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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 13.03.2010, 17:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2010
Beiträge: 1
Standard Wann genehmigt Arge Umzug?

Hallo erstmal alle zusammen

Ich bin neu hier und habe natürlich wie alle anderen auch eine Frage.

Und zwar möchte ich innerhalb der Stadt gerne Umziehen.

Denn meine Küche ist so klein, das ich einen Kühlschrank und einen Herd zusammen nicht darein bekomme und deshalb schon seit 2 Jahren nur von einer 2er Kochplatte lebe.

Auch habe ich nur eine Nachtspeicherheizung, die nur im Wohnzimmer und im Schlafzimmer vorhanden ist.

In der Küche hat sich mittlerweile alles Schimmel gebildet.

Die Fenster sind so morsch das ich beim Fensterputzen einzelne Holzstücke von den Fenstern in der hand habe.

Ist das ein Grund für die Arge mir einen Umzug zu genehmigen.

Ich hatte mir gedacht das ich von den schäden Fotos mache und sie dem Antrag beilege.

Ich bekomme Hartz4.

Meint Ihr das da eine Chance besteht das ich den Umzug genehmigt bekomme?

Ich danke schonmal für eure Antworten!!

Güße die Luis
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  #2  
Alt 13.03.2010, 18:01
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.12.2008
Ort: nordenham
Beiträge: 94
Standard wann genehmigt arge umzug?

hast du deinen vermieter schriftlich die mängel gemeldet?auf eigene kosten kannst du umziehen.du bist ja auch irgend wann in die wohnung eingezogen.kein mensch muß in einer schimmelwohnung leben.
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  #3  
Alt 13.03.2010, 18:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.005
Standard

Für Mängel in der Mietsache ist der Vermieter zuständig.

Du kannst allerdings auch ohne Genehmigung umziehen. Dann bekommst du höchstens die bisherige Miete erstattet und keine umzugsbezogene Kosten.
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