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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 06.06.2009, 09:49
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Beiträge: 4
Standard Wenn der Mann auszieht oder: Kann ein Umzug zur Pflicht werden?

Guten Tag zusammen!

Ich lebe mit Mann und Kind in einer 61 qm Wohnung für 400 Euro. Das Amt übernimmt
den hier geltenden Regelsatz von 390 Euro Warmmiete.

Nun spielt mein Mann seit längerer Zeit damit, sich von mir zu trennen.Meine Frage:

Wenn ich mit meinem Sohn in dieser Wohnung bleiben will - und das will ich, da wir es
uns hier sehr schön gemacht haben und die Renovierung sehr kostspielig war - kann
ich dann den zu hohen Mietbetrag selbst bezahlen?

Für zwei Personen wird hier eine Höchstwarmmiete von 330 Euro gezahlt.
Wenn mein Mann ausziehen würde, verringern sich die Nebenkosten, so dass
ich vielleicht auf eine Miete von - sagen wir - 370 Euro komme.

Die qm Anzahl ist angemessen und wir liegen mit unseren Heizkosten bisher immer
um 20 Euro unter der max. Heizkosten-Grenze.

Ich habe ein wenig Angst, dass ich nach einem Auszug meines Mannes hier raus
muss. Da ich noch ein paar Operationen vor mir habe - und dann auch noch alleine
wäre - möchte ich zumindest mein gewohntes Wohnumfeld nicht wechseln.

Ist das zu dreist? Zu unverständlich? Bekomme ich die 330 Euro, oder kann mich das
Amt dazu verpflichten, umzuziehen - da sie mir unterstellen könnten, dass ich den
Restbetrag nicht aus eigener Tasche finanzieren kann? Ich meine, es sind höchstens
50 Euro - die ich schon irgendwie anderweitig einsparen kann.

Um Erfahrungswerte und Aussagen würde ich mich freuen.

Freundliche Grüße

N.M.
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  #2  
Alt 06.06.2009, 09:51
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Beiträge: 4
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Ach so:

Die Kaution haben wir selbst hinterlegt - damit hatte das Amt nichts zu tun.
Es würde sich für sie nichts ändern, ausser dass sich der überweisende Betrag von
390 auf 330 Euro reduzieren würde.
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  #3  
Alt 06.06.2009, 09:55
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Ort: Dortmund
Beiträge: 979
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Dich kann niemand zwingen umzuziehen. Wenn du meinst, die Differenz zwischen der tatsächlichen und angemessenen Miete selbst zahlen zu können, ist es völlig in Ordnung. Wenn du allerdings auf die Idee kommen solltest, dass dir jemand drittes den Betrag zahlt, lass es lieber, denn diese Zahlung würde dir wieder vom ALG II als Einkommen abgezogen werden.

Andi
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  #4  
Alt 06.06.2009, 10:52
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Danke für deine Antwort.

Nein - jemand anderen, der mir etwas zahlt, habe ich eh nicht.
Ich würde versuchen, wenn mein Mann mitspielt, mir für das Wochenende
einen "400" Euro Job zu suchen ( da bin ich eh schon bei ) - nur muss die Betreuung
gesichert sein ( er ist erst 5 Monate ).

Ebenfalls spiele ich ansonsten mit dem Gedanken, mein Festnetz-Telefon aufzugeben
und nur das Pre-Paid Handy zu nutzen.

Irgendwelche Möglichkeiten wird es schon geben, das Geld einzusparen.

LG
Nicole
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  #5  
Alt 06.06.2009, 15:46
Benutzerbild von Turtle1972
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Schon allein der Mehrbedarf für Alleinerziehende, den du bekommen würdest, macht die 70 Euro Differenz wett...

Turtle
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  #6  
Alt 06.06.2009, 16:13
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von sozusagen Beitrag anzeigen
Ich habe ein wenig Angst, dass ich nach einem Auszug meines Mannes hier raus
muss.
Raus musst du ohnehin nicht. Man wird dich ggf. zur Kostensenkung auffordern und nach gegebener Frist nur noch die angemessenen KdU bezahlen.
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  #7  
Alt 06.06.2009, 16:20
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Wie hoch ist der Unterhalt, den dein Mann zahlen müsste. Wenn dein Sohn mit Unterhalt Kindergeld und Wohngeld seinen Bedarf decken kann, dann wird das überschießende KG bei dir als Einkommen angerechnet.
Nach dem Urteil des Bundessozialgericht Urteil B 4 AS 39/08 R vom 13.05.2009

Zitat:
Bei der Berechnung zur Feststellung der Hilfebedürftigkeit der Kinder der Klägerin war monatlich für beide Kinder eine Versicherungspauschale in Höhe von je 30 Euro zu berücksichtigen. Nach § 3 Nr 1 Alg II-V ist ein Betrag von 30 Euro als monatlicher Pauschbetrag für Beiträge zu privaten Versicherungen vom Einkommen volljähriger Hilfebedürftiger und von dem Einkommen minderjähriger Hilfebedürftiger abzusetzen, soweit diese nicht mit volljährigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs 3 SGB II leben.
Das sind dann auch nochmal 30 € zusätzlich für dich.
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  #8  
Alt 07.06.2009, 09:15
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Nun, mein Mann ist psychisch krank, war in einer Tagesklinik und soll jetzt in die berufliche Rehabilitation.
Er wird in eine kleine Wohnung ziehen und wohl weiter ALG II empfangen - erstmal.
Daher wird es wohl gar keinen Unterhalt geben.

Man muss dazu erwähnen: Ich werde ja noch bis Jan. nächsten Jahres das Elterngeld zusätzlich bekommen. Finanziell könnte ich mir die Wohnung also zumindest bis zum 1. Lebensjahr leisten - und dann weitersehen.

Wir leben hier - laut SB - relativ Kostengünstig - sprich wenig Nebenkosten - heizen gering usw.

Ich danke euch schon mal für eure Auskünfte ( ich wusste z. Bsp. nicht, dass man einen Mehrbedarf als Alleinerziehende hat. Damit wäre die Miet-Differenz schon ausgeglichen. )

Montag sprechen wir hier gemeinsam beim SB vor und machen einen Termin für weitere Klärung ( hier geht nichts ohne Termin )

Ich danke euch sehr!
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