Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 26.12.2008, 23:07
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hallo bin ein 26jähriger umschüler der sich jetzt mit seiner freundin (23) zusammen eine wohnung nehmen möchte. Haben auch schon eine ins auge gefasst mit 55qm für 300euro mit 100euro Nebenkosten. Ich bekomme als Förderung mein ALG von 595euro und 300euro von meinem Arbeitgeber, also netto 895euro. Bin leider mit ca 25.000euro verschuldet, die ich aber in raten regelmäßig zurückzahle. Meine Freundin bekommt Bafög in höhe von 212euro. Habe ich bzw meine freunding chancen auf unterstützung und wenn ja welche unterstützung genau. Tausenddank im vorraus, ich weiss echt nicht weiter, viele grüsse
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  #2  
Alt 27.12.2008, 07:01
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Nein, mit 900 € Netto mußt du hinkommen. Da geht es dir nicht anders wie vielen Erwerbstätigen mit einem Vollzeitjob.

Und warum bekommt deine Freundin 212 € und nicht den Höchstsatz?

Deine Schulden interessieren beim Amte niemanden, das ist deine private Angelegenheit.
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  #3  
Alt 27.12.2008, 10:29
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Zitat:
Und warum bekommt deine Freundin 212 € und nicht den Höchstsatz?
Wahrscheinlich, weil sie noch zu Hause wohnt als 23jährige. Und an den 212 Euro wird ein Zusammenzug auch nichts ändern. Wohl aber beim ALG 2, wenn man der jungen Dame den Auszug bei den Eltern nicht genehmigt und der Fragesteller und die junge Dame über Beantragung eines solchen nachdenken.

Da für den Fragesteller bei 351 Euro Regelsatz und 200 Euro Mietanteil schon allein sein ALG 1 vollkommen ausreicht, die junge Dame aufgrund fehlender Auszugsgenehmigung aber bei 281 Euro Regelsatz ohne Miete verbleibt und dies mit 169 Euro anrechnungsfähiges Bafög + 154 Euro Kindergeld auch völlig abdeckt, wird es kein ALG 2 geben.


Turtle
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  #4  
Alt 27.12.2008, 17:32
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ja meine freundin wohnt noch zuhause und bekommt daher 212€ (ab jetzt sonst warens 192€). Ich habe also mit meinen 895€ überhaupt keine ansprüche auf wohngeld od sonstiges? Meine freundin macht eine schulische ausbildung für die sie monatlich 160€ zahlt, als hauswirtschafterin. Nur leider ist kein auto mehr vorhanden und dadurch der Arbeitsweg zu lange (nicht mehr zumutbar). Hat sie förderungsmöglichkeiten und wenn ja bitte welche, danke.
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  #5  
Alt 27.12.2008, 18:08
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Nein, bei dir wird nicht viel rauskommen.
Du hast ja 895 Euro Einkommen.
Miete sind 200 Euro dein Anteil - also bleiben zum Leben 695 Euro.
ALGII Satz ist 351 Euro, als Bedarfsgemeinschaft pro Person 316 Euro.
Du hast mehr als das doppelte.

Das problem ist deine Freundin, ALGII anspruch hat sie keinen, wenn
sie Bafög Anspruch hat.
Auch dadurch das sie unter 25j. aufs Elternhaus, bzw. auf den
Elternunterhalt verwiesen würde bei ALGII.
Bafög wird in eigener Wohnung mehr sein.

Was das ganze aber mit dem "nicht mehr vorhandenen Auto" zu tun hat,
erschließt sich mir jetzt nicht. Der Arbeitsweg war ja vorher schon bekannt. Wie lange ist den der Arbeitsweg, zumutbar ist nämlich so einiges.

Liebe Grüsse
- der nachtvogel -
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  #6  
Alt 27.12.2008, 19:26
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Mit dem auto hab ich geschrieben weil meine freundin dadurch keine möglichkeit mehr hat zum bahnhof zu gelangen, da dies ein sehr kleines dorf ist aus dem keine busse fahren. D.h. sie müsste die 4km zu fuss gehen um die s-bahn zu erreichen mit der sie den anschlusszug in der nächsten stadt erreicht. Danach geht es nochmal mit dem bus zu ihrer schule weiter. Fällt das noch unter zumutbar? Wenn nein welche möglichkeiten hat sie dann um unterstützung zu erhalten? Danke für die hilfe liebe grüsse
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  #7  
Alt 27.12.2008, 19:42
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geb den weg mal besser in zeiten an, also fussweg ca 1h, dann 15min S-Bahn fahrt. Angekommen muss sie 25min warten bis ihr zug kommt, der dann 25min bis zum ziel fährt. Von dort aus hat sie nochma einen fussweg von 30min, oder eine wartezeit von 35min für den bus der dann noch 10min zu ihrer schule fährt. Insgesamt also ein weg von entweder 2h 35min oder 2h 45min, fällt das noch unter zumutbar? tausend dank im vorraus...
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  #8  
Alt 27.12.2008, 20:32
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Die Freundin kann Fahrrad fahren. Bis zur S-Bahn 4km, ca. 15 Minuten. Dort Fahrrad abstellen. Dann in die Schule fahren wie Millionen andere Fahrschüler auch. Daher selbstverständlich zumutbar

Deine Freundin bleibt zuhause wohnen bis sie sich eine Wohnung leisten kann. Vom Steuerzahler gibts nix.
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  #9  
Alt 27.12.2008, 21:43
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dann hat sie immer noch einen weg von 2h, und ich hab ma was gehört dass der weg ab 1,5h od 2h nicht mehr zumutbar ist... oder wie ist das mit zumutbar genau?
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  #10  
Alt 28.12.2008, 01:52
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Zitat:
Zitat von noob26 Beitrag anzeigen
geb den weg mal besser in zeiten an, also fussweg ca 1h, dann 15min S-Bahn fahrt. Angekommen muss sie 25min warten bis ihr zug kommt, der dann 25min bis zum ziel fährt. Von dort aus hat sie nochma einen fussweg von 30min, oder eine wartezeit von 35min für den bus der dann noch 10min zu ihrer schule fährt. Insgesamt also ein weg von entweder 2h 35min oder 2h 45min, fällt das noch unter zumutbar? tausend dank im vorraus...
hm, also ganz begreife ich es noch nicht.
Sie wohnt jetzt zuhause und konnte BISHER mit einem Auto zur S-Bahn fahren.
Das Auto gibts nicht mehr und daher wäre der Umzug auch von Vorteil ???
Weil sie dann näher an der Schule wäre ??
Nun ja, Schule, bafög wirds dann wohl entsprechend der eigenen Wohnung geben. Aber keinerlei Hilfe für den Umzug oder ähnliches.

Für die 4 km, ja Fahrrad oder Roller. Ist ja nicht der große Weg.
Danach 95 min. unterwegs....
Wenn ich an unsere Realschüler oder Gymnasiasten denke, bei uns hier geht um 6.30 Uhr der Bus an der Haltestelle und vorher 1km mit dem Fahrrad zur Haltestelle, damit sie dann mal kurz nach 8 uhr in der Schule sind. 105 min., ist 10 jährigen zumutbar......
ich mußte mit 15j. um 4.30 aus den Federn damit ich um 8 uhr in der Berufsschule war.

Natürlich mag anderes bequemer sein, aber man muß es sich halt auch leisten können. Und meinen Sohnemann kann ich mit seinen 10 jahren auch nicht in ne Wohnung stecken, nur weil er soweit mit dem Bus fahren muß.

Liebe Grüsse
- der nachtvogel -
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