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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 26.07.2010, 18:59
Sus Sus ist offline
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Beiträge: 6
Standard WG: Hilfebedürftiger und Arbeitnehmer

Hallo zusammen...

ich bin auf meiner Suche im Netz über dieses Forum gestolpert und hoffe, hier Hilfe zu meinen Fragen zu finden.

Ich schilde kurz mein Problem... ich selbst bin 26 Jahre alt und bin grad im Begriff mein Studium abzubrechen. Zu meiner Mutter kann ich nicht mehr ziehen, da sie nur noch eine 2-Raumwohnung hat, mein Vater ist bereits verstorben. Hartz 4 Empfänger bin ich erst ab Oktober / November, muss mich aber jetzt schon nach einer Wohnung umschauen. Mein bester Kumpel (30 Jahre, 610 euro verdienst) hat mir angeboten, dass wir eine WG gründen. Ich weiß, dass mir als Einzelperson 45 qm und 220 euro kaltmiete zustehen.

Meine Fragen:
Wie ist das dann bei einer WG? Wird jedem von uns die 45 qm zugesichert oder zählt das dann als 2-Personen-Haushalt und wir dürfen uns nur eine 60 qm 3-Raumwohnung suchen mit 444 euro Bruttowarmmiete oder geht auch eine 75 qm 3-Raumwohnung für 475 euro warm?
Werden gemeinsam genutzte Zimmer von den qm dann auf die Personen im Haushalt aufgeteilt oder jedem angerechnet?
Wird das Einkommen meines Kumpels mit angerechnet, obwohl wir einen getrennten Haushalt führen würden?


Viele liebe Grüße
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  #2  
Alt 26.07.2010, 19:18
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.072
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Die angegeben Bruttowarmmiete lässt mich vermuten, dass hier die Rede von Berlin ist.

Zitat:
3.2.3 - bei Wohngemeinschaften und Untermietverhältnissen

(1) Grundsätzlich erfolgt die Feststellung der abstrakten Angemessenheit auf der Grundlage der unter Nummer 3.2.1 Absatz 2 genannten Richtwerte.

(2) Bei Personen, die mit anderen Personen zur gemeinsamen Nutzung der Wohnung eine Wohngemeinschaft gründen, jedoch mit den anderen Personen weder eine Bedarfsgemeinschaft noch eine Haushaltsgemeinschaft im Sinne des § 9 Abs. 5 SGB II oder § 36 SGB XII bilden, bleiben die Personen der Wohngemeinschaft, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft im Sinne des § 9 Abs. 5 SGB II oder § 36 SGB XII gehören, bei der Bestimmung der für die Richtwertermittlung maßgeblichen Haushaltsgröße unberücksichtigt.
AV Wohnen - Berlin.de

Mal eine Frage am Rande: Dein "Kumpel" ist wohl männlich - und du?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 26.07.2010, 19:27
Sus Sus ist offline
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ja, ich bin weiblich und mein kumpel männlich... ich sag gleich dazu, dass wir mal vor jahren zusammen waren, aber nichts mehr zwischen uns läuft... da ich bei meiner familie nicht wieder einziehen kann, aber nicht unbedingt alleine wohnen will, wäre das die beste lösung für mich.
ihm geht es nicht anders; er hat bis vor einem halben jahr auch in einer wg gelebt, aber sein alter mitbewohner wurde papa und ist mit seiner freundin zusammen gezogen. er will auch nicht unbedingt seine abende weiterhin alleine verbringen. ich hätte auch einen vorteil und müsste mir keine neue waschmaschine kaufen ^^

es handelt sich nicht um berlin, eher um einen kleinen landkreis in thüringen... ich hab mich auch verschaut, die bruttokaltmiete für 2-personenhaushalte ist auf 400 euro und 60 qm begrenzt.
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  #4  
Alt 26.07.2010, 19:34
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
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Zitat:
Zitat von Sus Beitrag anzeigen
ja, ich bin weiblich und mein kumpel männlich... ich sag gleich dazu, dass wir mal vor jahren zusammen waren, aber nichts mehr zwischen uns läuft... da ich bei meiner familie nicht wieder einziehen kann, aber nicht unbedingt alleine wohnen will, wäre das die beste lösung für mich.
Die beste Lösung wäre, das Studium zu Ende zu machen oder alternativ bis Oktober eine Ausbildung/Arbeit zu suchen, was als Ungelernte mit 26 Jahren ohnehin nicht so einfach sein dürfte.
__________________
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  #5  
Alt 26.07.2010, 19:38
Sus Sus ist offline
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Beiträge: 6
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eine weiterführung meines studium ist nicht möglich (breche es nicht aus spaß ab)... um eine angemessene ausbildung habe ich mich für dieses jahr schon bemüht, aber leider ist alles schon weg.. köchin wollte ich aber nicht unbedingt lernen...

