Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #21  
Alt 20.12.2009, 15:44
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von Edgemaster Beitrag anzeigen
ok das ist die eine Version, nun muss ich dann sobald ALG II fliest, dem Wohngeldamt mitteilen, dass sich das EK der Bedarfgemeinschaft erhöht hat. Dann wird der Betrag aber mit sicherheit so hoch sein, dass das Wohngeld gestrichen wird, oder? .
So langsam werde ich aber wuschig ........

Du bekommst doch dann Wohngeld aufgrund deines Einkommens, nicht deine Frau. Oder sehe ich das gerade falsch, dass der ALGII-Bezug deiner Frau an der Höhe deines Wohngeldes nichts ändert?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #22  
Alt 20.12.2009, 18:46
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Registriert seit: 03.12.2009
Beiträge: 36
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
So langsam werde ich aber wuschig ........

Du bekommst doch dann Wohngeld aufgrund deines Einkommens, nicht deine Frau. Oder sehe ich das gerade falsch, dass der ALGII-Bezug deiner Frau an der Höhe deines Wohngeldes nichts ändert?
Also Grubenpony, wird das Wohngeld nich nach dem EK der Bedarfsgemeinschaft berechnet? Ist doch bei ALGII u. Bafög das gleiche Spiel...
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  #23  
Alt 20.12.2009, 18:49
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Registriert seit: 03.12.2009
Beiträge: 36
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Was bedeutete:

Freibetrag Erwerbstätigkeit 20% von 100-800 €
Freibetrag Erwerbstätigkeit 10% von 800-840 €
Ausbildungskosten aus fiktiv 584 € BAföG

Hat zufällig jemand dazu die Rechtsgrundlage parat?
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  #24  
Alt 20.12.2009, 18:53
Benutzerbild von jette
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Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
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Freibetrag für Erwerbstätigkeit ist zu finden im § 30 SGB II.
Der Freibetrag beim Bafög ist im § 11 SGB II iVm den fachlichen Hinweisen dazu.
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
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  #25  
Alt 21.12.2009, 07:15
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Beiträge: 157
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
@ariadne

Noch besser wäre es vielleicht gewesen wenn du genau gesagt hättest was du meinst.
Wohngeldverwaltungsvorschrift: RZ 15.01:

(1) Wenn sich bei der Ermittlung des Jahreseinkommens unter dem Bedarf nach dem SGB XII liegende Einnahmen ergeben, sind die Angaben der wohngeldberechtigten Person besonders sorgfältig auf Glaubhaftigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Die Angaben können glaubhaft sein, wenn die hiernach zur Verfügung stehenden Einnahmen zuzüglich eines zu leistenden Wohngeldes 80 Prozent des Bedarfs nach dem SGB XII erreichen.
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  #26  
Alt 21.12.2009, 08:58
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
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Jetzt mischt sich noch so ein Experte ein, diesmal für Wohngeld, und macht den armen Edgemaster ganz konfus.

Das Wohngeld ist für dich, ganz allein und ganz alleine nach deinem Einkommen und ganz alleine für deinen Mietanteil.
Solange deine Frau ALG II erhält und sonst nichts, interessiert ihr Einkommen nicht.
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