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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 30.10.2009, 18:10
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Standard Wieviel qm in einer WG???

Hallo, ich bin neu hier und möchte euch erstmal: Hallo!!!! sagen

Ich hätte da mal eine Frage und zwar möchten mein bester Freund (27) und ich (22) eine Wohngemeinschaft gründen. Wir wissen aber leider nicht, wieviel qm bzw. wie hoch die Gesamtmiete sein darf.
Ich habe mal gehört, dass das wieder was ganz anderes ist und alles anders berechnet werden muss als bei einer Bedarfsgemeinschaft. Bitte helft mir... blick gar nicht mehr durch.

PS: Wir sind beide Alg II - Empfänger und haben beide bis jetzt noch seperate Wohnungen.
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  #2  
Alt 30.10.2009, 18:25
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Beiträge: 216
Standard

Zitat:
Zitat von Bunny Beitrag anzeigen
Hallo, ich bin neu hier und möchte euch erstmal: Hallo!!!! sagen

Ich hätte da mal eine Frage und zwar möchten mein bester Freund (27) und ich (22) eine Wohngemeinschaft gründen. Wir wissen aber leider nicht, wieviel qm bzw. wie hoch die Gesamtmiete sein darf.
Ich habe mal gehört, dass das wieder was ganz anderes ist und alles anders berechnet werden muss als bei einer Bedarfsgemeinschaft. Bitte helft mir... blick gar nicht mehr durch.

PS: Wir sind beide Alg II - Empfänger und haben beide bis jetzt noch seperate Wohnungen.
Frag bei deiner zuständigen Arge nach - und hab gleich stichhaltige Argumente parat, warum ihr keine BG seid...
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  #3  
Alt 30.10.2009, 18:29
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danke für die antwort.

könntest du mir vielleicht noch einen tip geben, was man da sagen kann? Ausser: wir sind sowas wie geschwister??

Die Richtlinien sind dir also nicht bekannt???
LG
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  #4  
Alt 30.10.2009, 18:33
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Beiträge: 216
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Zitat:
Zitat von Bunny Beitrag anzeigen
danke für die antwort.

könntest du mir vielleicht noch einen tip geben, was man da sagen kann? Ausser: wir sind sowas wie geschwister??

Die Richtlinien sind dir also nicht bekannt???
LG
Die Richtlinien fuer die qm und Kosten sind regional unterschiedlich. google mal, ob du unter KDU und deinem Wohnort was findest...

Und ob das Argument "wir sind wie Geschwister" reicht? Normalerweise ziehen Leute zusammen, weil sie eine Beziehung haben - max. ziehen sie z.B. als Student in eine bestehende WG. Ich als Sachbearbeiter würde den Sachverhalt schon noch ein bisschen hinterfragen.
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  #5  
Alt 30.10.2009, 18:38
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ich finde leider nix richtiges. Vielleicht könntest du mir helfen? Wohne in Sachsen-Anhalt

was könnte man denn noch sagen, um die ARGE zu überzeugen?
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  #6  
Alt 30.10.2009, 18:43
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Zitat:
Zitat von Bunny Beitrag anzeigen
ich finde leider nix richtiges. Vielleicht könntest du mir helfen? Wohne in Sachsen-Anhalt

was könnte man denn noch sagen, um die ARGE zu überzeugen?
Noch genauer, die KDU sind kommunal geregelt, d.h. es variiert von Stadt zu Stadt.

Und was du sagen kannst - k.A. Ich kenne dich und deine Situation nicht, daher solltest du am Besten bei deiner Arge vorsprechen und sagen, was du / ihr vorhabt. Dann bekommst du bestimmt eine Antwort - BG oder nicht BG.
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  #7  
Alt 30.10.2009, 18:44
Benutzerbild von Turtle1972
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Was wäre denn die Wahrheit? Wieso zieht ihr denn zusammen in einem Alter (zumindestens beim Freund), wo man aus dem normalen WG-Alter raus ist und Familienplanung betreibt?

Turtle
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  #8  
Alt 30.10.2009, 18:44
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oh entschuldigung. wir wohnen in magdeburg.
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  #9  
Alt 30.10.2009, 18:57
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Was wäre denn die Wahrheit? Wieso zieht ihr denn zusammen in einem Alter (zumindestens beim Freund), wo man aus dem normalen WG-Alter raus ist und Familienplanung betreibt?

Turtle
Hallo Turtle,

nun einen besonderen Grund für das Zusammenziehen gibt es nicht. Ich bzw. wir können nur sagen, dass wir beste Freunde sind uns (wie Geschwister) sehr mögen aber ganz genau wissen, dass nicht mehr, ausser viele Jahre sehr gute Freundschaft, laufen wird. Wir verstehen uns einfach nur bombig und möchten beide eine Wohnung beziehen, weil wir beide wissen dass das sehr gut laufen wird.
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  #10  
Alt 30.10.2009, 19:12
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Habe leider nur das gefunden:

"Für Wohngemeinschaften gilt: "Der einzelne
Bewohner einer Wohngemeinschaft
ist hinsichtlich Ermittlung der
angemessenen KdU wie eine Einzelperson
zu betrachten." [KdU-Richtlinie] Also
ergibt sich die KdU und die
Wohnraumgröße nicht aus der Gesamtzahl
der WG-Bewohner (z.B. nicht 4 Personen
Bedarfsgemeinschaft = 90 qm,
sondern 4 Einzelpersonen zu je 45 qm
= 180 qm.)
"

Gilt das auch für Magdeburg? Wie hoch darf denn nun die Gesamtmiete sein?? *hach*
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