eine ausbildung für nächstes jahr ist dagegen kein problem, nur soll ich bis dahin einige praktika absolvieren... bis ende september jobbe ich eh

aber das ist ein anderes problem, welches ich schon ausführlich mit meiner berufsberatung diskutiert habe...

viel mehr stellt sich das problem der WG, da mich meine mutter bald rauswirft
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  #6  
Alt 26.07.2010, 19:45
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Sus Beitrag anzeigen
viel mehr stellt sich das problem der WG, da mich meine mutter bald rauswirft
Häh? Ich dachte, du willst erst gar nicht zu ihr ziehen?

Zitat:
Zu meiner Mutter kann ich nicht mehr ziehen, da sie nur noch eine 2-Raumwohnung hat,
Das Thema WG wird hier schon recht oft behandelt, lies dich mal ein wenig durch. Fakt ist, dass die Argen bei gemischten WG'en mittlerweile sehr, sehr misstrauisch sind und gerne sofort eine Bedarfsgemeinschaft vermuten. Meistens auch aus gutem Grund, denn hier nach
Zitat:
ja, ich bin weiblich und mein kumpel männlich... ich sag gleich dazu, dass wir mal vor jahren zusammen waren, aber nichts mehr zwischen uns läuft...
folgt meistens ein
"ich bin schwanger von meinem WG-Mitbewohner, was kann ich tun?"
__________________
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  #7  
Alt 26.07.2010, 19:51
Sus Sus ist offline
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Registriert seit: 26.07.2010
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Häh? Ich dachte, du willst erst gar nicht zu ihr ziehen?
nein, ich lebe bei meiner mutter, nur wurde die alte wohnung von seiten des vermieters wegen eigenbedarf gekündigt und meine mutter hat sich eine 2-raumwohnung gesucht... ich will nicht die nächsten jahre auf der stubencouch schlafen. außerdem ist das verhältnis zu ihr alles andere als gut; sie hilft mir nur paar wochen aus.

und was meinen zukünftigen wg-bewohner angeht... es kann gern auch eine überprüfung ins haus kommen, denn ich will wirklich ein zimmer für mich allein und er auch für sich. jobtechnisch bedingt kann er seine freundin auch nur immer am we sehen.
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  #8  
Alt 26.07.2010, 19:58
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 17.935
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Du weißt aber schon, dass man dich bei ALG 2 Bezug nicht fragen wird, was dir Spaß macht? Da hast du jede zumutbare Arbeit oder Ausbildung anzunehmen. Und wenn Köchin frei ist, dann wirds die Köchin werden. Von daher solltest du dir ggf. doch lieber den A... aufreißen, noch eine "genehme" Ausbildungsstelle zu finden.

Turtle
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  #9  
Alt 26.07.2010, 20:05
Sus Sus ist offline
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Du weißt aber schon, dass man dich bei ALG 2 Bezug nicht fragen wird, was dir Spaß macht? Da hast du jede zumutbare Arbeit oder Ausbildung anzunehmen. Und wenn Köchin frei ist, dann wirds die Köchin werden. Von daher solltest du dir ggf. doch lieber den A... aufreißen, noch eine "genehme" Ausbildungsstelle zu finden.

Turtle

ich bin bis ende september immatrikuliert, bis dahin sind auch alle ausbildungsplätze für dieses jahr vergeben... und ja, ich habe die letzten 2 wochen insgesamt 14 bewerbungen abgeschickt...

ich hab auch kein problem als reinigungskraft für 4,50 euro von oktober 2010 bis juli 2011 zu arbeiten... nur findet sich nicht mal so ein job hier -.-
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  #10  
Alt 26.07.2010, 20:11
Sus Sus ist offline
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außerdem versuche ich eh erstmal noch 2 monate von meinem schmerzengeld, was ich durch einen unfall erhalten hab, zu leben... ich bin frühestens ende oktober, eher mitte /ende nov., h4 empfänger; will mich aber jetzt schon mit meiner wohnungssuche danach richten
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