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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 04.11.2009, 12:14
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Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 6
Ausrufezeichen WG: Wohnung vom Hauptmieter gekündigt

Hallo, Situation kurz geschildert:

- Als Untermieter in einer WG gewohnt.

- Hauptmieter der Wohnung hat die Wohnung zum 01.11.2009 gekuendigt, ohne "uns" (mich & anderer Untermieter) rechtzeitig Bescheid zu sagen (erst am 28.10. ........)

- Am 01.11 Hals ueber Kopf erstmal zu einer Freundin gezogen ..

Frage: Nun auf Wohnungssuche. Rechtlich war die Kuendigung des Hauptmieters schon wirklsam, aber nicht rechtens gegenüber uns Untermietern, weil er uns nicht informierte. Aber ich konnte ja nun deshalb nicht weiter da wohnen bleiben, da die Wohnung ja rechtens gekuendigt worden war. Bin jetzt auf Wohnungssuche, da aber nur Teilzeit-Job und noch unter 25, siehts auf dem Wohnungsmarkt eher Mau aus fuer mich, genau wie für die Kaution.

Gibts eine Möglichkeit, Kaution für neue Wohnung zu beantragen? Wird das Amt, wenn Wohnung im angemessenen Rahmen, Umzug bewilligen oder nicht? Bekomme eh nur noch knapp 100 € pro Monat von ihnen, Rest verdiene ich selbst.

Bin für jede Hilfe / Anregung dankbar, echt me blöde Situation gerade. Vielleicht weiß hier eine Rat.

Liebe Grüße
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  #2  
Alt 04.11.2009, 15:06
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
Standard

Möglich ist vieles. Konkret für den Einzelfall entscheiden kann doch eh nur das zuständige Amt. Hast du es über deine Adressänderung und den Wegfall der momentanen Kosten der Unterkunft und Heizung (du musst ja für 11/09 schon ALG 2 bekommen haben, wo man die alte Miete noch berücksichtigt hat) schon informiert?

Turtle
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