| |
| |||||||
| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich bin alleinerziehende Mama von 3 Kindern. Mein Großer 18 Jahre alt macht eine Ausbildung zum Krankenpfleger, wohnt unter der Woche im Wohnheim, am Wochenende kommt er nach Hause. Das gleiche trifft für meine 15Jährige Tochter zu. Ebenfalls in Ausbildung und nur am Wochenende zu Hause. Mein drittes Kind ist 4 Jahre alt und täglich zu Hause.Ich könnte demnächst eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle mit ca. 20 Stunden pro Woche bekommen, müßte dazu aber von Bayern nach Thüringen umziehen. Für mich kein Problem, aber für mein Jobcenter. Ich bestehe drauf, dass in meiner neuen Wohnung für meine beiden Großen wenigstens ein Schlafplatz vorhanden ist, möchte meinen Kindern nicht die Heimat nehmen. Sie sollen wissen das bei mir immer ein Platz für Sie ist. Habe mir deshalb 3 Zimmerwohnungen für 350 - 390 ,- € Kaltmiete angeschaut. Mein Jobcenter lehnt so eine große Wohnung natürlich ab, da ich in denen Ihren Augen mich nur noch um den Kleinen zu kümmern habe. Ist das wirklich so???? Ich hoffe mir kann jemand helfen. Habe auch schon mal beim Jugendamt nachgefragt ob sowas von mir verlangt werden kann, die konnten mir aber auch nicht weiterhelfen. Langsam rennt mir die Zeit davon. |
|
#2
| ||||
| ||||
| Das müsste per Einzelfallentscheidung geprüft werden. Fakt ist nunmal, dass beide Kinder wirklich nicht bei dir wohnen und daher nicht zu berücksichtigen sind, zumal sie auch ihren Lebensunterhalt sicherlich allein bestreiten. Das Amt gibt eine Angemessenheit bei den KOSTEN der Unterkunft vor, nicht aber bei der Wohnungsgröße. Du kannst dir für angemessene xxx Euro sowohl eine Wohnung mit 40 qm suchen als auch mit 80 qm, so der Markt dies hergibt. Turtle |
|
#3
| |||
| |||
| Stimmt, ihren Lebensunterhalt verdienen Sie selbst. Wegen dem Großen mach ich mir auch nicht so viele Sorgen aber wegen meiner Tochter. Sie ist doch erst 15. Ich bin doch für Sie verantwortlich, egal ob Sie unter der Woche beim Arbeitgeber ein Zimmer hat oder nicht. Und für dass, was man für 2 Personen als Mietanteil und Nebenkosten erhält, finde ich nie eine Wohnung wo alle 4 Platz hätten. |
|
#4
| ||||
| ||||
| Und deine jetzige ARGE zahlt dir anstandslos die Miete weiter, obwohl ihr nur noch zu zweit seid? Turtle |
|
#5
| |||
| |||
| Meinen Großen haben sie vor einem Jahr schon raus genommen. Er leistete ein freiwiliges soziales Jahr, bekam 400€ Taschengeld dafür und wurde sofort aus der BG genommen obwohl er hier zu Hause wohnte. Meine Tochter haben Sie auch aus der BG genommen weil sie zusätzlich zum Lohn BAB erhält. Bekomme jetzt anerkannt für 2 Personen 337€ Miete und Nebenkosten Für 3 Personen bekam ich 330€ anerkannt!!!!!!!!!! mein Sohn mußte/sollte mir die restlichen 110€ von seinem FSJ Taschengeld geben. Für 4 Personen bekam ich 445€ anerkannt. Der Auszahlungsbetrag war natürlich wesentlich geringer. Wurden ja Unterhalt, Kindergeld und Einkommen abgezogen. Da wo ich hinziehen möchte liegt der anerkannte Betrag wesentlich höher. Für 3 Personen 554€ warm. Für 4 Personen 620€ warm. |
|
#6
| |||
| |||
| Wieviel Mietkosten erhält die Tochter in ihrem BAB? |
|
#7
| |||
| |||
| Sie zahlt 30€ für ihr Zimmer. Die 30€ werden ihr auch anerkannt. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| getrenntlebend,Grundsicherung,angemessene Wohnung mit drei Kindern? | mehter76 | Grundsicherung - Sozialhilfe | 11 | 12.11.2009 17:18 |
| Wie viel steht mir mit zwei Kindern zu | lilly09 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 23 | 22.09.2009 19:03 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Wohnungsgröße alleinerziehend mit 2 Kindern | mdippner | Kosten der Unterkunft | 1 | 16.04.2009 10:40 |