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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #21  
Alt 16.04.2010, 15:23
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Bei der Konstellation tendiere ich dazu, keine WG anzunehmen - und natürlich erst Recht keine BG.
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  #22  
Alt 16.04.2010, 16:07
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Danke, Clownfisch.

Dann habe ich mir ja eigentlich ganz umsonst `n Kopp gemacht.
Wenn wir jeder einen Mietvertrag mit dem Vermieter haben werden und unsere eigene Etage mit eigenem Bad bewohnen, hat die Arge doch gar keinen Anlaß zu irgendwelchen Überprüfungen.
... hätt´ich auch gleich drauf kommen können.

Nur die gemeinsam genutzte Küche könnte Anlaß zur WG-Vermutung geben. Aber in dem Fall denke ich: was die Arge nicht weiß...

Trotzdem habt ihr mir alle sehr weitergeholfen.
Danke an alle!
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  #23  
Alt 16.04.2010, 16:50
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Ich denke auch, wenn eine eindeutige räumliche Trennung da ist und nur eine Gemeinschaftseinrichtung gemeinsam genutzt wird, sollte das in Ordnung sein.
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  #24  
Alt 16.04.2010, 17:26
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Daumen hoch

Ich bin echt sehr froh und Euch dankbar, daß wir eine simple wie legale Lösung gefunden haben.
Tolles Forum, tolle Mitglieder!
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  #25  
Alt 16.04.2010, 23:00
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Nachdem ich jetzt nochmal in mehren Foren über ähnliche Situationen gelesen habe:
Kann ich mit meinem Bruder=Vermieter eine Pauschalmiete vereinbaren?
Und wenn ja,- wäre das ratsam und wie hoch dürfte die bei einem 1-Personen-Haushalt sein?

Bisher habe ich herausgefunden, daß ich in meinem Wohnort Anspruch auf eine Kaltmiete ohne NK von 47 qm x 5,11 € habe.
Welchen Vor- bzw. Nachteil hat eine Pauschalmiete?
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  #26  
Alt 16.04.2010, 23:11
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Sehe ich eher als Nachteil:

Bei angemessener Wohnungsgröße und angemessener Kaltmiete inkl. kalter Nebenkosten hast Du eine saubere Trennung = die Heizkosten sind ein anderes paar Schuhe. Gerade die aber steigen ja in letzter Zeit ziemlich heftig. Da sie aber neben der Kaltmiete in voller Höhe zu übernehmen sind, ist es immer vorteilhaft, wenn man die Heizkosten auch in Euro und Cent genau beziffern kann.
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  #27  
Alt 16.04.2010, 23:12
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Kannst Du. Hat aber den Nachteil, daß Du auch keine evtl.Rückzahlung zu viel gezahler Nebenkosten erhältst. Was Du zahlst, zahlst Du. NK-Abrechnungen gibt es bei Pauschalen nicht. Dein Bruder kann keine Nachzahlung verlangen und Du keine Rückzahlung. Muß man sich sowohl als Mieter als auch als Vermieter leisten können.

Die Arge wird trotzdem eine Aufschlüsselung verlangen, da die Heizkosten ja extra sind und so Sachen wie Haushaltsstrom und Wassererwärmung nicht mit den KDU ausgezahlt werden sondern mit dem Regelsatz.
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  #28  
Alt 17.04.2010, 00:22
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Danke!
Ihr seid super!
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Stichworte
hauptmieter, mietvertrag, untermieter, wohngemeinschaft

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