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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 17.07.2011, 12:23
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Registriert seit: 17.07.2011
Beiträge: 2
Standard Wieviel m² usw stehen uns zu?

Hallo an alle User,

ich bin neu hier und hoffe das ich mein Thema hier richtig reingesetzt habe.
Ich bin verheiratet,und gemeinsam haben wir einen 9 jährigen Sohn.Mein Mann muß aber leider für 5 Monate in Haft,kommt aber in den offenen Vollzug. (bitte dafür keine Verurteilungen) danke.Wir wohnen derweil in einer 74m² Wohnung und bezahlen 550 € Warmmiete.(Strom und Gas kommen extra).

Jedenfalls hätte ich folgende Fragen:

Wenn mein Mann nun in Haft kommt,muß ich dann direkt mit meinem Sohn ausziehen oder übernimmt die Arge für einen gewissen Zeitraum noch die Miete? ( Wir beziehen erst seid Februar diesen Jahres Hartz4 )

Wenn ich mit meinem Sohn umziehen müßte,wie groß und teuer dürfte die Wohnung dann sein?Also das wären dann ja nur für meinen Sohn und mich zu sehen also 2 Personen?

Wir wohnen im Kreis Mönchengladbach.

Ich würde mich sehr freuen,hier hilfreiche Antworten zu bekommen.

Und wir werden dem Amt das mitteilen das mein Mann in Haft muß,haben diese Woche dort einen Termin.

danke

misima
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  #2  
Alt 17.07.2011, 12:49
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
Standard

Ihr müsst nicht umziehen, da seine Haftstrafe nur 5 Monate beträgt. Ggf. sogar weniger, wenn er frühzeitig entlassen wird. Wenn er erwerbstätig ist, bekommt er sogar weiter ALG 2, wenn nicht, dann nicht. Dann wird bei dir aber die volle Miete gezahlt.

Turtle
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  #3  
Alt 17.07.2011, 13:01
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Registriert seit: 17.07.2011
Beiträge: 2
Standard

Text entfernt, da er nicht den Forenregeln entsprach. JunAdmin Mandy

Geändert von Mandy (17.07.2011 um 14:06 Uhr)
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hartz4, miete

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