Ausbildung (hier geht's um die Ausbildung, nicht um die Person, beim Wohngeld geht's um die Person!) bist Du nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft. Eine Anrechnung kann nach meiner Meinung nicht erfolgen, solange Dein gesamtes Einkommen nicht deinen Bedarf nach SGB II überschreitet. In dem Punkt bin ich mir aber nicht allzu sicher, vielleicht hast Du noch etwas Geduld und z.B. alida äußert sich noch zu der Frage. |
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#8
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| Zitat:
Nur frage ich mich wie er die für Wohngeld erforderlichen über SGB II liegenden Mindesteinkommensgrenzen überschreiten will wenn er gleichzeitig dieselben Grenzen unterschreiten muß damit keine Anrechnung erfolgt. |
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#9
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| Zitat:
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#10
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| @ariadne Noch besser wäre es vielleicht gewesen wenn du genau gesagt hättest was du meinst. Also ich lese da unter </title> <title>wohngeldantrag.de Zitat:
Aber vielleicht ist ja alles auf der Seite dort falsch, dann sehe ich in der Tat alt aus. |
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