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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Guten Tag zusammen! Ich lebe mit Mann und Kind in einer 61 qm Wohnung für 400 Euro. Das Amt übernimmt den hier geltenden Regelsatz von 390 Euro Warmmiete. Nun spielt mein Mann seit längerer Zeit damit, sich von mir zu trennen.Meine Frage: Wenn ich mit meinem Sohn in dieser Wohnung bleiben will - und das will ich, da wir es uns hier sehr schön gemacht haben und die Renovierung sehr kostspielig war - kann ich dann den zu hohen Mietbetrag selbst bezahlen? Für zwei Personen wird hier eine Höchstwarmmiete von 330 Euro gezahlt. Wenn mein Mann ausziehen würde, verringern sich die Nebenkosten, so dass ich vielleicht auf eine Miete von - sagen wir - 370 Euro komme. Die qm Anzahl ist angemessen und wir liegen mit unseren Heizkosten bisher immer um 20 Euro unter der max. Heizkosten-Grenze. Ich habe ein wenig Angst, dass ich nach einem Auszug meines Mannes hier raus muss. Da ich noch ein paar Operationen vor mir habe - und dann auch noch alleine wäre - möchte ich zumindest mein gewohntes Wohnumfeld nicht wechseln. Ist das zu dreist? Zu unverständlich? Bekomme ich die 330 Euro, oder kann mich das Amt dazu verpflichten, umzuziehen - da sie mir unterstellen könnten, dass ich den Restbetrag nicht aus eigener Tasche finanzieren kann? Ich meine, es sind höchstens 50 Euro - die ich schon irgendwie anderweitig einsparen kann. Um Erfahrungswerte und Aussagen würde ich mich freuen. Freundliche Grüße N.M. |
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#2
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| Ach so: Die Kaution haben wir selbst hinterlegt - damit hatte das Amt nichts zu tun. Es würde sich für sie nichts ändern, ausser dass sich der überweisende Betrag von 390 auf 330 Euro reduzieren würde. |
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#3
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| Dich kann niemand zwingen umzuziehen. Wenn du meinst, die Differenz zwischen der tatsächlichen und angemessenen Miete selbst zahlen zu können, ist es völlig in Ordnung. Wenn du allerdings auf die Idee kommen solltest, dass dir jemand drittes den Betrag zahlt, lass es lieber, denn diese Zahlung würde dir wieder vom ALG II als Einkommen abgezogen werden. Andi |
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#4
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| Danke für deine Antwort. Nein - jemand anderen, der mir etwas zahlt, habe ich eh nicht. Ich würde versuchen, wenn mein Mann mitspielt, mir für das Wochenende einen "400" Euro Job zu suchen ( da bin ich eh schon bei ) - nur muss die Betreuung gesichert sein ( er ist erst 5 Monate ). Ebenfalls spiele ich ansonsten mit dem Gedanken, mein Festnetz-Telefon aufzugeben und nur das Pre-Paid Handy zu nutzen. Irgendwelche Möglichkeiten wird es schon geben, das Geld einzusparen. LG Nicole |
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#5
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| Schon allein der Mehrbedarf für Alleinerziehende, den du bekommen würdest, macht die 70 Euro Differenz wett... Turtle |
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#6
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| Raus musst du ohnehin nicht. Man wird dich ggf. zur Kostensenkung auffordern und nach gegebener Frist nur noch die angemessenen KdU bezahlen. |
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#7
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| Wie hoch ist der Unterhalt, den dein Mann zahlen müsste. Wenn dein Sohn mit Unterhalt Kindergeld und Wohngeld seinen Bedarf decken kann, dann wird das überschießende KG bei dir als Einkommen angerechnet. Nach dem Urteil des Bundessozialgericht Urteil B 4 AS 39/08 R vom 13.05.2009 Zitat:
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#8
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| Nun, mein Mann ist psychisch krank, war in einer Tagesklinik und soll jetzt in die berufliche Rehabilitation. Er wird in eine kleine Wohnung ziehen und wohl weiter ALG II empfangen - erstmal. Daher wird es wohl gar keinen Unterhalt geben. Man muss dazu erwähnen: Ich werde ja noch bis Jan. nächsten Jahres das Elterngeld zusätzlich bekommen. Finanziell könnte ich mir die Wohnung also zumindest bis zum 1. Lebensjahr leisten - und dann weitersehen. Wir leben hier - laut SB - relativ Kostengünstig - sprich wenig Nebenkosten - heizen gering usw. Ich danke euch schon mal für eure Auskünfte ( ich wusste z. Bsp. nicht, dass man einen Mehrbedarf als Alleinerziehende hat. Damit wäre die Miet-Differenz schon ausgeglichen. ) Montag sprechen wir hier gemeinsam beim SB vor und machen einen Termin für weitere Klärung ( hier geht nichts ohne Termin ) Ich danke euch sehr! |
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