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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hi Gibt es noch irgentwelche Tipps wie man eine Wohnung finden kann? Nun Habe ich ja auch den WBS Schein. Ich habe bei uns aber nicht eine Wohnung gefunden, wo man mit diesen WBS Schein was anfangen kann. Die von der Städtische Wohnungsbaugesellschaft meinte ich sollte mich in ca. 3 Monaten wieder melden, Klasse. Das würde für sie bedeuten dass ich auch Interesse zeige. Wenn ich mich nicht melde flieg ich aus dem PC. Bin jetzt wieder am Donnerstag und am Sammtag los. Ganze 4 Wohnungen habe ich mir aufgeschrieben, die den Mietspiegel etwas entsprechen. Als Arbeitslosen2 Empfänger keine Chance. Gruss Jens |
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#2
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| Hi Jens, Du fragst nach "irgend welchen Tipps" zur Wohnungssuche... Tja, diese Antworten sind ja beileibe nicht besonders exotisch, aber wie wäre es mit: - Zeitungsanzeigen beachten - Online-Seiten der Wohnungsbaugesellschaften regelmäßig - Online-Immobilien-Plattformen zur Wohnungssuche wie - IMMONET oder - IMMOBILIENSCOUT oder - IMMOWELT regelmäßig besuchen. - Auch von Bedeutung könnte sein, eine Zeitungsanzeige aufzugeben . - In den Supermärkten und an anderen Aushängeplätzen kann man sein Wohnungssuch-Auftrag abgeben. - Bei den Wohnungsbaugesellschaften auf die Warteliste setzen lassen. Wenn Du von der ARGE aufgefordert worden bist, Dir eine preiswertere Wohnung suchen zu sollen, dann kommen "Wohnungsbeschaffungskosten" (mal danach googlen) infrage. Für den Umzug nicht vergessen, "Umzugskosten" zu beantragen, unbedingt vor Vertragsunterzeichnung. BestBoy |
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#3
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| Zitat:
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#4
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| Hallo Max, ich kann nur sagen: Lesen bildet und ist hilfreich! Du schreibst - Zitat: "Daß der Umzug aus Gründen der Arbeitsaufnahme oder durch Amtsaufforderung erforderlich wäre steht da nicht." Deshalb schrieb ich ja auch - Zitat: "Wenn Du von der ARGE aufgefordert worden bist, Dir eine preiswertere Wohnung suchen zu sollen..." Außerdem fragst Du: "Wo kann man die "beantragen"? Na, in der ARGE natürlich, wir schreiben hier doch unter der Überschrift: "Kosten der Unterkunft" - und nicht in einem normalen Mieter-Forum! Alles klar? BestBoy |
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#5
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| Wir sollten einfach die Antwort des Anfragers abwarten. Denn du weißt nicht und ich weiß nicht was der Grund für seine Wohnungssuche ist. Ich habe mir nur erlaubt einzuwenden daß ein ALGII Empfänger nicht automatisch Kosten der Wohnungssuche ersetzt bekommt. |
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#6
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| Hallo Max, Du schreibst: "Wir sollten einfach die Antwort des Anfragers abwarten." Allerdings, wäre schön, wenn wir hier nicht weiter spekulieren müssten! Zitat: "Denn du weißt nicht und ich weiß nicht was der Grund für seine Wohnungssuche ist." Auch hier stimme ich zu, bei der Vielfalt der Themen hier war ich voreilig (?) von der Überschrift KdU ausgegangen. "Ich habe mir nur erlaubt einzuwenden daß ein ALGII Empfänger nicht automatisch Kosten der Wohnungssuche ersetzt bekommt." Allerdings, sehr hilfreich, das kann nicht oft genug erwähnt werden; sehr viele Anfragen hier und in anderen Foren wären überflüssig, würden die Leistungsbezieher sich die teilweise eindeutigen §§ des SGB oder meist auch das "Kleingedruckte" in Bescheiden und/oder Hinweis-Schreiben der ARGE auch mal durchlesen und dann entsprechend handeln. BestBoy |
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#7
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| Zitat:
Sorry für die späte Antwort. Nein es ist keine Arbeitsaufnahme und keine Amtsaufforderung. Diese Wohnung die wir haben ist einfach zu gross. Ich bin ja erst 3 Wochen Arbeitslosengeld2 Bezieher. Ich möchte das nur schon vorher Regeln bevor es zu einer Amtsaufforderung kommen kann . Deshalb Danke erstmal für die Tipps. Gruss Jens |
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#8
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| Und vergass ich noch. Wir sind in 5 Monaten genau sieben Jahre in unsere Wohnung. Und laut Mietvertrag müssen wir dann alles neu Tapezieren und Malen usw. Das wären hohe Kosten die dann auch uns zukommen. Das könnten wir auch nicht bezahlen. Darum auch die Vorsorge mit der Wohnungssuche. Gruss jens |
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#9
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| Hi Jens, Du schreibst: "Und laut Mietvertrag müssen wir dann alles neu Tapezieren und Malen usw." Nachtigall, ick hör' Dir trapsen..., das würde ich doch unbedingt noch mal prüfen lassen, ob Dein Mietvertrag auch korrekt ist. Es gab kürzlich eine höchstrichterliche Entscheidung dahingehend, dass bestimmte formelhafte mietvertragliche "Vereinbarungen" mit zB. starren Fristen bei der Renovierung rechtswidrig sein könnten. Lies doch mal diesen Text durch, Zitat: "Starrer Fristenplan bei Renovierung unzulässig" Aktuelles -Starre Fristen Hoffentlich hilft's! BestBoy |
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#10
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| Zitat:
Hat der Vermieter zwar bei ihrem Verein für Haus&Grund machen lassen. Also immer schön über einen Anwalt den neusten Mietvertrag machen lassen. Aber da hasst Du Recht, den werde ich trotzdem mal prüfen lassen. Gruss jens |
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