| |
| |||||||
| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#11
| ||||
| ||||
| Warum sollte sie? Wenn die Angaben zum Vermieter dem Sozialgeheimnis unterliegen, ist doch die Sachlage eindeutig. Und Du bist garantiert nicht die Einzige, die Wohraum von Verwandten angemietet hat. |
|
#12
| |||
| |||
| Ich hatte eben in einem anderen Posting darauf hingewiesen, dass seitens der BA die Nennung der Vermieterdaten ausdrücklich unerwünscht ist. Dies ergibt sich aus den Ausfüllhinweisen der BA zu einem ALG II-Formular (EKS), mit dem Du aber nicht's zu tun hast. Aber Vermieter ist Vermieter. Dort steht: Zitat:
|
|
#13
| ||||
| ||||
| frieda110, ungeachetet dessen, was in den Ausfüllhinweisen steht, könnte es in der Tat zu Irriationen bei der ARGE führen, wenn du (teil-) geschwärzte Unterlagen vorlegst. Im Antragsvordruck ist die Angabe des Vermieters ohnehin freiwillig. Ansonsten lege den Mietvertrag einfach so vor, wie er ist. Sofern Du nichts zu verbergen hast und deine beabsichtigten Wohnverhältnisse plausibel und nachvollziehbar darlegen kannst, sollte es auch bei einem eher mißtrauisch veranlagten Sachbearbeiter keine Probleme geben. |
|
#14
| |||
| |||
| Na dann schwärze ich doch... wenn die sogar die Anweisung dazu haben. Bin aber schon fast sicher, daß nicht alle Sachbearbeiter das wissen. Und Probleme machen werden. |
|
#15
| ||||
| ||||
| Wer ist schon allwissend? Zur Sicherheit die Ausfüllhinweise beilegen und die entsprechende Passage mit Textmarker markieren. |
|
#16
| |||
| |||
| Sorry Agent Of Liberty, unsere Beiträge haben sich wohl überschnitten. Nein, ich habe nichts zu verbergen. Dachte nur die Arge wird mißtrauisch, weil ich eine WG mit einem männlichen Mitbewohner im Haus meines Bruders gründen will. Dachte je weniger Angaben sie hat, desto weniger Probleme kann sie mir machen. |
|
#17
| ||||
| ||||
| Solange die Vorschriften des SGB II zur eheähnlichen Gemeinschaft so sind, wie sie sind, bleibt das nicht aus, zumal die ARGE verpflichtet ist, das entsprechend zu prüfen. Generell ist es aber weder verboten noch soooo ungewöhnlich, dass Männlein und Weiblein gemeinsam Wohnraum anmieten, ohne füreinander einzustehen. Wenn dann noch die Räumlichkeiten ein getrenntes Wohnen und Wirtschaften problemlos zulassen, kannst du auch einem möglichen Hausbesuch (den deine ARGE evtl. durchführen möchte) gelassen entgegen sehen. |
|
#18
| |||
| |||
| Hoffe daß ein Hausbesuch der Arge nicht nötig sein wird, wenn wir unsere Mietzahlungen mit zwei Mietverträgen strikt trennen. Wer läßt sich schon gerne in die Schränke schauen? Und im privaten Bereich rumschnüffeln? Habe gelesen, daß sie das auch gar nicht dürfen. Ebenso wie ich die Mitarbeiter der Arge unangemeldet nicht reinlassen muß. Stimmt das beides so? Ehlich gesagt hätte ich gerne seelische Unterstützung und auch einen Zeugen, wenn sie denn dann doch kommen wollen. Kann ich darum bitten, daß sie sich anmelden? |
|
#19
| |||
| |||
| Unangemeldet lässt man selbstverständlich keine fremden Menschen in die Wohnung, insbesondere als die denn auch noch mindestens zu Zweit kommen. Und wenn sie denn nach Anmeldung da sind, dann haben sie auch nicht in Schränken, Abfalleimern, Wäschetruhen rumzuschnüffeln. Generell solltest Du Dir vielleicht die Dienstanweisung (DA) zum § 6 SGB II einmal durchlesen http://www.harald-thome.de/media/fil...-2.03.2010.pdf dort findest Du z.B. in Randnummer 6.17 Zitat:
|
|
#20
| |||
| |||
| Danke nochmal für all die Hilfe und Ratschläge! Mein zukünftiger Vermieter, also mein Bruder, fragte mich jetzt, ob es überhaupt ratsam wäre bei der Arge eine WG anzugeben? Um allen zukünftigen Problemen, Unterstellungen und Hausbesuchen aus dem Weg zu gehen. Fakt ist: ich werde die Aufforderung zur Kostensenkung der KdU bekommen, weil meine Wohnung unangemessen ist. Dem komme ich nach, indem ich einen eigenen Mietvertrag vorlege über die erlaubten 47 qm mit der ortsüblichen angemessenen Kaltmiete ohne NK. Es interessiert die Arge doch sonst auch nicht, wer noch im Haus wohnt und mit dem Vermieter einen Mietvertrag hat. Mein Mitbewohner und ich hätten jeder eine eigene Etage mit eigenem Bad. Nur die Küche müßten wir gelegentlich teilen. Sind wir dann eine WG oder nur Nachbarn in einem Haus? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| hauptmieter, mietvertrag, untermieter, wohngemeinschaft |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| BAB als Hauptmieter | Kettenhemd | BAB und sonstige Ausbildungsförderung | 2 | 20.01.2010 18:53 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend WG: Wohnung vom Hauptmieter gekündigt | suppenkoch | Kosten der Unterkunft | 1 | 04.11.2009 16:06 |
| Gründung aus ALG2 | Sunnyboy75 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 6 | 28.07.2009 18:22 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend WG Gründung | Tinka80 | Kosten der Unterkunft | 2 | 17.07.2009 19:52 |
| ALG2-Untermieter, Hauptmieter zieht aus, was nun? | Adriaseemann | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 3 | 25.03.2009 14:48 |