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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, ich, Hartz IV-Empfänger, wohne zZt. in einer unangemessenen Wohnung und werde wohl sehr bald die Aufforderung zur Senkung der KdU bekommen. Ich könnte in ca. 6 Monaten in ein ca. 100 qm Haus, das meinem Bruder gehört, zur Miete einziehen. Da die Größe wieder unangemessen wäre, würde ich mir das Haus als WG mit jemandem teilen wollen. Der Mitbewohner ist selbstständig tätig. Ist es nun besser, wenn jeder einen Mietvertrag mit dem Vermieter macht? Oder einer von uns Haupt- der andere Untermieter wäre? Und wenn, wer sollte Hauptmieter werden? Der Vermieter (mein Bruder) würde für mich die Miete so anpassen, daß ich sie auch von der Arge bewilligt bekäme. Wie hoch wäre da eine angemessene Miete in Mönchengladbach? Und hätte ich Anspruch auf Umzugs- und Renovierungskosten? Danke, wenn mir jemand helfen kann! |
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#2
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| Unterkunftskosten MG findest Du hier http://www.harald-thome.de/media/fil...ach---2009.pdf Dan wirst Du sicher noch Hinweise bekommen, dass beim Zusammenzug mit irgend jemandem natürlich sofort eine Bedarfsgemeinschaft vermutet werden wird, und wenn dann noch der Bruder der Vermieter ist, das alles ganz besonders schlimm ist. Nimm das dann nicht zu ernst, aber nimm's auch nicht auf die "leichte Schulter". ARGE wird bei der Konstellation schon sehr genau gucken, ob das alles ok ist. Einzugsrenovierung - das hängt vom Mietvertrag ab, ob eine Einzugsrenovierung nötig ist. Reine "optische" Renovierungen zahlt ARGE vermutlich eher nicht, wenn aber z.B. kein Fußboden in der Wohnung ist, oder überhaupt nicht tapeziert ist, dann kann u.U. was für die Renovierung gezahlt werden. Mietvertrag bei WG - viele Vermieter bestehen zu Recht darauf, dass alle Bewohner gemeinsam den Hauptmietvertrag unterzeichnen. Das hat haftungsrechtliche Gründe, wenn einer dann nicht zahlt, kann sich der Vermieter an die anderen halten. Das geht bei Hauptmieter/Untermieter nicht, wenn da der Hauptmieter nicht zahlt, kann der Vermieter nicht beim Untermieter die Hand aufhalten. |
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#3
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| Danke Clownfisch! Wieso kann es der Arge nicht egal sein, wer der Vermieter ist? Bruder oder nicht? Solange nachweislich meine Miete an ihn geht? Was sollte die Arge bei der Konstellation genau gucken wollen? Und als WG dann wohl lieber doch zwei Mietverträge!? Ok, die Renovierungskosten sind dann in meinem Fall wohl doch eher optische Renovierungen. Fußböden und Tapeten sind da, aber die der 93-jährigen Vormieterin, die 30 Jahre nicht renoviert hat... Muß noch viel gemacht werden. |
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#4
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| Geh mal davon aus, ARGE ist von Natur aus mißtrauisch und guckt ganz genau, wenn irgend was etwas ungewöhnlich ist. Und Bruder als Vermieter ist etwas ungewöhnlich, aber das ist auch alles. Da ist nix Verbotenes bei. WG oder BG, da findest Du hier im Forum ja zig Beiträge. Haltet alles hübsch getrennt, dann sollte das nachweisbar sein, dass es eine WG ist. Zwei getrennte Mietverträge für eine Wohnung. Ich denke rechtlich ist das ok, aber auch hier - zwei Hauptmieter in einem Mietvertrag ist üblicher. Ein Vermieter guckt auf seinen Vorteil, wenn Dein Bruder das hier dann nicht macht - schon wieder was Ungewöhnliches für ARGE. |
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#5
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| An Deiner Stelle würde ich versuchen, durchzusetzen, daß Du nur einen Mietvertrag über die von Dir genutzten Räume machst und Dein WG-Genosse entsprechend einen mit seinen Räumen. Sonst haftest Du für die Miete für das gesamte Haus. Ob sich der Vermieter drauf einläßt, weiß ich natürlich nicht. Stehen beide im Mietvertrag fürs ganze Haus,haften beide und der Vermieter kann sich bei Mietrückständen an beide wenden. |
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#6
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| Ok, vielen Dank für die Antworten. Da der Vermieter mein Bruder ist, würde er den Mietvertrag so gestalten, daß ich die wenigsten Schwierigkeiten mit der Arge bekommen würde. Damit eben nicht sofort, oder nach einem Jahr in eine BG vermutet wird. Auch wenn es vielleicht üblicher ist zwei Hauptmieter in einem Mietvertrag zu haben, denke ich in meinem Fall wäre es besser zwei seperate Mietverträge mit meinem Bruder abzuschließen. Eben alles immer hübsch getrennt halten. Das Haus hat aber ca. 100 qm. Sollte mein Mietvertrag dann besser nur über 45 qm laufen? Das wäre auch tatsächlich die von mit (mit-) benutzte Wohnfläche. Und wie ist das mit den Heizkosten? Der Verbrauch wird sicher fürs ganze Haus berechnet. Übernimmt die Arge dann einfach 50 %? |
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#7
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| Zitat:
Zitat:
Auf der Seite der Arge Mönchengladbach kann ich zu den Heizkosten keine Beträge ersehen, da ist nur die Kaltmiete aufgeführt (Lexikon A-Z - Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung Mönchengladbach) Nicht übernommen wird der Teil, der auf das Warmwasser entfällt. |
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#8
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| Vielen Dank an DieFrauDesBassisten! Dank Deines links habe ich erfahren, daß ich Anspruch auf 47 qm x 5,11 € habe. Also 240 € plus Heizung, plus Nebenkosten. Wären 80 € Nebenkosten und 50 € Heizkosten dem angemessen? Und will die Arge nicht die jährliche Heiz- und Nebenkostenabrechnung des Anbieters einsehen? Hab mir gerade mal die Anlage KdU angesehen. Unter Punkt 4. steht: die Angaben über den Vermieter sind freiwillig, da sie dem Sozialgeheimnis unterliegen. Aber die Angaben stehen doch im Mietvertrag. Was soll denn das? Vielleicht weiß jemand wo man einen Arge-tauglichen Mietvertrag runterladen kann? Danke! |
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#9
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| Entweder legst Du den Mietvertrag so vor, wie er ist, oder Du schwärzt die Angaben des Vermieters einfach ein. |
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#10
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| Kann mir vorstellen, daß die Arge geschwärzte Angaben über den Vermieter nicht gerne sieht... Wäre es in meinem Fall denn ratsam die Angaben zu schwärzen, da der Vermieter mein Bruder ist, oder macht die Arge, wie auch immer, dann erst Recht Schwierigkeiten, bzw. ist mißtrauisch? |
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| hauptmieter, mietvertrag, untermieter, wohngemeinschaft |
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