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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| hallo ich bin 24 jahre alt und habe ein sohn in januar 3 jahre alt bin mit meinen sohn allein und lebe vom harz 4 meine vermieterin hat mir meine jetztige wohnung gekündigt und bin jetzt auf der suche nach einer neuen wohnung leider weis ich nicht so genau wie gross die wohnung sein darf und wie teuer. habe gehört das mann wenn man alleinerziehend ist 70qm nehmen darf ist das denn korrekt? habe mir schon einige wohnungen angeguckt die eine wohnung ist 80qm und kosten komplett mit nebenkosten 625euro warm.wie ist das wenn ich diese wohnung nehme mit den zuzahlen der miete gruss |
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#2
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| Wieso kann man eigentlich nie die Suchfunktion nutzen? Wieso kann man nicht selbst mal den Kopf anstrengen und beim Nachdenken herausfinden, dass man auf solche Fragen keine Antworten erhalten kann, weil jedes Kind weiß, dass die Mieten in Frankfurt/Main anders sind als die in Buxtehude und die in München anders als in Hintertupfingen? Wieso meint man, dass man als alleinerziehende Person mit EINEM Kleinkind 80!!!! Quadratmeter braucht? Wie kommt man auf die Idee, dass 70 qm zustehen wenn -würde man die Suchfunktion nutzen- man herausbekäme, dass bei zwei erwachsene Personen mit 60 qm gerechnet wird! Im Übrigen wäre eh zu prüfen, ob die Kündigung der jetzigen Wohnung seitens der Vermieterin überhaupt gerechtfertigt ist. Turtle |
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#3
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| hallo, bei uns ist das so, für 2 pers. stehen ein 60 m2 zu. in welchen bundesland wohnen sie denn ? |
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#4
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| Ich denke mal, die Anfrage hat sich bereits erledigt, denn sie ist vom November letzten Jahres.....
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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