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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallöchen, Ich habe da ein grosses Problem. Es geht da drum das Ich eine neue Wohnung suche in dem ort in dem ich lebe. Zur zeit Lebe ich mit dem Vater meines Kindes in einer 70 qm wohnung für die wir 435 euro warm miete zahlen zusätzlich zahl ich 130 euro gas und 100 euro stadtwerke. Da ich mich von dem Vater meines Kindes Trennen will suche ich eine Wohnung in die ich mit meinem 4 Monate alten sohn einziehen kann. Die Arge sagt mir aber nicht wie hoch die kaltmiete für mich und meinen sohn sein darf. Sie sagt nur das wenn mein Ex Freund mitzieht die kaltmiete nicht höher als 385 euro sein darf. Da ich aber in einem Kurort lebe sind die mieten hier sehr hoch ich finde noch nicht mal eine wohnung für die 385 euro kaltmiete. Ich weis nicht mehr was ich machen soll. Wie hoch darf denn die kaltmiete sein und wo gibt es da richtlinien? Ich hoffe auf eine baldige antwort. Danke |
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#2
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#3
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| Du hättest einfach nur mal die Augen aufmachen müssen und hättest in diesem Unterforum ziemlich zu Anfang einen auf "wichtig" gesetzten Thread gesehen "Angemessene Unterkunftskosten(soweit bekannt)", der Dich zu dem Dir nun bereits genannten Link geführt hätte........
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#4
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| Zustehen tut Dir gar nichts. Bei diesen Regelungen geht es um das Maximum, nicht um das Minimum. |
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| Stichworte |
| alleinerziehend, kaltmiete, unterkunftskosten |
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