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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 03.02.2012, 21:52
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Registriert seit: 26.08.2011
Beiträge: 18
Standard Whg Wechsel für H4 Empfänger möglich?

Hi, ist ein Umzug möglich für eine H4 Gemeinschaft von einem Landkreis in den Anderen? Welche Hürden gibt es, wie sieht es aus mit Kaution bei Whg Wechsel? Hintergrund ist der, momentaner Wohnort ohne jegliche Infrastruktur, sie erhoffen sich in Bremerhaven endlich die Möglichkeit zu haben auf eigenen Füßen zu stehen.
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  #2  
Alt 03.02.2012, 21:54
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Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.745
Standard

Du kannst hinziehen wohin Du willst. Die Kaution mußt Du allerdings selbst zahlen und alles andere, was den Umzug angeht, auch. Diese Kosten werden nur bei einem erforderlichen Umzug übernommen.
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  #3  
Alt 03.02.2012, 22:01
pAp pAp ist offline
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Registriert seit: 28.11.2008
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Beiträge: 998
Standard

Zitat:
Zitat von Erdbär Beitrag anzeigen
Hi, ist ein Umzug möglich für eine H4 Gemeinschaft von einem Landkreis in den Anderen?
Ja selbstverständlich. Am einfachsten ist das, wenn man eine Arbeit aufnimmt, da sagt kein Jobcenter nein, sondern ist im Gegenteil großzügig, was finanzielle Hilfestellung angeht.

Zitat:
Zitat von Erdbär Beitrag anzeigen
...sie erhoffen sich in Bremerhaven endlich die Möglichkeit zu haben auf eigenen Füßen zu stehen.
Bremerhaven? Ist da die Arbeitslosenquote nicht auch recht hoch?
Oder hat einer aus der Bedarfsgemeinschaft da eine Arbeit in Aussicht? Oder wie soll ich "auf eigenen Füßen stehen" sonst verstehen?
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